…Anm 28), nämlich, dass das Abhandenkommen der Originalrechnungen vom Antragsteller nicht zu vertreten sei, wurde nicht nachgewiesen. Die diesbezügliche Bestätigung des Rechnungsausstellers, dass die Nachdrucke aus von der Bw. nicht zu vertretenden Gründen (da auf EDV-bedingte Fehler beim Rechnungsaussteller zurückzuführen) erforderlich waren, wurde trotz…
…der dem Erstattungsantrag zugrunde liegende Vorgang stattgefunden hat und keine Gefahr besteht, dass weitere Erstattungsanträge gestellt werden". Zur zweiten Vorlagefrage, ob für den Fall, dass ein in einem Mitgliedstaat ansässiger Steuerpflichtiger die Möglichkeit hat, bei von ihm nicht zu vertretendem Abhandenkommen der ihm zugegangenen Originalrechnungen…
…der dem Erstattungsantrag zugrunde liegende Vorgang stattgefunden hat und keine Gefahr besteht, dass weitere Erstattungsanträge gestellt werden". Zur zweiten Vorlagefrage, ob für den Fall, dass ein in einem Mitgliedstaat ansässiger Steuerpflichtiger die Möglichkeit hat, bei von ihm nicht zu vertretendem Abhandenkommen der ihm zugegangenen Originalrechnungen…
…dass das Abhandenkommen der Originalrechnungen vom Antragsteller nicht zu vertreten sei, wurde nicht nachgewiesen. Die diesbezüglichen Bestätigungen des Rechnungsausstellers, dass die Nachdrucke gleichlautend mit den Originalen seien, belegen weder, dass die Originalrechnungen der Bw. nicht zugegangen seien, noch dass deren Verlust nicht von der Bw…
…der dem Erstattungsantrag zugrunde liegende Vorgang stattgefunden hat und keine Gefahr besteht, dass weitere Erstattungsanträge gestellt werden". Zur zweiten Vorlagefrage, ob für den Fall, dass ein in einem Mitgliedstaat ansässiger Steuerpflichtiger die Möglichkeit hat, bei von ihm nicht zu vertretendem Abhandenkommen der ihm zugegangenen Originalrechnungen…
…vertretbare außergewöhnliche Ausnahmefall - das Abhandenkommen der Originalrechnung ist vom Steuerpflichtigen nicht zu vertreten - nicht vor (vgl. auch Kolacny-Caganek, UStG 1994, Kurzkommentar, Wien 2005, § 21, Anm 28). Somit erübrigt sich die Prüfung der weiteren vom EuGH geforderten Bedingungen, wonach der dem Erstattungsantrag zugrunde liegende Vorgang…
…der dem Erstattungsantrag zugrunde liegende Vorgang stattgefunden hat und keine Gefahr besteht, dass weitere Erstattungsanträge gestellt werden". Zur zweiten Vorlagefrage, ob für den Fall, dass ein in einem Mitgliedstaat ansässiger Steuerpflichtiger die Möglichkeit hat, bei von ihm nicht zu vertretendem Abhandenkommen der ihm zugegangenen Originalrechnungen…
…Geltendmachung der Vorsteuern im Rahmen des Erstattungsverfahrens grundsätzlich zwingend erforderliche Originalrechnung nicht vorgelegt. Der nach der Auslegung des EuGH im vorhin zitierten Urteil vertretbare außergewöhnliche Ausnahmefall (vgl. auch Kolacny-Caganek, UStG 1994, Kurzkommentar, Wien 2005, § 21, Anm 28), nämlich, dass das Abhandenkommen der Originalrechnungen vom…
…der dem Erstattungsantrag zugrunde liegende Vorgang stattgefunden hat und keine Gefahr besteht, dass weitere Erstattungsanträge gestellt werden". Zur zweiten Vorlagefrage, ob für den Fall, dass ein in einem Mitgliedstaat ansässiger Steuerpflichtiger die Möglichkeit hat, bei von ihm nicht zu vertretendem Abhandenkommen der ihm zugegangenen Originalrechnungen…
…kürzlich vorgelegten Kopien der Ausgangsfakturen im Feld des rechnungsausstellenden Unternehmens weder ein Firmenname noch eine Anschrift zu entnehmen war. Daraus ergibt sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, dass die Originalrechnungen für die Erstellung der in Rede stehenden Kopien verwendet wurden und dabei der Rechnungskopf mit…
…Würde ein späteres Nachreichen von Originalrechnungen (z.B. unter nachträglicher Ausweitung des Erstantrages) anerkannt werden, ist nicht auszuschließen, dass diese Rechnungen auch für einen weiteren Antrag dienen können bzw. dienen konnten. Es sind durchaus Fälle denkbar, dass trotz der Verpflichtung zur Anbringung eines Sichtvermerkes dieser…
…können (vgl. Art. 7 Abs. 3 der Achten Richtlinie 79/1072/EWG). Missbrauch und Steuerbetrugsfälle sollen auf diese Weise ausgeschaltet werden. Würde ein späteres Nachreichen von Originalrechnungen anerkannt werden, ist nicht auszuschließen, dass diese Rechnungen auch für einen weiteren Antrag dienen können bzw. dienen konnten…
…Würde ein späteres Nachreichen von Originalrechnungen (z.B. unter nachträglicher Ausweitung des Erstantrages) anerkannt werden, ist nicht auszuschließen, dass diese Rechnungen auch für einen weiteren Antrag dienen können bzw. dienen konnten. Es sind durchaus Fälle denkbar, dass trotz der Verpflichtung zur Anbringung eines Sichtvermerkes dieser…
…Antrages zu werten und (innerhalb der Ausschlussfrist) vorzulegen. Die Vorlage der Originalrechnungen dient auch dazu, dass die zuständige Behörde diese mit ihrem Sichtvermerk versieht, damit die Rechnungen nicht für einen weiteren Antrag dienen können (vgl. Art. 7 Abs. 3 der Achten Richtlinie 79/1072/EWG…
…Würde ein späteres Nachreichen von Originalrechnungen (z.B. unter nachträglicher Ausweitung des Erstantrages) anerkannt werden, ist nicht auszuschließen, dass diese Rechnungen auch für einen weiteren Antrag dienen können bzw. dienen konnten. Es sind durchaus Fälle denkbar, dass trotz der Verpflichtung zur Anbringung eines Sichtvermerkes dieser…
…1994: Steuerfreie Vermittlung von steuerfreien Umsätzen; § 7 Abs. 1 UStG 1994 : Steuerfreie Ausfuhrlieferung; § 8 Abs. 1 UStG 1994: Steuerfreie Lohnveredlung an Gegenständen der Ausfuhr; § 9 Abs. 3 UStG 1994: Steuerfreie Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt; § 12 Abs. 17 UStG 1994: Vorsteuerabzug bei…
…Würde ein späteres Nachreichen von Originalrechnungen (z.B. unter nachträglicher Ausweitung des Erstantrages) anerkannt werden, ist nicht auszuschließen, dass diese Rechnungen auch für einen weiteren Antrag dienen können bzw. dienen konnten. Es sind durchaus Fälle denkbar, dass trotz der Verpflichtung zur Anbringung eines Sichtvermerkes dieser…
…können (vgl. Art. 7 Abs. 3 der Achten Richtlinie 79/1072/EWG). Missbrauch und Steuerbetrugsfälle sollen auf diese Weise ausgeschaltet werden. Würde ein späteres Nachreichen von Originalrechnungen anerkannt werden, ist nicht auszuschließen, dass diese Rechnungen auch für einen weiteren Antrag dienen können bzw. dienen konnten…
…passiert. Originale sehen naturgemäß anders aus. Zudem enthält ein Großteil der Rechnungen den roten Aufdruck, "INVOICE BACK UP" (übersetzt: " Rechnungs-Sicherungskopie"), was zusätzlich darauf schließen lässt, dass es sich eben nicht um die Originalrechnungen handelt. Dass die Rechnungen nicht eindeutig als Originale erkennbar sind, wird…
…in einem "Abzugsartikel" zusammengefasst. Der getrennter Ausweis (früherNicht in den Zollwert Art. 33 ZK) ist nunmehr entfallen. Sindeinzubeziehen sind die in Art. 72 UZK angeführten (nicht in den Zollwert einzubeziehenden) Bestandteile,genannten Aufwendungen und Kosten, sofern der Anmelder diese geltend macht und deren Höhe nachweist…