Das österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern gehört auch nach Auslaufen der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer nach wie vor dem Rechtsbestand an. Artikel 7 sieht vor, dass bei den nach Artikel 4 in Österreich ansässigen Personen ein Vermögensübergang im Erb…
EAS 3338 behandelt den Fall eines internationalen Zurechnungskonfilkts einer deutschen GmbH-Gewinnausschüttung, der aufgrund des auf deutscher Seite vorgenommenen Besteuerungsdurchgriffs gestützt auf § 50d dEStG zu einer doppelten Sukzessivbesteuerung führt. Fließen nun Gewinnausschüttungen einer deutschen GmbH unter Zwischenschaltung einer österreichischen GmbH sowie einer österreichischen Privatstiftung an…
…Versicherungsaufsichtsbehörde erblicken. Vielmehr hatte es im Rahmen der Beweiswürdigung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu prüfen, ob der gegenständliche Lebensversicherungsvertrag eine Abschirmwirkung im Hinblick auf die Zurechnung der Einkünfte zu vermitteln vermochte. Da sich diese Prüfung auf in- und ausländische Versicherungsverträge gleichermaßen zu erstrecken hat, kann sich…
…im "Durchgriff" durch diese Gesellschaft den dahinterstehenden Investoren zuzurechnen. Ob es sich bei der deutschen Holdinggesellschaft um eine solche funktionslose Briefkastengesellschaft handelt, die einen "Durchgriff" auf die dahinterstehenden Gesellschafter erfordert oder ob sie eine steuerlich wirksame Abschirmwirkung gegen einen solchen Durchgriff entfaltet, ist eine Sachverhaltsfrage…
…daß den DBA-Partnerstaaten diese Vorgangsweise durch Doppelbesteuerungsabkommen nicht verwehrt wird. Die Behandlung der Personengesellschaft in den USA als Körperschaft vermag daher keine Abschirmwirkung vor einer Einbeziehung ihrer Einkünfte in die österreichische Besteuerungsgrundlage des österreichischen Gesellschafters zu entfalten; dies gilt auch für - nach österreichischem Recht…
…Liechtenstein heraus war nicht meldepflichtig, da dies eine rein innerliechtensteinische Angelegenheit betroffen hat (Beteiligungen als notwendiges Betriebsvermögen der Betriebsstätte Liechtenstein). Das Einzelunternehmen erzeugt sohin quasi eine Abschirmwirkung gegenüber österreichischen Steueransprüchen. Daher liegen weder Wiederaufnahmegründe in den Jahren 2006 bis 2008 vor, noch liegt eine Verletzung…
…Einkunftsquelle verfügen und so die Art ihrer Nutzung bestimmen kann. Es sind hiebei die maßgeblichen Grundsätze des österreichischen Rechts ausschlaggebend. Sofern der ausländischen Struktur das Stiftungsvermögen und die daraus generierten Einkünfte nicht zuzurechnen sind, kommt ihr auch keine Abschirmwirkung zu. Was Mandatsverträge betrifft, ist entscheidend…
…Gemeinschaftsbesitz der EZ X der Agrargemeinschaft „AB“ übergeben. Im Jahr 2009 wurde dieser Anteil veräußert. Der Agrargemeinschaft kommt eine Abschirmwirkung zu, sodass wirtschaftliches Eigentum an den Grundstücken der Agrargemeinschaft bei den Mitgliedern nicht gegeben ist. Durch den Verkauf der zur Nutzung überlassenen Waldparzelle ist der…
…Bw, zu ihrer Mutter und zum Begünstigten beider Stiftungen dem Finanzamt bis zur Aufdeckung der Zusammenhänge im Außenprüfungsverfahren konsequent verschwiegen worden; dies wohl im Vertrauen auf die vermeintlich totale Abschirmwirkung der am Finanzplatz Liechtenstein geltenden Rechtsvorschriften (absolutes Steuer- und strengstes Bankgeheimnis; weder Devisenkontrolle noch Quellensteuer…
…Rz 238). Auf Stiftungsebene findet keine Korrektur statt (StiftR 2001 Rz 81). Wird der Vorsteuerabzug versagt, ist bei der Ermittlung des richtigen Sachwertes die nicht abzugsfähige Vorsteuer miteinzubeziehen. Körperschaftsteuerrechtlich besteht aufgrund des Trennungsprinzips eine Abschirmwirkung. Eine Privatstiftung als juristische Person hat keine "privaten Wohnbedürfnisse", sodass …
…Firmenpension sowie eine Diensterfindervergütung, welche seitens des ehemaligen Arbeitgebers über einen Zeitraum von 5 Jahren verteilt ausbezahlt wird. Laut Mitteilung des Steuerpflichtigen übt Hongkong kein Besteuerungsrecht an den vorgenannten Einkünften aus. Lösung Ein in Hongkong ansässiger Steuerpflichtiger genießt nicht die Abschirmwirkung des DBA-China, BGBl…
…öffentlichen Kapitalmarkt". Führe der Typenvergleich zu dem Ergebnis, dass die ausländische Gesellschaft einer österreichischen Körperschaft vergleichbar sei, so sei das körperschaftsteuerliche Trennungsprinzip zu beachten; die ausländische Gesellschaft entfalte gegenüber ihren Gesellschaftern diesfalls grundsätzlich eine steuerliche Abschirmwirkung (sog. "Primärabschirmwirkung", vgl dazu zB Kofler in Leitner, 1…
…401). Nicht zu den Tagesgeschäften gehören daher Entscheidungen von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Der Ort der Geschäftsleitung wird im Allgemeinen dort angenommen, wo sich das Büro des Oberleiters befindet (vgl. Kofler, Abschirmwirkung S. 156). Fehlt es jedoch an Büroräumlichkeiten, da diese nicht vorhanden sind, so kann…
…Mutter-Tochter-Richtlinie Kommentar, Art 3, Tz 25). Dies ergibt sich bereits aus der international vorherrschenden Abschirmwirkung von Kapitalgesellschaften (vgl Kofler, Mutter-Tochter-Richtlinie Kommentar, Art 3, Tz 25 mwN). Die Mutter-Tochter-Richtlinie stellt in Art 3 Abs 1 lit a für die Definition…
…in denen in den beschwerdegegenständlichen Jahren aufgrund ihres strengen Bankgeheimnisses und die ua. dadurch bewirkte "Abschirmwirkung" gegenüber ausländischen Steuerbehörden Vermögen in großem Umfang angelegt wurde, um es dem Zugriff der inländischen Steuerbehörde zu entziehen bzw die daraus resultierenden Erträge "steuerschonend" zu lukrieren (vgl BFG 25…
…Liechtenstein heraus war nicht meldepflichtig, da dies eine rein innerliechtensteinische Angelegenheit betroffen hat (Beteiligungen als notwendiges Betriebsvermögen der Betriebsstätte Liechtenstein). Das Einzelunternehmen erzeugt sohin quasi eine Abschirmwirkung gegenüber österreichischen Steueransprüchen. Daher liegen weder Wiederaufnahmegründe in den Jahren 2006 bis 2008 vor, noch liegt eine Verletzung…
…Liechtenstein heraus war nicht meldepflichtig, da dies eine rein innerliechtensteinische Angelegenheit betroffen hat (Beteiligungen als notwendiges Betriebsvermögen der Betriebsstätte Liechtenstein). Das Einzelunternehmen erzeugt sohin quasi eine Abschirmwirkung gegenüber österreichischen Steueransprüchen. Daher liegen weder Wiederaufnahmegründe in den Jahren 2006 bis 2008 vor, noch liegt eine Verletzung…
…dass die Schweiz zu den Ländern gehört, in denen im Streitjahr aufgrund ihres strengen Bankgeheimnisses und die ua. dadurch bewirkte "Abschirmwirkung" gegenüber ausländischen Steuerbehörden Vermögen in großem Umfang angelegt wurde, um es dem Zugriff der inländischen Steuerbehörde zu entziehen bzw. die daraus resultierenden Erträge "steuerschonend…
…Vorsatz). Abschließend wird noch darauf hingewiesen und war in diesem Zusammenhang auch zu bedenken, dass Liechtenstein jedenfalls in den Beschwerdejahren für sein strenges Bankgeheimnis und die unter anderem dadurch bewirkte Abschirmwirkung gegenüber ausländischen Steuerbehörden bekannt war. Dass Vermögen in Liechtenstein in großem Umfang angelegt wurde…
…3), d. h. im Weiteren auch, ob eine Abschirmwirkung gegeben ist. ad. 2: Aus den Statuten der ***1*** Stiftung vom 16.12.2004 (Art. 4) sowie der Statutenneufassung vom 20.03.2009 (Art. 7) kann nicht abgeleitet werden, dass das Stiftungsvermögen nicht verselbständigt und eigentümerlos…