…einer Schuld oder Last allein reicht für ihre Abzugsfähigkeit nicht aus (vgl. Fellner aaO, Rz 34 bis 35 zu § 20 ErbStG und Dorazil/Taucher, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, 10.1 und 10.2 zu § 20 ErbStG samt angeführter deutscher Rechtsprechung). Im gegenständlichen Fall war auf einer…
…einer Schuld oder Last allein reicht für ihre Abzugsfähigkeit nicht aus (vgl. Fellner aaO, Rz 34 bis 35 zu § 20 ErbStG und Dorazil/Taucher, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, 10.1 und 10.2 zu § 20 ErbStG samt angeführter deutscher Rechtsprechung). Im gegenständlichen Fall war auf einer…
…einer Schuld oder Last allein reicht für ihre Abzugsfähigkeit nicht aus (vgl. Fellner aaO, Rz 34 bis 35 zu § 20 ErbStG und Dorazil/Taucher, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, 10.1 und 10.2 zu § 20 ErbStG samt angeführter deutscher Rechtsprechung). Im gegenständlichen Fall war auf einer…
…die im vorliegenden Fall in Rede stehende Frage einer Berücksichtigung jener auf den beiden Nachlassliegenschaften sichergestellten Forderungen anlangt, ist darauf zu verweisen, dass es für die Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten zunächst erforderlich ist, dass eine rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung aus dem Nachlass besteht…
…Für die Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten ist es zunächst erforderlich, dass eine rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung aus dem Nachlass besteht (Fellner, aaO, Rz 18 zu § 20 ErbStG). Nach § 20 Abs. 5 ErbStG begründet nur die rechtliche Verpflichtung zur Leistung einer Schuld oder Last…
…nicht dazu. Für die Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten ist es zunächst erforderlich, dass eine rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung aus dem Nachlass besteht. Für die Abzugsfähigkeit einer Schuld ist nicht nur der rechtliche Bestand entscheidend, es muss auch eine tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des…
…Für die Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten ist es zunächst erforderlich, dass eine rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung aus dem Nachlass besteht (Fellner, aaO, Rz 18 zu § 20 ErbStG). Nach § 20 Abs. 5 ErbStG begründet nur die rechtliche Verpflichtung zur Leistung einer Schuld oder Last…
…einer Schuld oder Last allein reicht für ihre Abzugsfähigkeit nicht aus (vgl. Fellner aaO, Rz 34 bis 35 zu § 20 ErbStG und Dorazil/Taucher, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, 10.1 und 10.2 zu § 20 ErbStG samt angeführter deutscher Rechtsprechung). Im gegenständlichen Fall war auf einer…
…72.572,84 beantragt. Für die Abzugsfähigkeit einer Schuld sei nicht nur der rechtliche Bestand entscheidend, es müsse auch eine tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des Leistungsverpflichteten vorliegen, weshalb auch eine bürgerlich-rechtliche Schuld nur dann eine steuerlich zu berücksichtigende Vermögensminderung darstellt, wenn am Stichtag mit…
…15/0177, nachstehenden Rechtssatz aufgestellt: " Für die Abzugsfähigkeit einer Schuld ist nicht nur der rechtliche Bestand entscheidend, es muss auch eine tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des Leistungsverpflichteten vorliegen, weshalb auch eine bürgerlich-rechtlich bestehende Schuld nur dann eine steuerlich zu berücksichtigende Vermögensminderung darstellt, wenn der…
…es muss auch eine tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des Leistungsverpflichteten vorliegen, weshalb auch eine bürgerlich-rechtlich bestehende Schuld nur dann auch eine steuerlich zu berücksichtigende Vermögensminderung darstellt, wenn der Steuerpflichtige am Stichtag mit der Geltendmachung ernsthaft rechnen muss. Für die Abzugsfähigkeit von Verbindlichkeiten ist allgemein…
…und setzte die Erbschaftssteuer auf Euro 4.911,66 herab. Den vom Sozialamt geltend gemachten Kostenersatz wurde die Abzugsfähigkeit mit der Begründung verweigert, dass diese Forderung eine Schuld des Bw und nicht des Erblassers gewesen sei, da die Sozialhilfe vom Bw selbst bezogen worden sei…
…Dezember 2004 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Dabei wurde zur Begründung folgendes ausgeführt: "Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit einer Schuld ist, dass sie zumindest dem Grunde nach bereits zu Lebzeiten des Erblassers bestanden hat (VwGH 6.6.1974, 1559/73 Slg 7400 F…
…zwei der als Beilage 2 angeführten Stellungnahme verwiesen. Für die Abzugsfähigkeit einer Schuld ist nicht nur der rechtliche Bestand entscheidend, es muss auch eine tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des Leistungsverpflichteten vorliegen, weshalb eine bürgerlich rechtlich bestehende Schuld nur dann eine steuerlich zu berücksichtigende Vermögensminderung darstellt…
…zwei der als Beilage 2 angeführten Stellungnahme verwiesen. Für die Abzugsfähigkeit einer Schuld ist nicht nur der rechtliche Bestand entscheidend, es muss auch eine tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des Leistungsverpflichteten vorliegen, weshalb eine bürgerlich rechtlich bestehende Schuld nur dann eine steuerlich zu berücksichtigende Vermögensminderung darstellt…
…und die Steuer neu berechnet, sodass es zu einer Abgabennachforderung kam. Im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz wird vorgebracht: Das Finanzamt habe ausgeführt, für die Abzugsfähigkeit einer Schuld sei nicht nur der rechtliche Bestand, sondern auch die tatsächliche und…
…Auf den vorliegenden Fall bezogen bedeutet dies, dass nach Meinung des Finanzsenates die vom Bw vorgelegten Unterlagen - aus den oa Gründen - nicht nachweisen konnten, dass die Bürgschaftsübernahme durch den Bw ihre Ursache in einer schuldrechtlichen Beziehung zwischen der Fa. P. GmbH und ihrem Gesellschafter (Bw…
…S 1.800.000,00 erhöht. Am 18. März 1996 erfolgte eine Kreditprolongation bis 28. Feber 2000 und übernahm u.a. der Bw. auch weiterhin die Haftung als Schuldners zur ungeteilten Hand für den gegenständlichen Kredit (ab Seite 1, letzter Absatz). Aus dem Steuerakt (bzw…
…oder Schulden, deren Entstehung vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt. Aus § 6 Abs. 1 BewG ergibt sich, dass insbesondere Verpflichtungen aus Garantieverträgen, Gewährleistungsverpflichtungen und andere Haftungen, aus denen der Steuerpflichtige noch nicht in Anspruch genommen worden ist, nicht abzugsfähig sind. Für die Abzugsfähigkeit einer Schuld…
…genannten Schulscheine vom 10.08.1996 vor. Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtssprechung (vgl. VwGH vom 29.01.1997, 95/16/0327, und vom 14.12.1992, 92/15/0177 sowie vom 19.09.1989, 88/14/0173) erkannt, dass "für die Abzugsfähigkeit einer Schuld…