…fallen und somit zum Vorsteuerabzug berechtigen. Für den Vorsteuerabzug sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Leistung maßgeblich. Sind die Voraussetzungen in diesem Zeitpunkt erfüllt, liegen verbindliche Absichtserklärungen vor), kann der Vorsteuerabzug in voller Höhe vorgenommen werden (vgl. VwGH vom 19.10.1999, 98/14/0143).…
…bloße Absichtserklärungen des Steuerpflichtigen über eine künftige Vermietung aus, noch der Umstand, dass der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit der Erzielung von Einkünften aus der Vermietung ins Auge fasst. Die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung muss auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehender…
…0045 ausgesprochen hat, muss aus dem Verhalten des Steuerpflichtigen Erkennbar sein, dass er eine einkommensteuerlich relevante Tätigkeit erstrebt. Bloße Absichtserklärungen eine Liegenschaft, die mit eigenen Mitteln renoviert wird, vermieten zu wollen, reichen nicht aus. Es muss sich aus den objektiven Umständen erkennen lassen, dass zielstrebig…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Dr. Walter Rosenkranz, Rechtsanwalt, 1080 Wien, Albertgasse 1A/19, vom 18. März 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel, vertreten durch Fachvorstand Hofrat Dr. Gottfried Pitnik, vom 16. Februar 2011 betreffend Einkommensteuer 1998…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Veltze, Mares & Partner KEG, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 1991 bis 1994 entschieden: Die Berufung gegen die Bescheide betreffend Umsatzsteuer 1991…
…und Verpachtung gegenüberstehen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Erzielung positiver Einkünfte (auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger, über reine Absichtserklärungen hinausgehender Umstände) als klar erwiesen angesehen werden kann. Die bloße, nicht nach außen getretene Vermietungsabsicht reicht nicht (vgl. VwGH 24…
…und 504; Jakom/Laudacher, EStG § 2 Rz 227, jeweils mwN.). In diesem Zusammenhang reichen daher bloße Absichtserklärungen, ein Objekt vermieten zu wollen, die allerdings durch keine nach Außen erkennbare konkrete Handlungen dokumentiert sind, nicht aus, um eine einkommensteuerlich relevante Einkunftsquelle zu begründen (Doralt/Renner, EStG8…
…Errichtung von Wohnraum, der der privaten Nutzung ebenso dienen kann wie der Vermietung, muss nach der Rechtsprechung die Absicht künftiger Vermietung entweder in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden haben oder aufgrund sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände mit ziemlicher Sicherheit feststehen (Ruppe, UStG 19942, § 2…
…künftigen "Betriebseröffnung" erweislich ist. Es reichen allerdings weder bloße Absichtserklärungen des Steuerpflichtigen über eine künftige unternehmerische Tätigkeit aus noch der Umstand, dass er die Möglichkeit zur Erzielung von Einkünften ins Auge fasst. Es müssen vielmehr über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände vorliegen, aufgrund derer mit "ziemlicher…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Maria Grohe und die weiteren Mitglieder Dr. Alexander Hajicek, Dr. Karl Stetter und Michael Schediwy-Klusek über die Berufung der Bw., nunmehr der XCF-GmbH, vertreten durch ABX_WTH-GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes X…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw (in der Folge Bw) Anschrift, vertreten durch Stb, vom 15. April 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA, vom 24. März 2003 betreffend Umsatzsteuer 2000 sowie über die Berufung vom 3. Oktober 2003 gegen den…
…einmal behauptet, es wurden keine solchen vorgelegt. Auch liegen keine (nach außen in Erscheinung getretenen) Absichtserklärungen aus dem relevanten Zeitraum (Zeitpunkte der jeweiligen Zahlungen) vor. Im Mietvertrag ist zudem von einer Mitvermietung des Garagenstellplatzes nicht die Rede: Dieser wird weder als mitvermietet angeführt, noch in…
…vom 20. Oktober 2005 im Konjunktiv gehaltenen Ausführungen sowohl für die Streitjahre 1996 und 1997 als auch für die Nachjahre, wie das tatsächliche Geschehen eindrucksvoll beweist, lediglich als bloße Absichtserklärungen darstellen, die mangels entsprechender tatsächlicher Realisierung keine steuerliche Berücksichtigung finden können. Denn abgesehen davon, dass…
…abzugsfähig sind. Das Finanzamt hat am 20.8.2024 den Einkommensteuerbescheid betreffend das Jahr 2023 erlassen. Die Kosten für Umschulungsmaßnahmen seien nicht abzugsfähig, weil eine bloße Absichtserklärung, dass der Beschwerdeführer nach der Berufsausbildung als Pilot tätig sein wolle, für die Anerkennung von Werbungskosten nicht ausreiche…
…noch bevor der Steuerpflichtige aus einer Vermietung Einnahmen im einkommensteuerlichen Sinn erzielt. Für diese Berücksichtigung reichen allerdings weder bloße Absichtserklärungen des Steuerpflichtigen über eine künftige Vermietung aus noch der Umstand, dass der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit zur Erzielung von Einkünften aus der Vermietung ins Auge…
…und ***9*** bzw. einer Mitteilung der ***9*** an die Beschwerdeführerin im Zuge der Vorlage belegt worden. Diese Korrespondenz hätte den Charakter von allgemeinen Absichtserklärungen und beziehe sich auf keinen konkreten Vertrag. Die Beschwerdeführerin führe darin selbst aus, dass die 36-Monate-Frist nicht in den…
…Über die bloße Absichtserklärung hinausgehende Umstände würden dabei das Mindestmaß an Bestimmtheit darstellen. Zum Nachweis der Vermietungsabsicht seien mit Mail vom 14.03.22 und 06.04.22 eine Mail samt Vorsorgewohnung-Ratgeber (https_//www.infina.at/ratgeber/vorsorgewohnung/) sowie einen Auszug des Kreditvertrages für…
…Erhaltung von Einnahmen. Werbungskosten könnten unter Umständen bereits steuerlich berücksichtigt werden, bevor noch Einnahmen aus Vermietung erzielt werden. Für diese Berücksichtigung würden allerdings weder bloße Absichtserklärungen über eine künftige Vermietung ausreichen, noch der Umstand, dass bloß die Möglichkeit zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung besteht…
…Demnach muss vorab geklärt werden, ob überhaupt eine "entfaltete" Betätigung vorliegt, wobei bei bloß "vagen" Absichtserklärungen noch keine einkommensteuerbar relevante Betätigung vorliegt. Somit liegt im Beschwerdezeitraum selbst dann, wenn man eine Vermietungsabsicht annehmen würde, keine Einkunftsquelle vor. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit der…
…nicht nach außen getretene Vermietungsabsicht genügt dafür nicht. Vielmehr sind bindende Vereinbarungen oder sonstige, über Absichtserklärungen hinausgehende Umstände für eine Anerkennung des Werbungskostencharakters erforderlich. Dazu ist die nach außen in Erscheinung getretene Vorgangsweise des Abgabepflichtigen daraufhin zu untersuchen, ob sie auf eine zielstrebige Erzielung von…