…gehe hier so weit, eine Bereicherung zu erfassen, die im Fall der Abfindung durch einen Dritten jeder direkten Verbindung mit erbrechtlichen Ansprüchen entbehrt, wenn auch diese Ansprüche Motiv für die Leistung des Dritten seien (vgl VwGH 24.1.2002, 99/16/0265 und dort referierte…
…die den dritten Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Z 3 ErbStG 1955 "Zweckzuwendungen" erfüllen, die Steuer nicht mehr zu erheben ist, wenn die Steuerschuld nach dem 31. Juli 2008 entstehen würde. Das bedeutet, dass Erwerbe durch Erbanfall, Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches…
…aus dem Nachlass anzusehen sei, gehe hier soweit, eine Bereicherung zu erfassen, die im Fall der Abfindung durch einen Dritten jeder direkten Verbindung mit erbrechtlichen Ansprüchen entbehrt, wenn auch diese Ansprüche Motiv für die Leistung des Dritten seien. Im zitierten Erkenntnis vom 24. 1. 2002…
…erbrechtlichen Ansprüche. Sie wird deshalb steuerlich wie ein auf einem Erb- oder Pflichtteilsrecht beruhender Erwerb behandelt. Die erbschaftssteuerliche Fiktion dessen, was als Bereicherung aus dem Nachlass anzusehen ist, geht hier so weit, eine Bereicherung zu erfassen, die, im Fall der Abfindung durch einen Dritten, jeder…
…durch einen Dritten. Die in den Statuten enthaltene Formulierung "nach freiem und uneingeschränktem Ermessen über die Art und Weise der Ausrichtung der Begünstigten zu befinden" zeige bereits die fehlende gesetzliche Pflicht zur Zahlung des Unterhalts gern §231 ABGB. Erhält der Unterhaltsberechtigte seinen Unterhaltsbedarf von dritter…
…noch nicht vorhergesehen werden. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung führte das Finanzamt dazu Folgendes aus: "Wird für einen Dritten in einem Vertrag eine Abfindung vereinbart, so ist als Ausführung der Zuwendung der Erwerb des Rechtes durch den Dritten auf den zu seinen Gunsten vereinbarten Hinauszahlungsbetrag anzunehmen…
…ist auch das der der Erbschaftssteuer unterliegende Erwerb durch Erbanfall. Damit im Einklang steht auch, dass § 2 Abs. 1 Z. 1 ErbStG den Grundtatbestand, § 2 Abs. 2 Z. 4 ErbStG, wonach u.a. die Abfindung für die Ausschlagung einer Erbschaft als vom Erblasser zugewendet gilt…
…darzustellen und durch geeignete Unterlagen zu belegen, wie bei Vertragsabschluss die Finanzierung der vereinbarten Abfindung der stillen Gesellschafter geplant gewesen sei und wann und wie sich die Planungsannahmen verändert hätten, sodass letztlich eine Einbringung der Anteile ins Auge gefasst worden sei. In Beantwortung dieses Vorhaltes…
…29 Z 1 EStG 1988 durch das BudBG 2003. Nach der "alten" Rechtslage vor BudBG 2003 war die gänzliche oder teilweise Abfindung einer Gegenleistungsrente iSd. § 29 Z 1 EStG nicht steuerpflichtig. Vor dem Hintergrund der damals geltenden Rechtslage wäre eine steuerfreie Rentenabfindung jederzeit möglich gewesen…
…Wohnung entspricht, zum Ausdruck. Auch konnte der Beschwerdeführer das Wohnungsrecht der Ausübung nach an einen Dritten übertragen (siehe dazu die Ausführungen oben). Es ist daher vom Vorliegen eines Wirtschaftsgutes auszugehen, das durch die besondere Rechtsposition des Beschwerdeführers, die über ein bloßes Gebrauchsrecht hinausgeht, begründet wurde…
…Juni 2004, er habe diese Beträge stets seiner Ehegattin zukommen lassen, nichts, denn die Überlassung bereits zugeflossener Einkünfte an einen Dritten (hier: an die Ehegattin) ändert als Einkommensverwendung nichts an der Zurechnung an den Überlassenden (hier: an den Berufungswerber; vgl. dazu auch Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer…
…ist auszuführen: Zum Verkauf eines Kommanditanteiles durch einen Kommanditisten: Wie in der Beschwerdevorentscheidung zutreffend ausgeführt wird, kommt es bei der Frage, ob eine Kommanditbeteiligung oder eine Beteiligung nach Art eines stillen Gesellschafters vorliegt, nicht darauf an, wie der Verkauf eines Kommanditanteiles an einen Dritten erfolgt…
…gegen Entgelt an einen Dritten abtreten hätte können. Bis zum 31.12.2003 wäre der Erlös aus der Rentenabtretung vom Bf. dann nicht zu versteuern gewesen. Das Leistungsfähigkeitsprinzip (objektives Nettoprinzip) gebiete, wenn in späteren Veranlagungszeiträumen der Steuertatbestand nach § 29 Z. 1 EStG durch die Rentenzahlungen…
…aus dem EStR-Wartungserlass 2011). Ohne Bedeutung wird dabei sein ob es sich um die entgeltliche Übertragung eines Vorbehaltsfruchtgenusses (dieser Fall liegt dem erwähnten VwGH – Erkenntnis zu Grunde) oder aber, wie im gegenständlichen Fall, um die Ablöse eines unentgeltlich erworbenen Zuwendungsfruchtgenusses durch einen Dritten handelt…
…Geschäftsherrin daraus übermittelten Kopien sind gegenüber Dritten - außer gegenüber den Finanzbehörden und den Treugebern - streng geheim zu halten. Die stille Gesellschafterin ist jedoch nur ermächtigt, mit Treugebern abzuschließen, die eine Gesellschaftseinlage von mindestens öS 50.000,00 (Schilling ...) oder einen durch öS 1.000,00 …
…I Nr. 71/2003 unter Anwendung der Bewertungsbestimmungen vor der Kundmachung BGBl. I Nr. 165/2002 versteuert werden." Die gänzliche oder teilweise Abfindung einer Gegenleistungsrente iSd § 29 Z 1 EStG 1988 ist nach der Rechtslage vor dem BudBG 2003 nicht steuerpflichtig (vgl. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch…
…des Erlasses zur Neuordnung der Rentenbesteuerung durch das StRefG 2000 sowie nach den Bestimmungen des ErlWS-VO 2004. Damit ist klargestellt, dass die Vertragsparteien (und damit auch die Bw., welche die errechneten Abfindungen akzeptierte) sowohl ursprünglich als auch im Ablösezeitpunkt von einer Kaufpreisrente ausgegangen sind. …
…der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Die Bereicherung des Geschenknehmers bei der Abfindung für einen Erbverzicht gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 ErbStG 1955 muss nicht auf Kosten des Geschenkgebers erfolgen. Aus diesem Grund handelt es sich auch um eine Schenkung…
…durch einen Privatgläubiger aus. | § 12 | Veräußerung (Übertragung) der stillen Beteiligung Der stille Gesellschafter ist berechtigt, seine Gesellschaftseinlage ganz oder in Teilen zu veräußern oder auf einen Dritten zu übertragen . Die Veräußerung bzw. Übertragung der Beteiligung kann immer nur mit Wirkung des Endes eines…
…unter Lebenden) im Sinne des Gesetzes, was als Abfindung für einen Erbverzicht (§ 551 ABGB) gewährt wird. Während der Erbverzicht bzw. Pflichtteilsverzicht als solcher keinen schenkungssteuerpflichtigen Tatbestand bildet (Hinweis auf Dorazil - Taucher, ErbStG, 4. Auflage, § 3 Rz 13.3), soll durch den Tatbestand des § 3 Abs…