…der Arbeitgeber des Bw, die Firma N-GesmbH, das Baugewerbe ausübe. Dem Bw seien nach dem Kollektivvertrag für dieses Gewerbe das Trennungsgeld und das Nächtigungsgeld nur für Arbeitstage, nicht jedoch für die Zeit des Urlaubs und nicht für Wochenenden, ausbezahlt worden. Die Fahrtvergütungen seien nicht…
…nicht in Tschechien arbeiten musste, weshalb er die 183 Arbeitstage auch nach der besonderen Zählweise des Doppelbesteuerungsabkommens nicht überschritten habe. Die Beschwerdevorentscheidung war innerhalb 1 Monats ab Zustellung mit Vorlageantrag anfechtbar und wurde mit dem Vorlageantrag vom 24.09.2013 angefochten. Im Vorlageantrag wurde auf…
…15 Abs. 2 lit. A DBA Österreich/ Großbritannien das Besteuerungsrecht der Bezüge, die auf die in Österreich ausgeübten Arbeitstage entfallen, zu. Am 14. Juli 2016 richtete das Finanzamt Wien 1/23 betreffend die Veranlagungen 2013 und 2014 ein Schreiben an den steuerlichen Vertreter des Bf. …
…Verbindung mit dem Ausbaugrad der Straßen (17 km Autobahn, Fahrzeit lt. Routenplaner www.viamichelin.de 25 Minuten) kann die Behauptung einer arbeitstäglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz nicht ohne Weiteres abgetan werden. Aus der Aktenlage ist aber nicht ersichtlich, mit welchen Verkehrsmitteln der Berufungswerber diese Fahrten - insbesondere…
…Y. auf die Firma sro zugelassen ist und für den auch in der Y. die Kraftfahrzeugsteuer bezahlt wird, fährt die Beschwerdeführerin an den Arbeitstagen von Ihrem Hauptwohnsitz in X, zu Ihrem Arbeitsplatz in Z. und auch wieder retour. Verfahren vor dem Finanzamt: Beim Finanzamt A…
…zu prüfen. In quantitativer Hinsicht ist nach der ausdrücklichen Anordnung des Gesetzes auf das Überwiegen im Lohnzahlungszeitraum abzustellen: Ist an mehr als der Hälfte der Arbeitstage im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum (daher an mehr als 10 Tagen im Kalendermonat) die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unmöglich oder unzumutbar…
…2001 vorlege, aus denen ersichtlich sei, wann der Rechtsmittelwerber an jedem Arbeitstag des Jahres 2001 die Arbeit beim Dienstgeber begonnen und beendet habe. In Beantwortung dieses Vorhaltes legte der Berufungswerber die Ablichtung eines Fahrplanes vor. Danach verkehrte der Werksbus von Montag bis Freitag. Er kam…
…ansässig zu betrachten. Deshalb seien auch nur die Einkünfte aus den österreichischen Quellen zu besteuern. Einkünfte, die auf Arbeitstage in Rumänien und Drittstaaten entfallen, seien der Besteuerung in Rumänien zuzuordnen. Diese Einkünfte seien auf dem Lohnzettel (L 8) ausgewiesen und seien in Österreich weder in…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zum Verpflegungsmehraufwand, dass der Verpflegungsmehraufwand bei durchgehendem Einsatz am gleichen Ort während nach zumindest fünf aufeinander folgenden Arbeitstagen nicht mehr zusteht, da nach Ablauf dieser Anfangsphase vom Abgabepflichtigen ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird (VwGH 27.6.1989, 88/14/0197)…
…Kenntnis setzen. Die in Textziffer 1 dieser Vereinbarung vorgesehenen Rechtsfolgen treten nur ein, soweit der jeweilige Arbeitslohn, der auf die Arbeitstage im Homeoffice entfällt, von dem Vertragsstaat, in dem die Arbeitnehmer ihre Tätigkeit ohne die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ausgeübt hätten, tatsächlich…
…vergleichbar mit jenem sein, den ein Arbeitnehmer, der - wie die Bw. - nur an einem einzigen Arbeitstag in der Woche pendelt, hat. Hier könnte die Ansicht vertreten werden, dass die unterschiedliche Behandlung dem Gesetz entspricht, wobei es - im Gegensatz zum Teilzeitarbeitnehmer - dem Vollzeitarbeitnehmer zumeist frei steht…
…bei der HB, beschäftigt. Von Beginn des Arbeitsverhältnisses an bis zum 2.8. des Streitjahres begab er sich üblicherweise an jedem Arbeitstag von seinem österreichischen grenznahen Wohnort zu seinem schweizerischen ebenfalls grenznahen Arbeitsort. In der Zeit vom 3.8. bis zum 9.12. des Streitjahres…
…des Artikel 15 Z 4 DBA Schweiz erfüllt. Das DBA spreche im Übrigen nicht von einem "regelmäßigen" Aufsuchen des Arbeitsortes, sondern von einem "sich - üblicherweise an jedem Arbeitstag dorthin - Begeben". Als Arbeitsort gelte hiebei nicht bloß ein Büro für Innendiensttätigkeiten, sondern jeder Ort der Dienstausübung…
…eine offiziell angemeldet, die zweite keine Papiere, nicht gemeldet". Der 28. September 2004 hätte ihr erster Arbeitstag sein sollen. Dieser Vorfall war auch Gegenstand eines Rechtsmittelverfahrens vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien, GZ. UVS. Den vom Verteidiger mit der Vertagungsbitte vorgelegten Verhandlungsprotokollen dieses Verfahrens ist zu…
…werden. [...............] Abs. 4 Wer als Grenzgänger in einem Vertragstaat in der Nähe der Grenze ansässig ist und in dem anderen Vertragstaat in der Nähe der Grenze seinen Arbeitsort hat und sich üblicherweise an jedem Arbeitstag dorthin begibt, darf mit seinen Einkünften aus unselbständiger Arbeit in…
…insoweit Österreich zu, als diese Lohnbezüge auf die physisch auf österreichischem Staatsgebiet erbrachten Arbeitsleistungen entfallen. Für die Einkünfteaufteilung wird die seinerzeit mit Deutschland akkordierte Aufteilung nach Arbeitstagen (EAS 906) maßgebend sein; dies erfordert eine entsprechende Evidenznahme der in den beiden Staaten verbrachten Arbeitstage. Nach Auffassung…
…dass die Begründung des Wohnsitzes in den Niederlanden auf Grund der dortigen beruflichen Tätigkeit und der Tatsache, dass eine arbeitstägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz nicht möglich sei, erfolgt sei. Dadurch liege ein ursächlicher und eindeutiger Zusammenhang dieser Aufwendungen (Kosten des Wohnsitzes in den Niederlanden) mit…
…Der unabhängigen Finanzsenat teilt daher die Ansicht des Finanzamtes, dass auf alle Tage eines Kalendermonats abzustellen ist und nicht nur auf die im jeweiligen Einzelfall tatsächlich als Arbeitstage vereinbarten Tage. Da die Bw in keinem der Lohnzahlungszeiträume des Jahres 1999 die Wegstrecke zwischen ihrer…
…Autobus ab B zur Verfügung zu haben. Die Bw. könne derzeit nicht sagen, ob an der überwiegenden Zahl der Arbeitstage die Arbeitszeit länger war; diesbezüglich können allerdings Zeitaufzeichnungen vorgelegt werden. Die mündliche Berufungsverhandlung vom 12. Mai 2010 wurde zur Vorlage von Fahrzeitenberechnungen durch die Parteien…
…sich, dass eine Wegzeit für den Arbeitsweg von 1 ½ Stunden je Richtung bereits außergewöhnlich lang ist. Eine darüber regelmäßig (an der überwiegenden Zahl der Arbeitstage) hinausgehende Wegzeit - also mehr als drei Stunden für den Hin- und Rückweg - ist daher im Allgemeinen nicht zumutbar, auch…