12.8.5 Anschlussgebühren Rz 888: Kosten des Anschlusses an ein Versorgungsnetz (Wasser, Gas, Strom, Kanalisation) sind im Hinblick auf den entstandenen Gegenwert auch dann keine außergewöhnliche Belastung, wenn Anschlusszwang besteht (vgl. Rz 908).
3.3.7. Beförderungen unter Steueraussetzung im Anschluss an eine zollrechtliche Einfuhr Im Verkehr mit Drittländern sind grundsätzlich die Regelungen des Zollrechts maßgeblich (Abschnitt 5.). In Kombination mit den zollrechtlichen Vorgängen kann aber auch die Anwendung der verbrauchsteuerrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Beförderung unter Steueraussetzung erforderlich…
3.3. Überführung in eine Anschlussveredelung Die Überführung in eine Anschlussveredelung zwischen zwei Inhabern einer Bewilligung erfolgt im Rahmen der Beförderungsbestimmungen ohne Zollformalitäten. Die Beförderung ist in den Aufzeichnungen (Abschnitt 2.5.3.) zu erfassen bzw. siehe Standardinformationsaustausch (Abschnitt 2.7.). 3.4. Vorzeitige Ausfuhr…
…12 Monaten überschreiten wird, dann wird hierdurch eine Baubetriebstätte begründet. Die Frage, ob durch diesen Anschlussauftrag aus der ersten Bauausführung rückwirkend ebenfalls eine Betriebstätte wird, ist zu verneinen, wenn von zwei getrennt zu sehenden Bauausführungen auszugehen ist. Für diese Sichtweise spricht, dass die beiden Auftragserteilungen…
…Jahren (...). Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist nur einvernehmlich möglich. 8. Änderungen und zusätzliche Vereinbarungen bei diesem Vertrag gelten nur mit gegenseitiger schriftlicher Bestätigung (...). Gemäß Vertragspunkt 3 stellte die Bw. in der Folge den Wärmeabnehmern die Anschlussgebühren jeweils gesondert in Rechnung (vgl. die dem Finanzamt am 22…
…Revision: Die Revision ist zulässig, weil zur Frage, ob eine NoVA-Vergütung im Anschluss an ein widerrechtliche Verwendung eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen in Österreich an den inländischen Verwender erfolgen kann (Auslegung des Begriffs des Zulassungsbesitzers nach § 12a Abs. 1 erster Teilstrich NoVAG) noch keine…
…Anhang (Binnenmarkt). Gemäß Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 ist die Einfuhr der Gegenstände streuerfrei, die vom Anmelder im Anschluss an die Einfuhr unmittelbar zur Ausführung von innergemeinschaftlichen Lieferungen (Art. 7) verwendet werden; der Anmelder hat das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 7 buchmäßig nachzuweisen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, Adr, vertreten durch Siemer-Siegl-Füreder & Partner Rechtsanwälte, 1010 Wien, Dominikanerbastei 10, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 20. März 2012 betreffend Rechtsgebühr zu ErfNr***, StNr*** im Beisein der Schriftführerin…
…die Rechtsnatur ist die nach § 914 ABGB ermittelte Absicht der Parteien hinsichtlich der Wirkungen des Vertrages maßgebend. Dabei kommt es vor allem auf den von den Parteien bei Abschluss des Vertrages verfolgten, objektiv erkennbaren Zweck des Vertrages an (VwGH 28.6.1995, 94/16/0045).…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 13. März 2006 gegen den Feststellungsbescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 17. Februar 2006 betreffend Wertfortschreibung zum 1. Jänner 2004 entschieden: Der Berufung wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung teilweise Folge gegeben. Für den unten angeführten…
…Gemäß Art. 6 Abs. 3 leg. cit. ist die Einfuhr der Gegenstände, die vom Anmelder im Anschluss an die Einfuhr unmittelbar zur Ausführung von innergemeinschaftlichen Lieferungen (Art. 7) verwendet werden, steuerfrei; der Anmelder hat das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 7 buchmäßig nachzuweisen. Die Befreiung…
…der Absichtserklärung jeweils 70.000,00 ATS und eine - je nach Wohnfläche gestaffelte - Beitrittsgebühr in Höhe zwischen 10.000,00 ATS und 30.000,00 ATS je Anschlusswerber. Die Absichtserklärung enthielt hinsichtlich des Betrages von 70.000,00 ATS folgenden Passus: "Weiters verpflichte ich mich…
…fänden - ausgenommen in der Ferienzeit - wöchentlich zwei Mal statt. Im Schnitt würden 77 Ärzte daran teilnehmen. Im Anschluss an die Veranstaltung werde den Teilnehmern auf Kosten des Bw. Kaffee und Gebäck angeboten. Auf Grund dieser Verknüpfung mit der eindeutigen Fortbildungsveranstaltung handle es sich um abzugsfähige…
…bestehende Guthaben in Höhe von € 63.160,07 erstreckt und nicht später eingehende Zahlungen erfasst. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid vom 20. Februar 2004 sei eine Anschlusspfändung vorgenommen worden. Gepfändet sei ein seit der Zustellung des Pfändungsbescheides vom 29. Juli 2002 neu entstandenes Guthaben worden…
…angeordnet. Der Finanzstrafbehörde wurde dabei bekannt, dass der Bf. in der Justizanstalt J eine Freiheitsstrafe verbüßt, weshalb diese um den Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe im Anschluss an den Vollzug der Freiheitsstrafe ersucht wurde. Am 15. April 2013 brachte der Bf. ein Ansuchen umStrafaufschub gemäß § 177 Abs…
…Zitierung einschlägiger VwGH-Judikatur und der herrschenden Literatur wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Beiträge, Erschließungskosten, Anschlussgebühren, die für die Versetzung einer Anlage in einen betriebsbereiten Zustand zu leisten sind, als Anschaffungsnebenkosten auf dieses Wirtschaftsgut zu aktivieren und auf die Nutzungsdauer abzuschreiben sind. Ganz eindeutig sei…
…dem Pfändungsbescheid vom 20. Februar 2004, Zl. 500/10739/10/2002, sei eine Anschlusspfändung vorgenommen worden. Gepfändet sei ein seit der Zustellung des Pfändungsbescheides vom 29. Juli 2002 neu entstandenes Guthaben worden, welches laut Auskunft des Drittschuldners € 1.562,86 betragen habe. Der Berufungseinwand…
…nicht zu versagen ist, wenn, wie im Fall des Ausgangsverfahrens, der Empfänger der im Anschluss an diese Einfuhr erfolgenden innergemeinschaftlichen Verbringung bei einem späteren Umsatz, der mit der Verbringung in keinem Zusammenhang steht, eine Steuerhinterziehung begeht und es keinen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der Importeur…
…1. eine Vereinbarung vom 12.9.2018, abgeschlossen zwischen der DG-kurz und der Bf. wie folgt: "1. Im Anschluss an die gesetzliche Karenz gemäß § 15 MSchG, welche am Ende-Karenz1 endet, wird eine außerordentliche Karenz von Datum2 bis ENDE-ao-Karenz vereinbart. 2. Die…
…für eine gesundheitliche Beeinträchtigung liegt nicht im Akt, sodass ein Beschäftigungsverbot für den Zeitraum von Beginn-Anschlusskarenz (nach Beendigung des Karenzurlaubes für VN-Kd1) bis ENDE-ao-Karenz (Beginn der 8-wöchigen Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz für die Bf. war der XXXX) nicht nachgewiesen wurde…