…zu verstehen, deren Benutzung mit dem Kfz nach dem Urteil gerecht und billig denkender Menschen für die tägliche Fahrten eines Pendlers sinnvoll ist. Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit ist dann gegeben, wenn folgende Wegzeiten pro einfacher Wegstrecke überschritten werden: unter 20 Kilometer: 1,5 Stunden; ab…
… 29b der Straßenverkehrsordnung; Unzumutbarkeit wegen Gehbehinderung) sowie wenn die Wegzeit bei Benützung des Massenbeförderungsmittels hinsichtlich der Dauer nicht zumutbar ist (Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit). Unzumutbarkeit liegt vor, wenn folgende Wegzeiten überschritten werden: | EINFACHE WEGSTRECKE | ZUMUTBARE WEGZEIT | unter 20 km | 1,5…
…bei Nachtarbeit) verkehrt (Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit). im Falle einer dauernden starken Gehbehinderung (Unzumutbarkeit wegen Gehbehinderung) sowie wenn folgende Wegzeiten überschritten werden (Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit): | Einfache Wegstrecke: | Zumutbare Wegzeit: | unter 20 km | 1,5 Stunden | ab 20 km |…
…bei Nachtarbeit) verkehrt (Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit). im Falle einer dauernden starken Gehbehinderung (Unzumutbarkeit wegen Gehbehinderung) sowie wenn folgende Wegzeiten überschritten werden (Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit): | Einfache Wegstrecke: | Zumutbare Wegzeit: | unter 20 km | 1,5 Stunden | ab 20 km |…
…bei Nachtarbeit) verkehrt (Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit). im Falle einer dauernden starken Gehbehinderung (Unzumutbarkeit wegen Gehbehinderung) sowie wenn folgende Wegzeiten überschritten werden (Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit): | Einfache Wegstrecke: | Zumutbare Wegzeit: | unter 20 km | 1,5 Stunden | ab 20 km |…
…bei Nachtarbeit) verkehrt (Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit). im Falle einer dauernden starken Gehbehinderung (Unzumutbarkeit wegen Gehbehinderung) sowie wenn folgende Wegzeiten überschritten werden (Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit): | Einfache Wegstrecke: | Zumutbare Wegzeit: | unter 20 km | 1,5 Stunden | ab 20 km |…
…bei Nachtarbeit) verkehrt (Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit). im Falle einer dauernden starken Gehbehinderung (Unzumutbarkeit wegen Gehbehinderung) sowie wenn folgende Wegzeiten überschritten werden (Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit): | Einfache Wegstrecke: | Zumutbare Wegzeit: | unter 20 km | 1,5 Stunden | ab 20 km |…
…bei Nachtarbeit) verkehrt (Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit). im Falle einer dauernden starken Gehbehinderung (Unzumutbarkeit wegen Gehbehinderung) sowie wenn folgende Wegzeiten überschritten werden (Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit): | Einfache Wegstrecke: | Zumutbare Wegzeit: | unter 20 km | 1,5 Stunden | ab 20 km |…
Zum schließlich noch strittigen Punkt einer Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen langer Anfahrtszeit ist abschließend Folgendes zu sagen: Laut Internet-Routenplaner beträgt die kürzeste einfache Fahrtstrecke mit dem Auto von P zur Arbeitsstätte in S 43 km und führt über A nach Pe nach…
…wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung (§ 42 Abs. 1 BBG) Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer wegen Behinderung 5.4.2.3 Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit (§ 2 Abs. 1 Z 2 Pendlerverordnung) Rz 255: Bis 60 Minuten Zeitdauer ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels stets zumutbar. Bei mehr…
…in Hinblick auf die zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr gelegenen Unterrichtseinheiten und eine sinnvolle Nutzung der vorlesungsfreien Zeiten. Die Anfahrtszeit betrage in Summe 80 bis 90 Minuten (Wohnadresse - Bahnhof Gehzeit 15 Minuten, Fahrzeit mit dem Zug zwischen Wohn- und Studienort 50 Minuten…
…und die Benützung eines Massenverkehrsmittels sei nicht möglich bzw. die Anfahrtszeit wäre unzumutbar lang. Im Erstbescheid vom 14.10.2003 wurde das große Pendlerpauschale nicht gewährt. Das Pendlerpauschale stehe zu, wenn der Arbeitnehmer die Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt. Überwiegend heißt…
…gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung; Unzumutbarkeit wegen Gehbehinderung) sowie - wenn die Wegzeit bei Benützung des Massenbeförderungsmittels hinsichtlich der Dauer nicht zumutbar sei (Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit). Unzumutbarkeit liege vor, wenn folgende Wegzeiten überschritten würden: Bis 60 Minuten Zeitdauer sei die Benützung eines Massenbeförderungsmittels stets zumutbar, bei…
…Höchstdauer, sei die Benützung eines Massenbeförderungsmittels unzumutbar. Die Wegzeit umfasse die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstatte bis zur Ankunft in der Wohnung, also Gehzeit oder Anfahrtszeit zur Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels, Fahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, Wartezeiten…
…Straßenbez.2 22, Ort2 und Arbeitsort beträgt 82,6 km und nimmt mit dem PKW rund 50 Minuten in Anspruch. Die Benützung eines Massenbeförderungsmittels (öffentliches Verkehrsmittel) ist wegen langer Anfahrtszeit nicht zumutbar. 4) Eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Nichtverfügbarkeit eines Firmenautos bzw. Firmenbusses ist…
…einen Unzumutbarkeit der Benützung der Massenverkehrsmittel aufgrund tatsächlicher Unmöglichkeit vorliege (Wegstrecke Bahnhof A bis Wohnadresse werde um 23:25 Uhr nicht mehr von Massenverkehrsmitteln bedient) und zugleich die Unzumutbarkeit aufgrund langer Anfahrtszeit zur Geltung komme (Rückfahrzeit vom Arbeitsplatz B nach A Wohnadresse betrage 149 min)…
…Benützung eines PKW´s. Wie schon in den Vorjahren sei daher auch im Streitjahr 2014 eine Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht gegeben. Der Beschwerdeführer brachte dagegen vor, wegen langer Anfahrtszeit habe er Anspruch auf Gewährung des großen Pendlerpauschales. Es treffe nicht zu, dass sein Arbeitsbeginn…
…schnellen Anwesenheit des Bf. zu dokumentieren übermittelte der Bf. eine Kopie der Stellenausschreibung und des Dienstvertrages vom 1.1.2005. Für diese Art des Dienstverhältnisses sei eine ungewisse Anfahrtszeit unverträglich und auf Dauer medizinisch unverantwortlich gewesen, weshalb der Bf. gezwungen gewesen sei, sich im Jänner…
…2013/53 in Höhe von 2.016,00 € als Werbungskosten anerkannt, weil nach Ansicht des Finanzamtes eine Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels wegen langer Anfahrtszeit nicht vorlag. In der gegen diesen Bescheid innerhalb offener Frist eingebrachten Beschwerde beantragte der Bf. das große Pendlerpauschale gemäß …
…24.4.2014, 2010/15/0156). Die Wegzeit umfasst die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zur Ankunft in der Wohnung, also Gehzeit oder Anfahrtszeit zur Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels, Fahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, Wartezeiten usw…