…zur Einkommensteuer für das Jahr 2002, wobei der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft gemäß Abschnitt II der LuF PauschVO 2001 (Gewinnermittlung bis zu einem Einheitswert von € 65.500,00) mit € 21.344,17 ermittelt wurde. Gemeinsam mit nichtselbständigen Einkünften ermittelte das Finanzamt einen…
…Eintrittszeitpunktes mit Gewährung von Übergangsfristen und schließt definitiv nicht die Anwendung eines früheren Zeitpunktes bei Überschreiten der Einheitswertgrenze aus. Gemäß der LuF PauschalierungsVO 2001 vom 16.1.2001 wird bei der 65.500 Euro Grenze für die Teilpauschalierung auf die sinngemäße Anwendung des § 125 Abs…
…Forstwirtschaft entsprechend der Verordnung des Bundesministers für Finanzen nach Durchschnittssätzen erfolgte. In der dagegen erhobenen Berufung führte der Bw. im wesentlichen aus: Die Vollpauschalierung sei gemäß der Verordnung 2001/54 nur bis zu einer Einheitswertgrenze von € 65.500,00 anzuwenden. Werde diese Grenze überschritten…
… 8 Abs. 1 der Verordnung BGBl. II Nr. 54/2001 müsse entweder der Einheitswert über 65.500 EUR liegen oder die Ermittlung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlage gemäß § 23 Abs. 1a Bauernsozialversicherungsgesetz (Beitragsgrundlagenoption) erfolgt sein. Im Beschwerdefall sei jedoch bereits die Voraussetzung der Einheitswertgrenze (gemeint: Überschreiten der…
…solche aus einem in den 1970iger Jahren von der Mutter geerbten, rd. 173 Hektar (ha) großen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in der Steiermark (Gesamteinheitswert ab 1.1.1988 unter 65.500,- €). Der Großteil dieses Betriebes (rd. 169 ha) ist als Forstwirtschaft bewertet (Teileinheitswert ab…
…abgeändert wie folgt: Die Grunderwerbsteuer gemäß § 7 Z. 3 GrEStG wird festgesetzt mit € 2.292,50 (3,5 % von einer Bemessungsgrundlage von € 65.500,00). Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 10. Juli 2009 wurde von Frau F.S…
…eine Buchführungspflicht des Rechtsnachfolgers von Bedeutung, der bescheidmäßig festgestellte Einheitswert des gegenständlichen Betriebes bzw. der Einheitswert beider gegenständlicher Betriebe stets unter 900.00 S / 65.500 € gelegen ist. Der Einheitswert des eigenen Betriebes des Bw. betrug 162.555 S. Gemeinsam mit den von den…
…In 3.500,00 Euro: 407.750,00 Euro No Limit Freezout, Buy In 1.000,00 Euro: 52.000,00 Euro No Limit Freezout, Buy In 2.000,00 Euro: 65.500,00 Euro No Limit 1 Rebuy Tournament, Buy In 500,00 Euro…
…2000) und BGBl. II 2001/54 (Veranlagungen für die Jahre 2001 und 2002) kann bei einem Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bis S 900.000,00 (bzw. € 65.500,00 ab 2001) der Gewinn mittels Durchschnittssatzes vom maßgebenden Einheitswert (§ 1 Abs. 2) ermittelt…
…00 | Umsatzsteuer | 2015 | 1.808,47 | Körperschaftsteuer | 2012 | 28.378,17 | Körperschaftsteuer | 2013 | 65.500,30 | Körperschaftsteuer | 2014 | 160.216,54 | Körperschaftsteuer | 2015 | 164.254,62 | Lohnsteuer | 2012…
…gefolgt und hat unter anderem ausgeführt: 31 Der Mitbeteiligte hat in Bezug auf die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft eine pauschalierte Form der Gewinnermittlung gewählt. Da der Einheitswert seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes über 65.500 EUR liegt, kommt dafür nur die Teilpauschalierung nach den …
…forstwirtschaftlich genutzten Flächen zum vorangegangenen 31.12. maßgeblich. Beträgt der bescheidmäßig festgestellte Gesamteinheitswert über 65.500 Euro oder der bescheidmäßig festgestellte Forst-Teileinheitswert über 11.000 Euro, ist bereits für das Jahr der Betriebsübertragung der Gewinn mittels Teilpauschalierung zurermitteln. Diese Rechtsansicht beruht auf der Einbeziehung…
…gefolgt und hat unter anderem ausgeführt: 31 Der Mitbeteiligte hat in Bezug auf die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft eine pauschalierte Form der Gewinnermittlung gewählt. Da der Einheitswert seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes über 65.500 EUR liegt, kommt dafür nur die Teilpauschalierung nach den …
…aus Land- und Forstwirtschaft (LuF PauschVO 2006) BGBl. II 2005/258, da der Einheitswert seines landwirtschaftlichen Betriebes mehr als 65.500 Euro betrug. Gemäß § 8 Abs 1 LuF PauschVO 2006 ist der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft stets durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu ermitteln. In …
…Gewinnermittlung bei einem Einheitswert von mehr als 65.000 Euro oder bei Ermittlung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlage gemäß § 23 Abs. 1a des Bauernsozialversicherungsgesetzes § 8. (1) Bei einem Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes von mehr als 65.500 Euro oder bei Ermittlung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlage gemäß…
…enthalten Veräußerungs-und Aufgabegewinne in Höhe von 131.000,00 €) festgesetzt. Auf den Beschwerdeführer entfallen demnach Einkünfte in Höhe von 88.323,48 € (darin enthalten Veräußerungs- und Aufgabegewinne in Höhe von 65.500,00 €). Mit Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2006 vom 11…
…für die Jahre 2005 - 2008 teilpauschaliert. Aufgrund der Aktenlage (Einheitswert Eigenbesitz und Zupachtungen > 65.500,- €) ist der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft bei der gegenständlichen GesbR betreffend der Jahre 2004- 2009 mittels Teilpauschalierung zu ermitteln. Der sich aufgrund des Wechsels der Gewinnermittlungsart von…
…die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (LuF Pausch VO 2006) BGBL II 2005/258, da der Einheitswert seines landwirtschaftlichen Betriebes mehr als 65.500 Euro betrug. Gemäß § 8 Abs 1 dieser Verordnung ist der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft stets durch Einnahmen-Ausgaben…
…2002 - 06/2002 | | 305,40 | MB. | 0.00.1995 | FB | 09/1998- 12/2001 | 65.500,00 | 4.760,07 | MB. | 0.00.1995 | KAB | 09/1998- 12/2001 | 26.700,00…
…der LuF PauschVO 2001, BGBl II 54/2001, idF BGBl II 2001/146 kann bei einem Einheitswert eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bis zu 65.500 Euro der Gewinn mittels eines Durchschnittssatzes vom maßgebenden Einheitswert ermittelt werden (Vollpauschalierung). Als gewinnmindernde Beträge sind gemäß § 13 Abs…