…Arbeitszimmer. Das Finanzamt legte in weiterer Folge die Berufung der Abgabenbehörde II. Instanz zur Entscheidung vor. Zusammengefasst ergibt sich auf Grund der vorgelegten Unterlagen und der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens folgender Sachverhalt: Bei der Tätigkeit des Bw. handelt es sich um die klassische Tätigkeit eines Versicherungsvertreters…
…des Finanzamtes ist es nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates gelungen, glaubhaft zu machen, dass das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht für mehr als die Hälfte der Betätigung als Versicherungsvertreter benützt wurde. Sollten Feuerwehreinsätze die Arbeitszeit tatsächlich unterbrochen haben, würde sich mit ziemlicher Sicherheit nichts daran ändern…
…Abzugsfähigkeit zu erblicken (VwGH 8.5.2003, 2000/15/0176; VwGH 19.12.2000, 99/14/0283). Tätigkeiten mit Mittelpunkt außerhalb eines Arbeitszimmers: Versicherungsvertreter, der zeitlich überwiegend im Außendienst tätig ist (VwGH 19.12.2000, 99/14/0283; VwGH 28.11.2000, 99/14/0008…
…das im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer nicht zwangsläufig als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Beschwerdeführers ausweist (vgl. das ebenfalls einen Versicherungsvertreter betreffende Erkenntnis vom 19. Dezember 2000, 99/14/0283). Zu den Ausführungen, wonach das vom Berufungswerber genutzte Arbeitzimmer aufgrund der Einrichtung eine…
…Mit Bescheid vom 14. Dezember 2004 wurde die Einkommensteuer 2003 vorläufig abweichend von den erklärten Daten festgesetzt. Nicht berücksichtigt wurden Privatanteile für Telefonkosten, Bürokosten (häusliches Arbeitszimmer), Mitarbeit Tochter). Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb wurden mit einem Betrag von 1.090,55 € festgesetzt; die Werbungskosten im…
…Ehegattin dar. In der daraufhin abweisend ergangenen Berufungsvorentscheidung hielt das Finanzamt einleitend fest, dass nach dem typischen Berufsbild ein Versicherungsvertreter überwiegend im Außendienst tätig sei, sodass schon grundsätzlich das Vorliegen eines steuerlich absetzbaren, sich im Wohnungsverband befindlichen Arbeitszimmers zu verneinen sei. Aus den vom Bw…
…1.830 S. Zur Kanzlei werde ausgeführt, dass sich seine Tätigkeit von der des von der Referentin genannten "Versicherungsvertreters" insofern unterscheide, dass dieser die Einrichtungen seiner Versicherungsanstalt benütze und so wahrscheinlich nicht mehr als ein Arbeitszimmer benötige. Im Unterschied dazu betreue er seine Kunden vor…
…die Kosten des Büros und damit zusammenhängende Geringwertige Wirtschaftsgüter und die AfA für den Bürodrehstuhl verwehrt worden, da laut Argumentation der Finanzbehörde bei einem Versicherungsvertreter weniger als 50% im Arbeitszimmer gearbeitet werde. Diese Argumentation sei unrichtig. Der Berufungswerber sei bei der Versicherungsgesellschaft als Dienstnehmer tätig…
Insgesamt wurden daher 247 mal für die Wegstrecke von R nach S 12 km aufgund der Streckenidentität nicht anerkannt. Dies ist eine Summe von 2.964 km mal € 0,38. Dies ergibt nicht anerkannte Werbungskosten im Betrag von € 1.126,32. Die Streckenidentität…
…Beurteilung, ob ein Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 darstellt, hat nach dem Maßstab der Verkehrsauffassung, sohin nach dem typischen Berufsbild, zu erfolgen. Bei der Tätigkeit eines Versicherungsvertreters prägt die Tätigkeit außerhalb des Arbeitszimmers das Berufsbild…
…die Anerkennung eines im Wohnhaus des Bw. als Büro eingerichteten Raumes als Arbeitszimmer im einkommensteuerlichen Sinn. I) Der Sachverhalt ist durch folgende Umstände bestimmt: 1a) Der Bw. ist als Versicherungsvertreter vorwiegend nichtselbstständig erwerbstätig und erzielte im Streitjahr von der X.AG. steuerpflichtige Einkünfte (KZ 245)…
…BW an der angegebenen Adresse ein Büro für Versicherungsvermittlung betreibe (Firmenschild). Das Arbeitszimmer diene demnach ausschließlich der Durchführung der anfallenden Verwaltungsarbeit. Die berufstypische Tätigkeit des Versicherungsvertreters (Kundenkontakt) fände demnach außerhalb des Arbeitszimmers statt. Der BW beantragte daraufhin fristgerecht die Vorlage an die Abgabenbehörde 2. Instanz…
…Beurteilung ob ein Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 darstellt, hat nach dem Maßstab der Verkehrsauffassung, sohin nach dem typischen Berufsbild zu erfolgen. Bei der Tätigkeit einer Versicherungsvertreterin prägt die Tätigkeit außerhalb des Arbeitszimmers das Berufsbild…
…Beurteilung ob ein Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 darstellt, hat nach dem Maßstab der Verkehrsauffassung, sohin nach dem typischen Berufsbild zu erfolgen. Bei der Tätigkeit einer Versicherungsvertreterin prägt die Tätigkeit außerhalb des Arbeitszimmers das Berufsbild…
…Benützung des Arbeitszimmers, kann dieses nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. Erk. 28.11.2000, 99/14/0008, 19.12.2000, 99/14/0283 u.v. 2.6.2004, 2003/13/0166) nicht als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit des Rechtsmittelwerbers als Versicherungsvertreter gewertet…
…dass das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichern Tätigkeit darstellt, entbindet dieser Umstand die Abgabenbehörde nicht davon, den Tätigkeitsschwerpunkt im konkreten Einzelfall insbesondere dann festzustellen, wenn - wie im vorliegenden Berufungsfall - der Abgabepflichtige konkret einwendet, dass er sich sehr wohl von anderen Versicherungsvertretern hinsichtlich…
…ein Arbeitszimmer (einerseits für ein beruflich genutztes Zimmer in der Wohnung in der KP und andererseits für die Errichtung der (vom Bw. ab 2009 geplanten) beruflich zu nutzenden Räumlichkeiten in Einfamilienhaus in der STR in Ort . Der Abgabepflichtige war in den berufungsgegenständlichen Jahren als Versicherungsvertreter…
…dass das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt, ist der Tätigkeitsschwerpunkt im konkreten Einzelfall festzustellen. In diesem Sinne judizierte auch der Verwaltungsgerichtshof im Falle eines Versicherungsberaters (VwGH 8.5.2003, 2000/15/0176) und der UFS im Falle eines Versicherungsvertreters (UFSI…
…Werbungskosten beantragten Aufwendungen für das Arbeitszimmer und kürzte gemäß § 20 EStG 1988 die für den Computer samt Zubehör geltend gemachte AfA um einen 40 %igen Privatanteil. Dagegen erhob der Bw. Berufung und verwies darin auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes betreffend einen Versicherungsvertreter, wonach der Mittelpunkt…
…Versicherungsvertreters (Anm auch Außendienstmitarbeiters) könne nach der Verkehrsauffassung ,niemals' im häuslichen Arbeitszimmer liegen, ist eine nicht ohne weiteres nachvollziehbare Behauptung, die den angefochtenen Bescheid nicht zu tragen vermag." Wie er bereits mehrfach erwähnt habe und auch gerne von seiner Arbeitgeberin bestätigt werde, sei das Arbeitszimmer…