…Strafverfahren zu den StrLNrn. 16/91 und 5/95). Aufgrund der vorliegenden Tatsachen ist der Verdacht der Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 Abs. 1 FinStrG sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht ausreichend begründet und ist daher die Einleitung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde…
…Michael Schrattenecker des Finanzstrafsenates »1 in der Finanzstrafsache gegen den Bf., vertreten durch Dr.Markus WARGA, wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 29 .Oktober 2003 gegen den Bescheid vom 10 .September 2003 des Finanzamtes Salzburg-Land…
…wegen Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 18. Dezember 2001 gegen den Bescheid vom 13. November 2001 des Finanzamtes Zell am See über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu…
…und 1-3/99 (iHv. S 142.648,--) eine Verkürzung von Umsatzsteuer für diese Zeiträume in Höhe von S 236.757,-- bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiemit das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG…
…arg "soweit"). Nach § 33 Abs 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gem. § 33 Abs 2 lit. b FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung weiters schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur…
…Gem. § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von § 21 Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich sondern für gewiss hält. Gem. § 8 Abs. 1…
…für die Erfüllung ihrer steuerlichen Verpflichtungen Vorsorge zu treffen. Rechtslage: Gem § 33 Abs 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gem § 33 Abs 2 lit a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig…
…für 1 - 12/2016 iHv € 136,50 bewirkt, und dies nicht bloß nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiedurch die Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 Iit. b FinStrG begangen zu haben. Hierfür wurde über ihn gem. § 33 Abs. 5 FinStrG…
…B-GmbH als belangter Verband wegen Verantwortlichkeit für die besagte Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG an Umsatzsteuervorauszahlungen 1-12/2011 in Höhe von € 10.000,00 für schuldig erkannt und zu einer Verbandsgeldbuße in Höhe von € 6.000,00 verurteilt…
…Tatbestand der Abgabenhinterziehung gem. § 33 Abs 2 lit a FinStrG, wenn der Abgabepflichtige in Bezug auf die Verwirklichung einer Umsatzsteuerverkürzung wider besseres Wissen gehandelt hat. Handelte er mit bedingtem Vorsatz, ist allenfalls der Tatbestand des § 49 Abs 1 lit a oder lit b FinStrG verwirklicht…
…vollendeten Abgabenhinterziehung gem. § 33 Abs. 1, Abs. 3 lit. a FinStrG nicht verwirklicht wurde und es insoweit beim Versuch (§13 FinStrG) geblieben ist. Entsprechend der Bestimmung des § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG ist bei einem steuerlichen erfassten Abgabenpflichtigen hinsichtlich bescheidmäßig festzusetzender Abgaben eine Abgabenhinterziehung…
…***Bf1-Adr***, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gem § 33 Abs 1 und Finanzordnungswidrigkeiten gem § 51 Abs 1 lit a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Amtsbeauftragten Mag. Brigitte Schuller vom 10.11.2022 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates Salzburg I als Organ des Amtes für…
…einmal irgendein Anteil der Entschädigung erklärt wurde, liegt insoweit eine Abgabenhinterziehung gem. § 33 FinStrG vor und beträgt die Verjährungsfrist für die Einkommensteuer 2004 gem. § 207 Abs. 1 BAO daher 10 Jahre." Im Vorlageantrag vom 01.06.2015 wandte der Bf. das Vorliegen von Verjährung ein…
…Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates, in der Finanzstrafsache gegen die Bw. wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a und Finanzordnungswidrigkeit gem. § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung der Beschuldigten vom 3. November 1998 gegen das Erkenntnis vom…
…Finanzstrafsache gegen ***Bf***, ***Bf-Adr***, wegen der Finanzvergehen der teils versuchten Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 tw. iVm § 13 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 22. Juli 2015 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr als Finanzstrafbehörde vom 15. Juni 2015…
…mit den Voranmeldungen für die Zeiträume 7-11/01 auf dem Abgabenkonto des Bw. am 28.1.2002 verbucht. Über die Entscheidung wurde erwogen: Der Abgabenhinterziehung gem. § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von …
…Frau N.N. - in weiterer Folge als Beschuldigte bezeichnet - wurde vom Spruchsenat für das Delikt der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung gem. § 33 Abs 1 FinStrG für schuldig bekannt und wurde gem. § 33 Abs. 5 FinStrG zu einer Geldstrafe in Höhe von € 22.000,00, im Falle…
…Es wurde jedoch nie eine Abrechnung gestellt, daher wurde auch selbstverständlich nie etwas bezahlt. Diese Tatsache stelle keinesfalls eine Abgabenhinterziehung gem. § 33 Abs. 1 FinStrG dar. Es werde daher der Antrag auf Einstellung des Finanzstrafverfahrens gestellt. Das UFS-Salzburg forderte sodann mit Schreiben vom 23…
…Inwieweit eine (versuchte) Abgabenhinterziehung gem. § 33 Abs 1 FinStrG - sofern der Abgabenanspruch der Abgabenbehörde dem Grunde nach bekannt war - durch die unvollständige Einkommensteuererklärung erfüllt ist, bleibt zweifelhaft. Entsprechend der Regelung des § 33 Abs 3 lit a FinStrG ist nach Plückhahn die Nichtfestsetzung einer Abgabe nur…
…betreffend die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) wegen Verdachtes der Abgabenhinterziehung gem. § 33 Abs. 2 lit. a FinStrg zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 7. August 2007 hat das Finanzamt Salzburg-Land als…