…Sinne einer Zweckabhängigkeit unterordnen könne. Es müsse somit ein Dienen des Organs im Betrieb des Organträgers vollzogen werden (siehe VwGH 21.6.1965, 2255/64). An einer solchen betrieblichen Tätigkeit fehle es jedoch, wenn der Organträger der Tochtergesellschaft lediglich Holdingfunktionsaufgaben übertrage, die dann die Tochter…
…Sinne einer Zweckabhängigkeit unterordnen könne. Es müsse somit ein Dienen des Organs im Betrieb des Organträgers vollzogen werden (siehe VwGH 21.6.1965, 2255/64). An einer solchen betrieblichen Tätigkeit fehle es jedoch, wenn der Organträger der Tochtergesellschaft lediglich Holdingfunktionsaufgaben übertrage, die dann die Tochter…
…im Fall einer Gewinnausschüttung an eine deutsche Holdinggesellschaft keine "sinnvolle Funktion" dieser Holding-GmbH feststellbar und erklärt sich damit ihre Zwischenschaltung mit dem Zweck einer Vermeidung der sonst die österreichische Gewinnausschüttung treffenden Kapitalertragsteuerbelastung, dann ist nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich die Gewinnausschüttung…
…bei der deutschen Tochtergesellschaft tätigen kann, muss sichergestellt werden, dass der deutsche Besteuerungsanspruch nicht bloß auf Abgeltung einer Vertreterdienstleistung beschränkt wird, sondern dass ein der grenzüberschreitenden Funktionsaufteilung entsprechender Teil der erzielten Warenvertriebsgewinne dem deutschen Besteuerungszugriff überlassen wird. Sollte der Tochtergesellschaft die Funktion eines unabhängigen Kommissionärs…
…besitzt -, dann bedarf es einer näheren Untersuchung, wie der Vertrieb in Österreich tatsächlich abläuft. Stellt sich heraus, dass die T2-AG in Österreich eine 100%ige Tochtergesellschaft (T2-GmbH) gegründet hat, an die die für den T2-Vertriebsbereich nötigen Waren angeliefert werden, dort teilweise unter…
Werden von einer deutschen Holding-GmbH, die Tochtergesellschaft einer österreichischen Familienholding-GmbH ist, Dividenden deutscher Kapitalgesellschaften bezogen und wird die Zurechnung der Dividenden an diese deutsche Holdinggesellschaft von der deutschen Steuerverwaltung anerkannt, jedoch der Gewinnausschüttung der deutschen Holdinggesellschaft an die österreichische Familienholding-GmbH die auf…
…die österreichische Tochtergesellschaft ihre Gewinne unmittelbar an eine operative niederländische Muttergesellschaft aus, dann sind aus diesem Sachverhaltsbild keine Umstände erkennbar, die für die Annahme eines Missbrauchs sprechen könnten. Wenn nun diese niederländische Muttergesellschaft die Gewinnausschüttung nicht unmittelbar bezieht, weil sie die Beteiligung dauerhaft von einer…
…Im Übrigen wird bei einer Übertragung solcher wichtiger Funktionen von einem ordentlichen Geschäftsführer in einer fremdüblichen Situation darauf Bedacht genommen, dass der mit der Funktion betraute Marketingdienstleister (hier: das schweizerische Unternehmen) den Charakter als Dienstleister bewahrt und dass die Verhandlungsposition des die Funktion übertragenden Unternehmens…
…niederländische Muttergesellschaft im Allgemeinen hiedurch nicht gleichzeitig auch eine Betriebstätte im Sinn des DBA-Niederlande in Österreich begründet. Daran ändert sich auch nichts, wenn die von der Tochtergesellschaft verkauften Waren unmittelbar von der holländischen Muttergesellschaft verpackt und an die Kunden der österreichischen Tochtergesellschaft versandt werden…
…die österreichische Tochtergesellschaft ihre Gewinne unmittelbar an eine operative deutsche Muttergesellschaft aus, dann sind aus diesem Sachverhaltsbild keine Umstände erkennbar, die für die Annahme eines Missbrauchs sprechen könnten. Wenn nun diese deutsche Muttergesellschaft die Gewinnausschüttung nicht unmittelbar bezieht, weil sie die Beteiligung dauerhaft von einer…
…dann kann für die Gewinndurchschüttung durch die deutsche Holdinggesellschaft an die österreichische Holdinggesellschaft die Steuerfreistellung für internationale Schachteldividenden nach § 10 Abs. 2 KStG in Anspruch genommen werden. Es ist zwar richtig, daß bei einer unmittelbaren Beteiligung der österreichischen Holdinggesellschaft an der deutschen operativen Kapitalgesellschaft wegen…
…Anteile an der Holding B GmbH hält, so ist auf Basis des § 94 Z 2 EStG 1988 iVm der hierzu ergangenen Verordnung (VO zu § 94a Abs. 2 EStG 1988, BGBl. Nr. 56/1995, "MTR-VO") zu prüfen, ob die österreichische GmbH bei einer Gewinnausschüttung an…
…der ausländischen Tochtergesellschaft und nicht möglicherweise weiterhin der inländischen Muttergesellschaft steuerlich zuzurechnen sind. Dies könnte beispielsweise dann notwendig werden, wenn erkennbar wird, daß die Transaktionen zur Vermeidung einer inländischen Veräußerungsgewinnbesteuerung getätigt wurden und die Beteiligungen an den österreichischen Gesellschaften einer ausländischen Briefkasten-Tochtergesellschaft übertragen worden…
…einem "abhängigen Vertreter" der deutschen Schwestergesellschaft werden, wenn sie künftig Frachtaufträge nicht mehr im eigenen Namen entgegennimmt (und an die deutsche Schwestergesellschaft als "Subauftragnehmerin" weitergibt), sondern wenn sie dies als bloßer Dienstleister der deutschen Schwestergesellschaft tut. Voraussetzung ist aber, dass die von der österreichischen Tochtergesellschaft…
Kosten einer Muttergesellschaft, die als Kosten einer "shareholder activity" (Anteilseigneraktivität) zu werten sind, rechtfertigen es nicht, an nachgeordnete Konzernunternehmen weiterbelastet zu werden. Sie fallen im Beteiligungsinteresse der Muttergesellschaft und nicht im Eigeninteresse der Tochtergesellschaft an (siehe Z 7.9 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze). Zu solchen nicht…
…der steuerlichen Gewinnermittlung einer inländischen Konzerngesellschaft sind nur deren betrieblich veranlasste Aufwendungen abzugsfähig, nicht aber jene, die aufAuf Gesellschafterebene durch die ausländische Muttergesellschaft entstanden sind.entstandene Kosten für Leistungen, die im Anteilseignerinteresse getätigt werden (Gesellschaftertätigkeit oder "Shareholder Activities"), sind daher nicht an die Tochtergesellschaft verrechenbar …
…dass nach dem estnischen Besteuerungssystem die Dividendensteuer anstelle einer Körperschaftsteuer erhoben wird und diese sonach ersetzt, erscheint im gegebenen Zusammenhang eine Beurteilung sachgerecht, dass das Erfordernis einer ausreichenden Körperschaftsteuervorbelastung der von der CT-AS an die EST-OU gezahlten Dividende erfüllt ist. Nach dem hier…
…wenn es um Beteiligungen an ausländischen Basisgesellschaften geht, die ihrerseits als im Ausland unzureichend besteuerte "Sammelbox" für schädliche Passiveinkünfte dienen, wenn sonach im Umweg über die Schweiz unzureichend besteuerte schädliche Passiveinkünfte steuerfrei nach Österreich hereingeholt werden sollten, wäre eine andere Betrachtung geboten. Aber auch ein…
…die für abfließende Gewinnausschüttungen keine Quellensteuer erheben, schließlich unbesteuert in Steueroasengebiete gelangen. Fließen daher Gewinnausschüttungen einer österreichischen Produktionsgesellschaft an eine niederländische Briefkasten-Holdinggesellschaft, dann kann eine Steuerentlastung in Österreich nur im finanzamtlich kontrollierten Rückerstattungsverfahren herbeigeführt werden. Der Umstand, daß eine solche Holdinggesellschaft 10% der Kapitalanteile…
…zuzurechnen; oder an die luxemburgische Gesellschaft wurden zwar seitens der Muttergesellschaft gewisse Funktionen übertragen, doch entspricht die zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft eintretende Gewinnaufteilung nicht dem Ergebnis der Funktionsteilung und ist damit nicht fremdverhaltenskonform; oder die luxemburgische Tochtergesellschaft hat lediglich die Funktion eines Treuhänders (z.B…