3.3.5 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe usw. (§ 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988) Rz 45: Steuerfrei sind das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen (zB Krankengeld während Arbeitslosigkeit, Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz und…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Im Jahr 2012 wurden vom Beschwerdeführer (Bf) ganzjährig Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus nichtselbständiger Arbeit und Arbeitslosengeld (Zeitraum 01.01.-30.11.2012) bezogen. Strittig ist, ob eine Umrechnung der neben den steuerfreien Bezügen…
…Grund der durchgeführten Kontrollrechnung gem. § 3 Abs. 2 EStG 1988 auch das Arbeitslosengeld (901,25 €) als steuerpflichtige Bezüge bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erfasst und das Einkommen nach dem Tarif (§ 33 Abs. 1 EStG) besteuert. Mit Bescheid vom 18. Mai 2010 hat das…
…nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (in der Folge mit Bw. bezeichnet) bezog im Jahr 2006 Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit für rund 9 Monate und das Arbeitslosengeld für 90 Tage. In der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung wurden seitens des Bw…
…In der gegen den Einkommensteuerbescheid 2005 eingebrachten Berufung begehrte der Bw. die Anerkennung des ausgewiesenen Verlustes aus Gewerbebetrieb. Er sei während des Bezugs des Arbeitslosengeldes bis zum Pensionsantritt am 1. Juli 2005 werbend tätig gewesen. Der hochgerechnete Verlust aus Gewerbebetrieb von € 2.782,77…
…Gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 EStG sind von der Einkommensteuer u.a. befreit: a) das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen b) das Karenzurlaubsgeld, an dessen Stelle tretende Ersatzleistungen und die Karenzurlaubshilfe auf Grund der besonderen gesetzlichen Regelungen, weiters…
…von Herrn P. keinen Kursbeitrag." Aktenkundig ist eine Mitteilung des Arbeitsmarktservice vom 24. März 2005. Darin wurden das Arbeitslosengeld, die Beihilfe zu den Kursnebenkosten sowie die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes bis voraussichtlich 15. April 2005 bemessen. Gegen den Bescheid erhob der Bw. Berufung im…
…Folge vorgelegt: zwei Mitteilungen des Arbeitsmarktservices über die Bemessung des Leistungsanspruches, datiert mit 15./18. März 2005. Demnach wurde der Leistungsanspruch (Arbeitslosengeld) für die Zeit vom 1. Februar 2005 bis 6. März 2005 mit täglich € 8,23 (€ 508,00) bemessen; zwischen dem 7…
…Folge vorgelegt: zwei Mitteilungen des Arbeitsmarktservices über die Bemessung des Leistungsanspruches, datiert mit 15./18. März 2005. Demnach wurde der Leistungsanspruch (Arbeitslosengeld) für die Zeit vom 1. Februar 2005 bis 6. März 2005 mit täglich € 8,23 (€ 508,00) bemessen; zwischen dem 7…
…dass "der § 3 Abs. 2 EStG, mit einem Progressionsvorbehalt gegenüber einer bestimmten Gruppe an Steuerpflichtigen (Beziehern von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe), die offenbar ganz besonders "geschröpft" werden sollen, nachdem alle anderen Steuerpflichtigen keinen ausdrücklichen Progressionsvorbehalt auch nur in irgend einer Form haben, widerspricht ...nicht nur dem…
…wurde erwogen: Erhält der Steuerpflichtige ua. steuerfreie Bezüge im Sinne des § 3 Abs.1 Z.5 lit.a EStG 1988 (das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen), nur für einen Teil des Kalenderjahres, so sind die für das restliche Kalenderjahr…
Arbeitslosengeld, das in Österreich ansässige Grenzgänger von deutschen Arbeitsämtern beziehen, sind nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen (die allerdings mit der deutschen Seite nicht formell abgestimmt worden ist) als Bezüge im Sinn des Artikels 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland (Bezüge aus…
…nahm die Behörde das Verfahren betreffend Einkommensteuer 2019 gemäß § 303 Abs. 1 BAO wieder auf und erließ unter Berücksichtigung der nunmehr korrigierten Arbeitslosengeldzahlung iHv 1.228,50 Euro für das Jahr 2019 einen neuen Einkommensteuerbescheid 2019. In der dagegen eingebrachten Beschwerde führte der Bf. aus…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der angefochtene Bescheid enthielt folgende Begründung: "Die Rückzahlung des Arbeitslosengeldes stellt keine Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG dar. Werbungskosten sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung…
…Bf. an, "ab August 2015 bei der Firma1 beschäftigt" und vorher "in der Schweiz als arbeitslos gemeldet" gewesen zu sein. Unter (neuerlichem) Hinweis auf die Aufenthaltspflicht in der Schweiz im Falle des Bezuges von Arbeitslosengeld führt der Bf. weiter aus, dass "davon ausgegangen werden kann…
…aus, dass der Bw in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sei und daher für die Berechnung der Einkommensteuer das Welteinkommen heranzuziehen sei. Das Welteinkommen schließe aber das in Deutschland bezogene Arbeitslosengeld ein, wenngleich es auch nur für die Ermittlung des Steuersatzes der zu besteuerndes Bezüge herangezogen werde…
…die Zuerkennung einer Leistung aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit oder der Erwerbsunfähigkeit oder eines Übergangsgeldes aus der gesetzlichen Pensions- oder Unfallversicherung beantragt haben, bis zur Entscheidung über ihren Antrag als Vorschuss auf die Leistung Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gewährt werden. Wurde ein derartiger Vorschuss gewährt…
…des Bf aus nichtselbständiger Arbeit bei der ***Bf1-AG*** für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.03.2020 zu Grunde. Zudem wurden steuerfreie Bezüge des Arbeitsmarktservice Österreich (Arbeitslosengeld) für den Zeitraum 01.04.2020 bis 31.12.2020 berücksichtigt, wobei bei der Berechnung gemäß …
…unter Einbeziehung des von der Bundesagentur für Arbeit, Stadt_A, Deutschland, erbrachten Arbeitslosengeldes antrags- und erklärungsgemäß. Die hiergegen fristgerecht erhobene Beschwerde vom 16. September 2020 begründete die Steuerpflichtige damit, sie könne die Höhe der Steuervorschreibung nicht nachvollziehen, da sie die Pension erst ab dem 1…
…Sätzen versteuerte Bezüge im Betrag von € 336,82. Weiters erhielt sie für den Zeitraum vom 10.05.2016 bis 09.10.2016 Arbeitslosengeld vom Arbeitsmarktservice ausbezahlt. Mit Einkommensteuerbescheid vom 17.10.2017 setzte das Finanzamt aufgrund der Arbeitnehmerveranlagung die Einkommensteuer mit € -116,00…