…Abfindungsbetrag für einen Pflichtteilsverzicht anzubieten hatten. Dass dieses Angebot von den Pflichtteilsberechtigten nicht angenommen worden und es nicht zur Zahlung der in der Pflichtteilsvereinbarung festgelegten Beträge gekommen wäre, wurde vom Bw. nicht vorgebracht und ist auch aus der Aktenlage nicht ersichtlich. Die Abfindungszahlungen des Bw…
…R vom 7. Februar 1995 gehe ebenfalls hervor, dass ein Erb- und Pflichtteilsverzicht gegen Zahlung von 6 Mio S nicht zu Stande gekommen sei. Somit liege sehr wohl eine eigenständige Vereinbarung im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens vor, welche auf Grund der zivilrechtrechtlichen Anknüpfung des Erbschafts- und…
…Juni 1993 gewesen. In dem am 9. September 1994 notariell bekräftigten Übereinkommen und Pflichtteilsverzichtsvertrag hätten die Pfandgläubiger gegen Bezahlung von je 350.000,00 S erklärt, in ihren Pflichtteilsansprüchen abgefunden zu sein und auf die Geltendmachung eines Pflichtteiles nach EN zu verzichten. Öffentliche Urkunden begründeten…
…2.2004 hinsichtlich bereits erfolgter Abfindungszahlungen ergab, dass diese vom Berufungswerber entrichtet worden waren. Daraufhin wurde das Verfahren zur Festsetzung der Grunderwerbsteuer gemäß § 303 Abs. 4 BAO mittels Bescheides vom 15.3.2004 wiederaufgenommen und in der Begründung auf den bedingten, partiellen Pflichtteilsverzichtsvertrag Bezug genommen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des F, Adr, vertreten durch Notar, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 22. Oktober 2007 betreffend Grunderwerbsteuer nach der am 17. April 2008 in 6021 Innsbruck, Innrain 32, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird insgesamt teilweise…
…Juni 1993 gewesen. In dem am 9. September 1994 notariell bekräftigten Übereinkommen und Pflichtteilsverzichtsvertrag hätten die Pfandgläubiger gegen Bezahlung von je 350.000,00 S erklärt, in ihren Pflichtteilsansprüchen abgefunden zu sein und auf die Geltendmachung eines Pflichtteiles nach EN zu verzichten. Öffentliche Urkunden begründeten…
…vom 16. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 24. März 2009 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Grunderwerbsteuer wird mit 2 % von der Gegenleistung von 67.863,96 € mit 1.357,27…
…die Abfindung, hier das Wohnungsgebrauchsrecht (siehe Berufungsschrift). Es ist festzuhalten, dass es auch ohne konkretes Eingestehen der Verzichtenden keinen Zweifel am direkten Zusammenhang zwischen Pflichtteilsverzicht einerseits und Einräumung des Wohnungsgebrauchsrechtes andererseits geben konnte. Beides wurde zeitgleich mit allen Beteiligten in einem einzigen Vertrag vereinbart, die…
…die Abfindung, hier das Wohnungsgebrauchsrecht (siehe Berufungsschrift). Es ist festzuhalten, dass es auch ohne konkretes Eingestehen der Verzichtenden keinen Zweifel am direkten Zusammenhang zwischen Pflichtteilsverzicht einerseits und Einräumung des Wohnungsgebrauchsrechtes andererseits geben konnte. Beides wurde zeitgleich mit allen Beteiligten in einem einzigen Vertrag vereinbart, die…
…die Abfindung, hier das Wohnungsgebrauchsrecht (siehe Berufungsschrift). Es ist festzuhalten, dass es auch ohne konkretes Eingestehen der Verzichtenden keinen Zweifel am direkten Zusammenhang zwischen Pflichtteilsverzicht einerseits und Einräumung des Wohnungsgebrauchsrechtes andererseits geben konnte. Beides wurde zeitgleich mit allen Beteiligten in einem einzigen Vertrag vereinbart, die…
…die Abfindung, hier das Wohnungsgebrauchsrecht (siehe Berufungsschrift). Es ist festzuhalten, dass es auch ohne konkretes Eingestehen der Verzichtenden keinen Zweifel am direkten Zusammenhang zwischen Pflichtteilsverzicht einerseits und Einräumung des Wohnungsgebrauchsrechtes andererseits geben konnte. Beides wurde zeitgleich mit allen Beteiligten in einem einzigen Vertrag vereinbart, die…
…S., eben diese Entfertigungszahlungen an die weichenden Brüder zu leisten. Die vereinbarten Entfertigungszahlungen seien wirtschaftlich und inhaltlich mit den vorher vereinbarten Leistungen an die Brüder gegen die Zusage des Erb- und Pflichtteilsverzichtes identisch. Es bestehe keinerlei Grundlage nunmehr davon auszugehen, dass diese Entfertigungszahlungen dem Grunderwerbsteuergesetz…
…Gegenleistung. In diesem Zusammenhang verweise das Finanzamt auf zwei Urteile des deutschen BFHs, wonach sowohl der Verzicht auf Widerspruch gegen Eintragung eines Markennamens ins Markenregister, als auch ein entgeltlicher Verzicht oder das Zurückziehen von Einwendungen im Bau- und Betriebsstättengenehmigungsverfahren als sonstige Leistung zu erfassen seien…
…sei denn, die Stiftungsurkunde sieht etwas anderes vor. (3) Rechte des Stifters, die Privatstiftung zu gestalten, gehen nicht auf die Rechtsnachfolger über. (4) Wer einer Privatstiftung nach ihrer Entstehung Vermögen widmet (Zustiftung), erlangt dadurch nicht die Stellung eines Stifters." Die Regelung des § 3 Abs. 2…
…VK, wohnhaft in X, vom 28. Mai 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 3. Mai 2002 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe AT verstarb am 27. Juli 2000 unter Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. In…
…8010 Graz, Brockmanngasse 75, vom 2. Mai 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes G-U vom 17. April 2002 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Im Verlass nach der am 20. Februar 2001 verstorbenen Frau H.E…
…UK, wohnhaft in X, vom 28. Mai 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 3. Mai 2002 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe AT verstarb am 27. Juli 2000 unter Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. In…
…8010 Graz, Brockmanngasse 75, vom 2. Mai 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes G-U vom 17. April 2002 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Im Verlass nach der am 20. Februar 2001 verstorbenen Frau H.E…
Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland legt fest, dass grenzüberschreitende Vergütungen, die eine in Deutschland ansässige Person "in ihrer Eigenschaft als .... Vorstandsmitglied einer Gesellschaft" bezieht, nur im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft besteuert werden dürfen. Nach Auffassung des BM für Finanzen kann diese Bestimmung aber nur zur…
…134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Dieses zwar noch aus dem zeitlichen Geltungsbereich des DBA 1954 stammende Verständigungsergebnis behält aber wegen seiner allgemeinen und grundsätzlichen Bedeutung auch im Geltungsbereich des…