…Verhandlung verzichten. Er hat einer Vorladung zu einer mündlichen Verhandlung [ergänze: wenn er auf diese nicht verzichtet hat] grundsätzlich [Anmerkung: "grundsätzlich" als Ableitung von Grundsatz, also immer] Folge zu leisten, allerdings steht es ihm in Ansehung des Grundsatzes "nemo tenetur se ipsum accusare" frei, sich…
…einen betrieblich veranlassten Forderungsverzicht handelt. Wie soll man dann diese Abklärung von einem Steuerberater verlangen, der mit der Umbuchung einer Bilanzposition konfrontiert wird." Die Aufmerksamkeit des Steuerberaters war offenkundig auf die Frage gerichtet, wie der Schuldenerlass ertragssteuerlich zu behandeln war. Grundsätzlich führt nämlich ein betrieblich…
…erneut) der schon bisher eingeschrittene Vertreter zum Verfahrenshilfeverteidiger gemäß § 77 Abs. 4 leg.cit. bestellt. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Ablehnung des Spruchsenatsvorsitzenden gemäß § 73 FinStrG vom 23. April 2004 wurde im Wesentlichen damit begründet, dass der Abweisungsbescheid vom 30…
…weshalb im gegenständlichen Fall die nachträgliche Ablehnung des Spruchsenatsvorsitzenden vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung des Erstsenates mit der Begründung, dass der Vorsitzende die Verteidigungsrechte verkürzt habe, indem er den Verteidiger auf die diesem unbekannte schriftliche Stellungnahme des Amtsbeauftragten verwiesen habe (ergänze: und diese in…
…informiert war. Der Vorsitzende des Spruchsenates hätte als Richter in einem früheren Umweltstrafverfahren Dr. H bei der fachlichen Verteidigung eines Mandanten nämlich ganz anders und keinesfalls perplex und sprachlos erlebt. Es habe ihn unangenehm berührt und befremdet, als der Spruchsenatsvorsitzende im Finanzstrafverfahren zu Beginn der…
…118) wurde dieses Rechtschutzdefizit dahingehend behoben, dann nunmehr für die Einsichtnahme von Bankkonten durch Organe der Finanzstrafbehörde gemäß § 99 Abs. 6 eine ausdrückliche Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden erforderlich ist, wobei überdies gegen diese Anordnung eine Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 2 Z 1 B-VG iVm…
…die Ablehnung begründet ist (vgl. bereits VwGH 13.12.1989, 89/13/0164 - ÖStZ 1990, 108). Der Zweitbeschuldigte Dr.H vermutet in seiner Berufungsschrift, dass der Vorsitzende des Spruchsenates befangen gewesen sein könnte, weil Dr. H in einem offenbar gerichtlichen Umweltstrafverfahren, welches der Spruchsenatsvorsitzende ebenfalls…
…der Strafverfügung den Tatsachen entspricht, wurde diese vollkommen unrichtige Schlussfolgerung ungeprüft in die Begründung des bekämpften Erkenntnisses übernommen. Aus rechtlicher Sicht ist es für den Berufungswerber in keiner Weise nachvollziehbar, weshalb es der Spruchsenatsvorsitzende in keiner Weise der Mühe wert fand, den tatsächlichen Sachverhalt eigenständig…
…der Entscheidungsfindung selbst nicht beteiligt und bleiben daher funktionell Organe der Abgabenbehörde. Eine Ablehnung wegen Befangenheit des Betriebsprüfers kann daher nur im Abgabenverfahren beim Finanzamt Österreich geltend gemacht werden. Wie vom Beschwerdeführer richtig ausgeführt kann auch ein Verhalten eines Organes der Finanzstrafbehörde, das geeignet ist…
…Entscheidungsfindung selbst nicht beteiligt und bleiben daher funktionell Organe der Abgabenbehörde. Eine Ablehnung wegen Befangenheit des Betriebsprüfers kann daher nur im Abgabenverfahren beim Finanzamt Österreich geltend gemacht werden. Wie von der Beschwerdeführerin richtig ausgeführt kann auch ein Verhalten eines Organes der Finanzstrafbehörde, das geeignet ist…
…Abs. 1 FinStrG eingestellt wird. Zur Begründung wird dazu ausgeführt: „Gemäß § 54 Abs. 1 FinStrG ist das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren vorläufig einzustellen, wenn für die Ahndung des Finanzvergehens das Gericht zuständig ist. Gemäß § 53 Abs. 1 FinStrG ist das Gericht zur Ahndung von Finanzvergehen zuständig, wenn…
…eines Spruchsenatsvorsitzenden, welcher aber von den Parteien des erstinstanzlichen Verfahrens (zunächst) nicht abgelehnt worden ist, hat im Berufungsverfahren keine verfahrensrechtlichen Konsequenzen mehr beispielsweise dergestalt, dass der Erstsenat als nicht gehörig zusammengesetzt gelte, weil Handlungen von befangenen Organwaltern der Finanzstrafbehörde erster Instanz bei fehlender Ablehnung derselben…
…Abgabenbefreiung gar keine Verpflichtung zur Einreichung von Voranmeldungen und Entrichtung von Zahllasten bestanden hat - in Unkenntnis des Vorliegens des (noch oder gerade noch bestehenden) Befreiungstatbestandes in stumpfer Ablehnung jeglicher ihr auferlegten abgabenrechtlichen Pflichten das Unterbleiben einer Ermittlung der Bemessungsgrundlagen und notwendigerweise in der Folge einer…
…den Verdächtigen [Beschuldigten] selbst gelte, wäre sowohl die Hausdurchsuchung als auch die Personendurchsuchung anzuordnen gewesen. Was eigentlich gesucht wurde, wurde nicht ausgeführt. In Befolgung dieses Auftrages des Spruchsenatsvorsitzenden sind tatsächlich Beamte der Steuerfahndung gegen Dr. Z am 15. Februar 2008 im Beisein eines Vertreters der…
…Bf., ***26***, ***118*** und ***119*** ***86***, 2022 dieselben vier Personen wie 2021. Zu diesen Anlastungen wurde mit Beschluss des Spruchsenatsvorsitzenden vom 10.3.2025 eine Berichtigung des Erkenntnisses vorgenommen und klargestellt, dass der Spruchsenat jeweils über 12 Taten für die Jahre 2019, 2020, 2021 und…
…die Fahndungsorgane eine fernmündliche Ergänzung des ersten schriftlichen Durchsuchungsbefehles, welcher für sich in dieser unvollständigen Form undurchführbar gewesen ist (wollte man nicht in einer teleologischen Interpretation hinzufügen, dass zu suchen ist alles, was als Beweismittel in Betracht kommt), durch den Spruchsenatsvorsitzenden eingeholt und erst auf…
Betreffend November 2004 hätte der Berufungswerber bis zum Ablauf des 15. Jänner 2005 die Vorauszahlung an Umsatzsteuer zu entrichten bzw. eine entsprechende Voranmeldung einzureichen gehabt, was nicht geschehen ist. Die Voranmeldung für diesen Zeitraum wurde vielmehr verspätet erst am 18. Jänner 2005 eingereicht. Mit dieser…
…des Beschwerdeführers anzuordnen, sind daher vorgelegen. Dennoch erweist sich der angefochtene Bescheid als rechtswidrig: Kann nämlich durch geeignete Maßnahmen der Gefahr der Verdunkelung bzw. der Tatwiederholung durch einen Verdächtigen, beispielsweise mittels einer Vernehmung durch den Spruchsenatsvorsitzenden zur Klärung der Frage, ob die Voraussetzungen zur Ablegung…
…Organ nicht allenfalls ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Spruchsenates (§ 65 Abs. 2 FinStrG), sondern die zuständige Sachbearbeiterin im beauftragten Team der Steuerfahndung ausgewiesen ist. 4.2. Wäre die Finanzstrafbehörde nicht erkennbar, für welche der Spruchsenat bzw. der Spruchsenatsvorsitzende eingeschritten wäre und die Anordnung erlassen habe…
…Organ nicht allenfalls ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Spruchsenates (§ 65 Abs. 2 FinStrG), sondern die zuständige Sachbearbeiterin im beauftragten Team der Steuerfahndung ausgewiesen ist. 4.2. Wäre die Finanzstrafbehörde nicht erkennbar, für welche der Spruchsenat bzw. der Spruchsenatsvorsitzende eingeschritten wäre und die Anordnung erlassen habe…