Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 3. März 2009, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 4. Februar 2009, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Gabriele Krafft und die weiteren Mitglieder Hofrätin Dr. Monika Kofler, Mag. Michael Schiller und Isabella Krejci im Beisein der Schriftführerin Karin Nowotny über die Berufung des KV, Adresse, vertreten durch Moore Stephens City Treuhand GmbH…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des A, Adresse, vertreten durch Stb.GmbH, vom 2. Dezember 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 5. November 2009 betreffend Einkommensteuer 2007 und 2008 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide…
…dass bei Studenten, die sich während ihrer Ausbildung am Studienort in einer Zweitunterkunft aufhalten, die Kriterien der Aufenthaltsdauer (aufgrund der fiktiv anzunehmenden Haushaltszugehörigkeit) im Allgemeinen nicht geeignet sind, das Naheverhältnis zu ihrem bisherigen Familienverband als aufgelöst bzw. die bisherige Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern oder einem…
…dass bei Vorliegen äußerer Umstände, welche klar auf eine zeitlich begrenzte Aufenthaltsdauer hinweisen, eine Aufenthaltsdauer von fünfeinhalb Monaten im Ausland es "gerade noch" möglich macht, von einem vorübergehenden Aufenthalt auszugehen. Im vorliegenden Fall hielt sich der Bw mit seiner Gattin und seinen drei Kindern anlässlich…
…erblicken vermag, wenn das Finanzamt der Aussage, wonach die Bauausführung in Tschechien bereits im Juli 1994 begonnen habe, sowie den vorgelegten Unterlagen, die überdies keine Angaben über die tatsächliche Aufenthaltsdauer des Bw. in Tschechien enthielten, weniger Gewicht beigemessen hat, als der vom Bw. getätigten Erstaussage…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Thomas Krumenacker in der Beschwerdesache XY, gegen die Bescheide des Finanzamt Braunau Ried Schärding vom 08.03.2013, betreffend Kraftfahrzeugsteuer für 1-12/2007, 1-12/2008, 1-12/2009, 1-12/2010 und…
…Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt. Zum Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltes hat der Verwaltungsgerichtshof die Ansicht vertreten, dass ein solcher auch bei einer kürzeren Aufenthaltsdauer als von 6 Monaten vorliegen kann, sofern nur der Aufenthalt unter Umständen genommen wird, die erkennen lassen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung des Bw., vom 3. Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 19. Juni 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw…
…somit ein bloß vorübergehender Charakter inne. Daran ändert auch der Umstand einer im Vergleich zu einer üblicherweise mit dem Aufenthalt in einem Hotel verbundenen längeren Aufenthaltsdauer nichts und steht einer Beurteilung der vom Quartierbetreiber erbrachten Leistungen als "Beherbergung" nicht entgegen. Wie bereits im Rahmen der…
1.2.3 GastarbeiterGewöhnlicher Aufenthalt ausländischer ArbeitnehmerInnen Rz 4: Ausländische Arbeitnehmer, die eine Arbeitserlaubnis oder einen Arbeitsvertrag für die Dauer von mehr als sechs Monaten besitzen, haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und sind daher bereits ab Beginn des Inlandsaufenthaltes unbeschränkt steuerpflichtig (§ 26 BAO). Sie…
1.2.4 Ausländische Saisonarbeiter Rz 5: Bei kurzfristig beschäftigten ausländischen Saisonarbeitern liegt der gewöhnliche Aufenthalt im Inland nicht vor, weil sich diese Personen nur vorübergehend im Inland aufhalten. Es kommt daher nur der Subsidiartatbestand nach § 26 Abs. 2 BAO des Aufenthaltes von mehr als…
…eines finnischen Konzerns im Zusammenhang mit einer in Deutschland stattfindenden Anlagenerrichtung als deren Projektdirektor nach Deutschland entsandt, wobei die Aufenthaltsdauer in Deutschland 183 Tage pro Kalenderjahr nicht überschreiten wird, dann dürfen die hierfür gezahlten Bezüge des österreichischen Unternehmens gemäß Artikel 15 des mit Deutschland abgeschlossenen…
…der Sportler in Österreich bloß beschränkt steuerpflichtig ist oder gemäß § 26 Abs. 2 BAO wegen Überschreitens der 6-monatigen Aufenthaltsdauer in die unbeschränkte Steuerpflicht eintritt. Als Voraussetzung für eine DBA-konforme Freistellung vom Steuerabzug ist für eine Dokumentation gemäß § 2 Abs. 2 der DBA-Entlastungsverordnung…
…das Gesamtbild der maßgebenden Verhältnisse nicht ohne weiteres beantwortet werden. Es wird in diesem Zusammenhang die jährliche Aufenthaltsdauer in Österreich und in Polen sowie der Umfang des wirtschaftlichen Engagements in der polnischen und österreichischen Kapitalgesellschaft wesentliche Bedeutung besitzen. 22. Oktober 1991 Für den Bundesminister: Dr…
…nicht in Österreich sondern in Deutschland ansässig, steht das ausschließliche Besteuerungsrecht an den nach Deutschland entsandten österreichischen Arbeitskräften nach Art. 9 Abs. 1 DBA ungeachtet der Aufenthaltsdauer dem "Tätigkeitsstaat" Deutschland zu. 2. März 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…Stipendien von der Besteuerung in Österreich freizustellen sind. Dies selbst dann, wenn die Aufenthaltsdauer in Österreich dazu führt, dass auch in Österreich unbeschränkte Steuerpflicht eintritt. Die genannte DBA-Bestimmung ist allerdings nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen nicht anwendbar, wenn Personen - zB nach Verehelichung mit…
…steht das Besteuerungsrecht an den Aufsichtsratsvergütungen gemäß Artikel 11 Abs. 1 DBA-UdSSR Österreich zu; eine andere Rechtslage bestünde nur dann, wenn die Tätigkeit eine 183 Tage übersteigende Aufenthaltsdauer in Russland erfordert. 15. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…zu werten sind, und die inländische Aufenthaltsdauer der einzelnen Artisten tatsächlich die 6 Monatsgrenze überschritten hat. Ein vorübergehender (zB 7 Tage dauernder) Zwischenauslandsaufenthalt während einer von Mitte März bis Mitte November (sonach 8 Monate) andauernden Inlandstournee würde die 6-Monatsfrist lediglich hemmen, nicht aber unterbrechen…
…der Besteuerung in Österreich. Dies deshalb, weil zu erwarten ist, dass die Geschäftsführungstätigkeit insgesamt eine 183 Tage überschreitende Aufenthaltsdauer in Österreich zur Folge haben wird; in diesem Fall steht das Besteuerungsrecht gemäß Artikel 11 DBA-Sowjetunion Österreich zu. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die in…