…Steuerberater, 4020 Linz, L-Straße, vom 11. Jänner 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 7. Dezember 2004 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Körperschaftsteuer für 1999, 2000 und 2001, Körperschaftsteuer für 1999, 2000 und 2001 sowie betreffend Anspruchszinsen für 2000 und 2001 entschieden: Die…
…automatisch zu einer Anpassung der abgeleiteten Bescheid führt, im Falle des Verspätungszuschlages durch die Anwendung des § 295 Abs. 2 BAO und im Falle der Anspruchszinsen direkt durch § 201 Abs. 1 BAO. Auf den vorliegenden Fall übertragen bedeutet das, dass die Bescheide über die Festsetzung von…
…insbesondere weil keine uneinheitliche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes vorliegt, siehe dazu betreffend Aufhebung eines Aufhebungsbescheides VwGH 11.12.2003, 2003/14/0032, betreffend Anfechtung abgeleiteter Bescheide VwGH 7.7.2001, 2004/13/0069 und betreffend Verjährung VwGH 4.7.1995, 95/14/0036. Wien, am 6…
…Eine abgesonderte Anfechtung abgeleiteter Bescheide mit der Begründung, der Stammabgabenbescheid sei rechtswidrig, ist schon auf Grund von § 252 Abs. 2 BAO nicht zielführend. In Hinblick auf die wiederholt der Beschwerdeführerin zur Kenntnis gebrachte ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, wonach ein Rechtsschutz gegen abgeleitete Bescheide im Falle…
…Eine abgesonderte Anfechtung abgeleiteter Bescheide mit der Begründung, der Stammabgabenbescheid sei rechtswidrig, ist schon auf Grund von § 252 Abs. 2 BAO nicht zielführend. In Hinblick auf die wiederholt dem Beschwerdeführer zur Kenntnis gebrachte ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, wonach ein Rechtsschutz gegen abgeleitete Bescheide im Falle…
…werden kann, dass die im F-Bescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind. Das Beschwerderecht gegen abgeleitete Bescheide ist damit insoweit eingeschränkt, als Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen mit Erfolg nur in dem den Grundlagenbescheid betreffenden Verfahren vorgebracht werden können. Die Anfechtung eines Steuerbescheides (Bescheidbeschwerde), welche…
…des Feststellungsverfahrens gemäß §§ 186 bzw. 193 BAO nur durch Berufung gegen den Feststellungsbescheid und nicht mehr durch Berufung gegen den abgeleiteten Bescheid bekämpft werden. Hiefür ist es gleichgültig, aus welchen Gründen es zur Berücksichtigung eines Umstandes im Feststellungsverfahren nicht gekommen ist. Gemäß § 195 BAO werden…
…des Feststellungsverfahrens gemäß §§ 186 bzw. 193 BAO nur durch Berufung gegen den Feststellungsbescheid und nicht mehr durch Berufung gegen den abgeleiteten Bescheid bekämpft werden. Hiefür ist es gleichgültig, aus welchen Gründen es zur Berücksichtigung eines Umstandes im Feststellungsverfahren nicht gekommen ist. Gemäß § 195 BAO werden…
…Feststellungsbescheiden abgeleitete Bescheide und konnte daher die Höhe bzw. Zurechnung der anteiligen Einkünfte der Berufungsführerin aus ihrer Beteiligung an der KEG nach dem unzweifelhaften Inhalt der Bestimmung des § 252 Abs. 1 BAO nicht mit Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide wirksam bekämpft werden. Vielmehr ist die Anfechtung…
…einem Feststellungsbescheid abgeleitete Einkommensteuerbescheid hinsichtlich des mit Bindungswirkung übernommenen steuerlichen Ergebnisanteiles nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die Entscheidungen in dem Feststellungsbescheid unzutreffend seien. Auf dieser Basis sei auch die Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen für 2017 zu Recht erfolgt und die gegen diesen Bescheid gerichtete…
…abgeleitete Bescheide ein. Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können. Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist die Beschwerde abzuweisen (Ritz, BAO6, § 252, Tz 3 mwV). Die in der Beschwerde angeführte Anfechtung…
…lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Es liegen keine Rechtsfragen von grundlegender Bedeutung vor, da sich die Rechtsfolge, dass ein abgeleiteter Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden kann, dass der Feststellungsbescheid unrichtig sei, unmittelbar aus dem Gesetz ergibt…
…würden sich ausschließlich auf das Feststellungsverfahren beziehen. Gemäß § 295 könnten aus Feststellungsbescheiden abgeleitete Bescheide nicht mit Einwendungen gegen die im Grundlagenbescheid getroffenen Feststellungen angefochten werden. Da es sich bei den Funktionsgebühren um Vergütungen nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes handle, könnten diese nur beim Fleischuntersuchungs-Organ…
…auf die Bindungswirkung kann jedoch eine Anfechtung mit der Begründung, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig, von vornherein nicht zum Erfolg führen (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 § 252 E 12, Stand 1.1.2014, rdb.at). Der Bescheid betreffend die Anspruchszinsen kann daher nicht…
…einem aufzuhebenden Einkommensteuerbescheid abgeleiteten gem § 295 Abs. 1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheide daher selbst rechtswidrig und aufzuheben seien, lässt er außer Acht, dass die angeführten Einkommensteuerbescheide unangefochten geblieben sind und erst folgende Erledigungen Gegenstand des anhängigen Beschwerdeverfahrens sind: | Einkommensteuer des Jahres | Bescheid vom |…
…da es der Rechtsprechung des VwGH entspricht, dass der Masseverwalter als gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners anzusehen ist. Weiters ergibt sich die Rechtsfolge, dass ein abgeleiteter Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden kann, dass der Feststellungsbescheid unrichtig sei, unmittelbar aus dem Gesetz. Wien, am 28…
…Masseverwalter als gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners anzusehen ist, entspricht der zitierten höchstgerichtlichen Rechtsprechung. Die Rechtsfolge, dass ein abgeleiteter Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden kann, dass der Feststellungsbescheid unrichtig sei, ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Somit liegt keine Rechtsfrage grundlegender Bedeutung vor und…
…können. Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist die Berufung diesbezüglich als unbegründet abzuweisen (z.B. VwGH 4.7.1995, 91/14/0199, 0200; 28.5.1997, 94/13/0273). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Anfechtung eines Steuerbescheides, die…
…Abs. 1 BAO amtswegig durchzuführen gewesen wären, wird - außerhalb der Berufungsentscheidungsgründe - abschließend Folgendes angemerkt: I. Eine Verpflichtung zur amtswegigen Anpassung abgeleiteter Bescheide setzt unabdingbar voraus, dass der nachträgliche Grundlagenbescheid wirksam ergangen ist. Der Abgabepflichtige hat im oben abgehandelten Verfahren Kopien von den an die ehem…
…hervorgehenden Systems von Grundlagenbescheiden und davon abgeleiteten Bescheiden kann gemäß § 252 Abs. 1 BAO ein Bescheid, dem Entscheidungen zugrunde liegen, die in einem Feststellungsbescheid getroffen worden sind, nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind. Die Anfechtung eines Steuerbescheides…