…in diesem Fall des M. B., stehen würden, nur dann für verfallen erklärt werden dürfen, wenn der Eigentümer - namentlich er - zumindest in auffallender Sorglosigkeit dazu beigetragen habe, dass mit diesen Gegenständen ein Finanzvergehen begangen wurde. Er habe Herrn M. B. gebeten, den Goldschmuck zu seinem…
…den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht (VwGH 13.9.1999, 97/09/0134). Grobe Fahrlässigkeit wird mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare…
…3 FinStrG seien Gegenstände nur dann für verfallen zu erklären, wenn sie zur Zeit der Entscheidung im Eigentum oder Miteigentum des Täters stehen oder wenn der Eigentümer der Gegenstände zumindest in auffallender Sorglosigkeit dazu beigetragen habe, dass mit den Gegenständen ein Finanzvergehen begangen worden sei…
…Maß anzulegen, welches nach den Umständen des Falles gefordert und auch zugemutet werden könne. Grobes Verschulden werde in den obigen BFG-Entscheidungen mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt (zB GZ. RV/5100700/2012 vom 12.09.2014). Ein auffallend sorgloses Verhalten liege hier tatsächlich nicht vor. So…
…9.1999, 97/09/0134). Grobe Fahrlässigkeit wird mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt (VwGH 12.5.1999, 99…
…vorzuwerfen ist, dass sie zumindest in auffallender Sorglosigkeit dazu beigetragen haben, dass mit diesen Gegenständen das Finanzvergehen begangen wurde (lit a leg cit), oder beim Erwerb der Gegenstände die deren Verfall begründenden Umstände kannten oder aus auffallender Sorglosigkeit nicht kannten (lit b leg cit). Hiebei…
…9.1999, 97/09/0314). Grobe Fahrlässigkeit werde mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handle, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lasse (VwGH 12.5.1999, 99/01…
…unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Grobe Fahrlässigkeit wird mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt (vgl. VwGH…
…Gutschrift gestellt werden. Durch die rechtzeitige Abgabe der Voranmeldung und einer Antragstellung noch vor Fälligkeit hätten Säumnisfolgen vermieden werden können. In der dagegen rechtzeitig erhobenen Berufung wird vorgebracht, dass keinesfalls mit auffallender Sorglosigkeit gehandelt wurde. Die Umsatzsteuervoranmeldung der Tochter sei am 14. Oktober eingebracht worden…
…ist davon auszugehen, dass weder vor noch unmittelbar nach dem Fälligkeitsdatum eine Überwachungshandlung gesetzt worden ist. Damit ist aber indiziert, dass zum Zeitpunkt der Fristversäumnis ein effektives Kontrollsystem nicht bestanden hat. Es liegt eine auffallende Sorglosigkeit vor, wenn sich die Bw. allein auf den vom…
…auch ein sorgfältiger Mensch begehe. Grobe Fahrlässigkeit werde mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handle, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lasse. Der Verwaltungsgerichtshof habe schon wiederholt…
…unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Grobe Fahrlässigkeit wird mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Grobe Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn eine ungewöhnliche, auffallende Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt und der Eintritt des schädigenden Erfolges als wahrscheinlich und nicht bloß möglich vorhersehbar war (VwGH 06.11.2002…
…wird rechtstechnisch mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt (VwGH 15.5.1997, 96/15/0101). Auffallend sorgloses Handeln ist…
…(ohne ungarische Umsatzsteuer) so akzeptiert hat und offenkundig gemäß der Dreieckgeschäftsregel auch den Steuerschuldübergang erklärt hat. Für eine auffallende Sorglosigkeit der Bf. und die Annahme einer auffälligen Sorglosigkeit bieten daher die Verfahrensergebnisse keinerlei Anhaltspunkte. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Unzulässigkeit einer ordentlichen Revision Gegen…
…Stellen erfolgen würden. Seien Kontrollen, wenn auch nur stichprobenartig, erfolgt und seien dennoch Fehler passiert, könne der Partei keine auffallende Sorglosigkeit und somit kein grobes Verschulden vorgeworfen werden. Gemäß dem Erkenntnis des VwGH vom 23.5.1996, 95/18/0538, sei eine Überwachung der Mitarbeiter …
…unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Grobe Fahrlässigkeit wird mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt (vgl. VwGH…
…widerrechtliche Abbiegen von der vom Bw. benutzten Fahrspur stellt kein Fahrverhalten dar, das von auffallender Sorglosigkeit getragen war. Da somit der Verkehrsunfall vom Bw. nicht grob fahrlässig verursacht wurde und die Kosten auch nicht durch eine Versicherung gedeckt waren, waren die Reparaturkosten im Sinne der…
…dass der Ankauf nicht entsprechend verbucht wurde. Damit ist von einer fortgesetzt auffallenden Sorglosigkeit beider Personen auszugehen. Da die Ergebnisse der BP mehrmals im Rahmen der Prüfung und beim Prüfungsabschluss besprochen wurden, hätte bei entsprechender Nachfrage und Sorgfalt die Nichtverbuchung oder Nichtberücksichtigung des Einganges von…
…unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Grobe Fahrlässigkeit wird mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt (vgl. VwGH…
…jedermann hätte einleuchten müssen und bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den Umständen in ungewöhnlichem Maß verletzt wurde. Wesentliches Merkmal der auffallenden Sorglosigkeit ist die Voraussehbarkeit des Schadens. Wenn sich jemand über grundlegende und leicht erkennbare Vorschriften hinwegsetzt und sein Handeln den Eintritt des Schadens…