…ob die Leistungsbezeichnung in der streitgegenständlichen berichtigten Rechnung (Nr. 2010-0019 vom 31.03.2010) den in § 11 Abs 1 Z 3 UStG 1994 geforderten Angaben bezüglich der Art und des Umfangs der sonstigen Leistung entspricht. Folgender Sachverhalt wird dem Erkenntnis zu Grunde gelegt: Die…
…an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind.“ Gemäß § 11 Abs. 1 Z. 3 lit. c UStG 1994 müssen Rechnungen bei sonstigen Leistungen Art und Umfang der Leistung ersichtlich machen. Allgemeine Bezeichnungen wie Reparatur…
…Art und Umfang und Zeitraum der durchgeführten Leistungen ist nicht vorhanden. Auch die Firma K... wurde durch die SEG ... geprüft. Der Geschäftsführer der Firma K... ist seit 12.9.01 nicht mehr in Österreich gemeldet. Auch wurden seit Dezember 2001 keine Mieten mehr bezahlt und…
…in anderen Belegen enthalten sein, auf die in den Rechnungen hingewiesen wird. Die Angabe über Art und den Umfang der Leistung soll die Kontrolle darüber erleichtern, ob die in der Rechnung abgerechneten Leistungen tatsächlich für das Unternehmen ausgeführt werden bzw. ob sie allenfalls im Zusammenhang…
…0133). Darüber hinaus wäre die Leistung der Art und Umfang nach nicht ausreichend definiert worden. Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen wie "Sanierung oder/und Umbau" würden keine handelsüblichen Bezeichnungen darstellen. Im Berufungsverfahren gegen die Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum August 2001 wurde in der Folge eingewendet, dass bereits…
…Rechungen' der Ausgabenposition Fremdleistung enthalten nicht die gemäß § 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 geforderten Angaben betreffend die Art und den Umfang der sonstigen Leistung. Sämtliche bisher vorgelegte 'Rechnungen' enthalten (angesehen von nicht entscheidungsrelevanten Angaben wie z.B. Name und Anschrift des Leistungsempfängers) weitgehend…
…die richtige Art und den richtigen Umfang der sonstigen Leistung enthalten. Es besteht keine Möglichkeit, eine fehlende Voraussetzung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als gegeben anzunehmen (VwGH vom 14.1.1991, Zl. 19/15/0042). Während § 11 Abs. 1 Z 3 leg.cit. die Menge und die…
…die in der Rechnung abgerechneten Leistungen tatsächlich für das Unternehmen ausgeführt werden bzw. ob sie allenfalls im Zusammenhang mit steuerfreien Umsätzen stehen. Handelsüblich ist eine Bezeichnung, die für den fraglichen Lieferungsgegenstand allgemein verwendet wird. Bei sonstigen Leistungen müssen Art und Umfang der Leistung ersichtlich gemacht…
…sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Sämtliche in Rede stehenden "Rechnungen" der Ausgabenposition Fremdleistungen (des Ausstellers A... KEG) enthalten nicht die gemäß § 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 geforderten Angaben betreffend die Art und den Umfang der sonstigen Leistung…
…bei sonstigen Leistungen Art und Umfang der Leistungen Art und Umfang der Leistungen ersichtlich gemacht werden müssen. Bezeichnungen wie Reparaturen, Lohnarbeit, Fuhrleistungen ohne weitere Angaben sind nicht ausreichend (vgl. Stefan Melhardt, Umsatzsteuerhandbuch 2002, Seite 318). Was schließlich die Rechnungen der SB und der PB betrifft…
…00 Zahlbar nach Erhalt der Rechnung!" Die Rechnung enthält außer dem Hinweis auf die AAB 2007 keinen Hinweis auf andere Belege, aus denen Art und Umfang der für den Bw. erbrachten Leistung entnommen werden könnten. Die auf der Homepage der Kammer der Wirtschaftstreuhänder abrufbaren Allgemeinen…
…Zusammenhang steht ein weiterer formeller Mangel der Rechnung bzw. des dieser Rechnung zugrundeliegenden Werkvertrages. Gem. § 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 hat eine Rechnung auch die Art und den Umfang der sonstigen Leistung zu enthalten. Nachdem sich auf der Rechnung keine näheren Bezeichnungen finden…
…oder den Umfang und die Art der erbrachten Dienstleistungen". Zusammenfassend könne unter Hinweis auf die angeführte Literatur bzw. Judikatur gesagt werden, dass es sich bei der Bestimmung des § 11 Abs. 1 Z 3 UStG um eine Formalvorschrift zur Kontrolle der Zuordnung der Leistung/Lieferung zum…
…aus materiellen Gründen der Vorsteuerabzug zu versagen. Darüber hinaus erfüllt die Rechnung auch nicht das Erfordernis des § 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994. Nach § 11 Abs. 1 Z. 3 UStG 1994 ist in der Rechnung die Art und der Umfang der sonstigen Leistung anzugeben.…
…Umfang und Art bzw. das Vorhandensein dieser Bauleistung seien bei der im Zuge des Prüfungsverfahrens durchgeführten Betriebsbesichtigung nachgewiesen worden. Zur A-GmbH wurde vorgebracht: Die Leistung sei von einem Unternehmer im Sinne des UStG erbracht worden. Die im Firmenbuch eingetragene GmbH sei zum Zeitpunkt der…
…für die folgenden sieben in Rede stehenden Rechnungen der Firma Z, | Rechnungs-Nr. | Rechnungsdatum | § 11 Abs 1 Z 3 UStG 1994 Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der sonstigen Leistung | 04/03/2002 | 25…
…Tatsache der Identifizierbarkeit bzw. der mangelnden Identifizierbarkeit der abgerechneten Leistungen. Nach § 11 Abs.1 Z 3 UStG 1972 ist in den Rechnungen die Art und der Umfang der sonstigen Leistungen anzugeben. Diese Angabe soll die Kontrolle darüber erleichtern, ob die in der Rechnung abgerechneten Leistungen…
…0004, und die darin zitierte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs). Derartige Verweise auf andere Belege finden sich in keiner der vorgelegten Rechnungen. Darüber hinaus wird das Vorhandensein weiterer Belege, aus welchen ein Leistungszeitraum oder Angaben über die Art und den Umfang der sonstigen Leistung entnommen werden könnten…
…zu können. Es bedarf in derartigen Fällen einer den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Ergänzung der Rechnung durch den Lieferer. Die Bezeichnung Geschenkkorb wird hingegen als handelsüblich angesehen (siehe Rz 1623 und Rz 1624). Bei sonstigen Leistungen müssen Art und Umfang der Leistung ersichtlich gemacht werden. Bezeichnungen…
…bezüglich Art und Umfang der sonstigen Leistungen und der Tag der sonstigen Leistung fehlen. Der Bw. halte zunächst die Chronologie des Abgabenverfahrens fest: Am 18. April 2000 sei von einem namentlich genannten Prüfer eine [andere, vorhergehende] Prüfung gemäß § 144 BAO durchgeführt worden. Gegenstand der Prüfung…