…sind Einwendungen gegen die im Grundlagenbescheid getroffenen Feststellungen können zielführend nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden und nicht in der Berufung gegen den abgeleiteten Bescheid. Die prozessuale Bindung eines abgeleiteten Bescheides kommt allerdings nur dann zum Tagen, wenn ein Grundlagenbescheid rechtswirksam erlassen worden…
…Folge zu geben sein werde, ist darauf hinzuweisen, dass die Festsetzung von Aussetzungszinsen gesetzliche Folge des verfügten Ablaufes der Aussetzung der Einhebung von Abgaben infolge der Erledigung des damit im Zusammenhang stehenden Berufungsverfahrens ist (VwGH 28.5.2002, 96/14/0157). Argumente gegen die Rechtmäßigkeit…
…a.) Im Beschwerdeverfahren bringt der Bf. jedenfalls keine geeigneten Argumente vor, warum die angefochtenen Einkommensteuerbescheide nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen würden. Im Ergebnis wendet sich der Bf. nur gegen die Auffassung des Finanzamtes ***FAB***, wonach keine ertragsteuerlichen Mitunternehmerschaften vorlägen und die den gegenständlichen Einkommensteuerbescheiden zugrundeliegenden…
…3). Die Rechtskraft des Grundlagenbescheides ist keine Voraussetzung für die Erlassung eines Bescheides über die Festsetzung von Anspruchszinsen. Im Vorlageantrag wurde nur darauf verwiesen, dass gegen die Einkommensteuerbescheide ein Vorlageantrag eingebracht worden ist. Weder aus dem Berufungsvorbringen noch aus dem Einkommensteuerakt sind Argumente ersichtlich, dass…
…welche Argumente im gegenständlichen Fall gegen die Liebhabereibeurteilung der zwei Vermietungsobjekte der Vermietungsgemeinschaft sprechen. Diese Argumente können nur im Verfahren gegen die Feststellungbescheide berücksichtigt werden. c) Zurückweisung der Beschwerde (vorher Berufung) mit Bescheiden vom 03.10.2013 In weiterer Folge erließ das Finanzamt Zurückweisungsbescheide mit…
…April 2012 einen Vorlageantrag an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und ergänzt sein Beschwerdebegehren wie folgt: Als Kommanditist der ehemaligen Firma KEG könne er nur gegen den „Grundlagenbescheid“ berufen. Er habe keine Berechtigung gegen den Feststellungsbescheid vorzugehen. Der Feststellungsbescheid für das Jahr 2010 sei vom Finanzamt…
…Grundlagenbescheides (§ 97 BAO) und dauert solange, als der Grundlagenbescheid (Feststellungsbescheid) wirksam ist. § 252 Abs. 1 bis 3 BAO schränkt das Beschwerderecht gegen abgeleitete Bescheide ein. Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden. Werden sie im Rechtsmittel gegen…
…sich eindeutig aus der Beschwerde. Dementsprechend ist auch die Bescheidbeschwerde gegen die Abgabenbescheide rechtzeitig und sind die diesbezüglichen Argumente zu berücksichtigen. Beweis: wie bisher 2. Die Geltendmachun einer Haftung nach § 224 BAO stellt eine Einhebungsmaßnahme dar, welche nur innerhalb der Einhebungsverjährungsfrist des § 238 BAO zulässig…
…da durch die Nachreichung (s. unten) der Beschwerdeführer für den unwahrscheinlichen Fall, dass sich aus diesem Prüfbericht Argumente gegen die Haftungsinanspruchnahme finden lassen, die Möglichkeit besteht, diese bis zur Entscheidung durch das BFG einzubringen. - Die Bescheide über die Festsetzung der Lohnabgaben 2009 bis 2013 wurden…
…abgeleiteten Bescheides kommt nur dann zum Tagen, wenn ein Grundlagenbescheid dem Bescheidadressaten gegenüber wirksam geworden ist (vgl. Ritz, BAO-Kommentar3, § 252 Tz. 3). Dass eine Zustellung erfolgt ist, bringt die Bw. selbst vor. Da weder aus dem Berufungsvorbringen noch aus dem Veranlagungsakt Argumente ersichtlich sind…
…sich konkret gegen den Grundlagenbescheid (Umsatzsteuer) wenden, sind dem Anbringen nicht zu entnehmen. Mit Bescheid vom 7. April 2010 wies das Finanzamt den Antrag auf Wiederaufnahme des Haftungsverfahrens ab und führte nach Zitierung des § 303 BAO aus, dass die im Antrag vorgebrachten Argumente keine neuen…
…Bescheid wäre rechtswidrig. Die prozessuale Bindung eines - wie im vorliegenden Fall - abgeleiteten Bescheides kommt nur dann zum Tagen, wenn ein Grundlagenbescheid dem Bescheidadressaten gegenüber wirksam geworden ist (vgl. Ritz, BAO-Kommentar3, § 252 Tz. 3). Weder aus dem Berufungsvorbringen noch aus dem Einkommensteuerakt sind Argumente ersichtlich…
…von der Höhe des Differenzbetrages (Nachforderung oder Gutschrift) abhängig. Die prozessuale Bindung von abgeleiteten Bescheiden kommt nur dann zum Tagen, wenn die Grundlagenbescheide rechtswirksam erlassen worden sind (vgl. Ritz, BAO-Kommentar2, § 252 Tz. 3). Weder aus dem Berufungsvorbringen noch aus dem Veranlagungsakt sind Argumente ersichtlich…
…Bw. hätte die Berufungsfrist gegen den Feststellungsbescheid 1999 ohne ihr Verschulden versäumt, vermag kein anderes Ergebnis herbeizuführen. Selbst wenn die Berufungsausführungen zutreffend sein sollten, dass der Bw. keine Einkünfte zugeflossen sind, kann eine Änderung des Einkommensteuerbescheides nur dann erfolgen, wenn der Grundlagenbescheid geändert wird. Dies…
…von - wie im vorliegenden Fall - abgeleiteten Bescheiden kommt nur dann zum Tagen, wenn ein Grundlagenbescheid rechtswirksam erlassen worden ist (vgl. Ritz, BAO-Kommentar2, § 252 Tz. 3). Weder aus dem Berufungsvorbringen noch aus dem Veranlagungsakt sind Argumente ersichtlich, dass der die Anspruchszinsen auslösende Körperschaftsteuerbescheid 2000 nicht…
…Stammabgabenbescheid getroffenen Feststellungen rechtswidrig wären. Die prozessuale Bindung eines - wie im vorliegenden Fall - abgeleiteten Bescheides kommt nur dann zum Tagen, wenn ein Grundlagenbescheid rechtswirksam erlassen worden ist (vgl. Ritz, BAO-Kommentar2, § 252 Tz. 3). Weder aus dem Berufungsvorbringen noch aus dem Veranlagungsakt sind Argumente ersichtlich…
…von - wie im vorliegenden Fall - abgeleiteten Bescheiden kommt nur dann zum Tagen, wenn ein Grundlagenbescheid rechtswirksam erlassen worden ist (vgl. Ritz, BAO-Kommentar2, § 252 Tz. 3). Weder aus dem Berufungsvorbringen noch aus dem Veranlagungsakt sind Argumente ersichtlich, dass der die Anspruchszinsen auslösende Körperschaftsteuerbescheid 2001 nicht…
…wie im vorliegenden Fall - abgeleiteten Bescheiden kommt nur dann zum Tagen, wenn ein Grundlagenbescheid dem Bescheidadressaten gegenüber wirksam geworden ist (vgl. Ritz, BAO-Kommentar3, § 252 Tz. 3). Da weder aus dem Berufungsvorbringen noch aus dem Einkommensteuerakt Argumente ersichtlich sind, wonach die Einkommensteuerbescheide 2002 bis 2004…
…von - wie im vorliegenden Fall - abgeleiteten Bescheiden kommt nur dann zum Tagen, wenn ein Grundlagenbescheid rechtswirksam erlassen worden ist (vgl. Ritz, BAO-Kommentar2, § 252 Tz. 3). Weder aus dem Berufungsvorbringen noch aus dem Veranlagungsakt sind Argumente ersichtlich, dass die die Anspruchszinsen auslösenden Körperschaftsteuerbescheide 2001 und…
…Berufungsergänzung vorgebrachten Argumente den Tatsachen entsprechen, müssen die Einwendungen in der Berufung gegen den Feststellungsbescheid der Hausgemeinschaft erhoben werden. Selbst wenn die Berufungsausführungen zutreffend wären, dass der Bw. keine Einkünfte zugeflossen sind, kann eine Änderung des Einkommensteuerbescheides nur dann erfolgen, wenn der Grundlagenbescheid geändert wird…