…Anfangsphase von 15 Tagen steht pro Kalenderjahr zu. Als Reisekosten kommen Fahrtkosten, Tagesgelder und Nächtigungsaufwand in Betracht. Ersätze, die der der Arbeitgeber leistet, vermindern den jeweils abzugsfähigen Aufwand. Lt. der von Ihnen vorgelegten Unterlagen kann für ihren Aufenthalt in Brasilien das Taggeld für die Anfangsphase…
…Da die Kosten eine Frühstückes nicht ersetzt wurden, beantragte die Berufungswerberin einen Pauschalbetrag von 4,40 € pro Frühstück. Das zuständige Finanzamt berücksichtigte diese Kosten allerdings nur für eine Anfangsphase von 5 Tagen, da ab diesem Zeitpunkt keine Reise mehr vorliegt. Zur Anmerkung der Berufungswerberin…
…ist mit der Berechnung der "Anfangsphase" von fünf Tagen neu zu beginnen. Der Arbeitnehmer wird an einem Einsatzort wiederkehrend aber nicht regelmäßig tätig und überschreitet dabei eine Anfangsphase von 15 Tagen im Kalenderjahr. Die Anfangsphase von 15 Tagen steht pro Kalenderjahr zu. Siehe auch Beispiel…
…bei Auslandsaufenthalten - eine Reise voraus. Wird an einem Einsatzort, in einem Einsatzgebiet oder bei Fahrtätigkeit ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, stehen Tagesgelder nur für die jeweilige Anfangsphase (fünf bzw. fünfzehn Tage; siehe Rz 300 bis 310) zu. Dies gilt grundsätzlich in gleicher Weise für…
…Reisen nach den allgemeinen Grundsätzen zu beurteilen. Rz 308: Für die Anfangsphase von fünf Tagen in einem (neuen) Einsatzgebiet steht das Tagesgeld zu. Erfolgt innerhalb von sechs Kalendermonaten kein Einsatz in diesem Einsatzgebiet, ist mit der Berechnung der "Anfangsphase" von fünf Tagen neu zu beginnen.
…Bezug auf die Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit kann der über den KV hinausgehende Betrag nur für die Anfangsphase von 5 bzw. 15 Tagen bzw. 6 Monaten steuerfrei bleiben. Nach der Anfangsphase ist die Steuerfreiheit mit der Höhe des im KV geregelten Tagesgeldes begrenzt. …
…Die Anfangsphase von 15 Tagen pro Einsatzort stünde daher jedenfalls pro Kalenderjahr zu. Mit Vorlagebericht vom 30.11.2017 legte das Finanzamt die Beschwerde vom 3.4.2017 gegen den Einkommensteuerbescheid 2015 vom 14.3.2017 dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor und erstattete folgende Stellungnahme…
…Dienstleistungsfreiheit) geachtet worden. Geschäftsinteressenten aus dem EU-Ausland hätten die entsprechenden ausländischen Gewerbeberechtigungen zum Nachweis der Selbständigkeit sowie über das Bestehen der ausländischen Sozialversicherung vorlegen müssen. Nach der Anfangsphase habe sich der Bekanntheitsgrad des Unternehmens gesteigert. Bf sei dafür bekannt geworden, dass er für beide…
…daher von einer beruflichen bzw. betrieblichen Veranlassung auszugehen. Wird ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, stehen Diäten für Verpflegungsmehraufwendungen nach Verwaltungspraxis nur für die Anfangsphase - 5 oder 15 Tage - zu. Ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit wird an einem Einsatzort bzw. Einsatzgebiet und auch bei Fahrtätigkeit…
…als 9. und 10. Fahrt nach CC innerhalb der Anfangsphase von 15 Tagen. Obwohl diese beiden Fahrten vom 6. und 7.2.2002 innerhalb der Anfangsphase von 15 Tagen betreffend Fahrten nach CC erfolgt sind, kann dem Bw. hiefür kein Tagesgeld zugestanden werden, weil er…
…4. 2000 (Aufenthalt) | 4 Tage | 2.496,00 S (Anfangsphase) | Seoul -Taegu | 15. 4. 2000 (Reisetag) | 1 Tag | 624,00 S (Dienstreise vor Ort) | Taegu | 16. 4. 2000 (Aufenthalt) | 1 Tag | 624,00 S (Dienstreise…
…bei den Sperrtagen etc.) die Kenntnis von günstigen Verpflegungsmöglichkeiten in ländlichen Bezirken. Nur dann wenn ein Dienstnehmer von den einzelnen Einsatzorten her über einen längeren Zeitraum an einem Einsatzort wiederkehrend aber nicht regelmäßig tätig wird und eine Anfangsphase von 15 Tagen im Jahr überschritten wird…
…Fakt sei, dass die beiden Gesellschaften in der Anfangsphase sehr geringe bis gar keine Umsätze erzielten hätten und bei der AM GmbH zudem bereits 2013 eine buchmäßige Überschuldung vorgelegen sei. Die vorliegenden Bilanzen und GuV-Rechnungen weisen für die AM (gegr. 02/2012) folgende Daten…
…kein Einsatz an diesem Mittelpunkt der Tätigkeit, ist mit der Berechnung der "Anfangsphase" von fünf Tagen neu zu beginnen. Der Arbeitnehmer wird an einem Einsatzort wiederkehrend aber nicht regelmäßig tätig und überschreitet dabei eine Anfangsphase von 15 Tagen im Kalenderjahr, dann ist eine neuer bzw…
…Tätigkeit ist unter anderem jedenfalls dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer an einem Einsatzort durchgehend tätig und die Anfangsphase von fünf Tagen überschritten wird. Sie haben sich bereits im Januar 2006, und zwar von 11.01. bis 15.01. an fünf Tagen durchgehend in o1 aufgehalten…
…an einem Einsatzort, in einem Einsatzgebiet oder bei Fahrtätigkeit ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, stehen Tagesgelder nur für die jeweilige Anfangsphase (5 bzw 15 Tage) zu. Da der Bw auch in diesem Berufungspunkt die erbetenen Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt hat, kann nicht davon…
…| gefahrene Kilometer | | Jänner - Mai | 18.321 | 44,34 % | Juni - Dezember | 22.995 | 55,66 % | Insgesamt | 41.316 | 100 % Wendet man die so ermittelten Prozentsätze auf 30.00 Kilometer an und multipliziert man die dadurch…
…Wird an einem Einsatzort oder in einem Einsatzgebiet ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, stehen Tagesgelder nur für eine jeweilige Anfangsphase für fünf bzw. fünfzehn Tage zu (VwGH 5.10.1994, 92/15/0225; VwGH 20.4.1999, 98/14/0156). Keine Reise liegt vor…
…Gebiet zugewiesen sei. Somit erstrecke sich die ständige Reisetätigkeit des Bw. auf ein größeres Gebiet. Für die Anfangsphase von 5 bis 15 Tagen stehe dem Bw. für jeden einzelnen Ort in allen Bezirken Tagesgeld zu. In der mündlichen Verhandlung vom 11. 1. 2008 erklärte die…
…Verweis auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zum § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988: P W. sei in W-Dorf (=Einsatzort) regelmäßig wiederkehrend tätig und habe die Anfangsphase von 5 Tagen überschritten, weshalb ihm keine Tagesdiäten zustünden. Ob P W. Zeit und/oder Mühe…