…VS-1110 Abschnitt 1.3. Mineralöle "mit" und "ohne eigenen Steuersatz"). 0.1.3. Österr. Gebrauchszolltarif Wie andere Verbrauchsteuern auch wurde die Mineralölsteuer in den Österreichischen Gebrauchszolltarif eingearbeitet. Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang insbesondere auf Band 2 "Anhänge", Abschnitt "Steuern/VS". Der Mineralölsteuer ist das…
…angewendet habe. Der Österreichische Gebrauchszolltarif nach dem Zolltarifgesetz 1988 habe zum 31.12.1994 für Liköre mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 5 Gewichtsprozent der Warennummer 2208 90 990 B5 einen allgemeinen Zollsatz von S 3.500.-/100 kg ausgewiesen. Ein EW…
…da statt des nach Art. 72 der Beitrittsakte und des Österreichischen Gebrauchszolltarifes anzuwendenden Zollsatzes von S 3.500.-/100 kg lediglich ein Zollsatz von S 1.400.-/100 kg herangezogen worden sei. Gegen diesen Bescheid wurde mit Eingabe vom 10. Juli 1996 fristgerecht das Rechtsmittel…
…Erhebung eines Antidumpingzolls ohne gültige Rechtsgrundlage einen wesentlichen Irrtum der Zollbehörde dar, darüber hinaus weise der "Österreichische Gebrauchszolltarif" (mit Stand 1.1.1996) für die in Frage kommende Tarifnummer keinen Antidumpingzoll (Hinweis "Dump") aus. Im Übrigen treffe die Bf kein Verschulden: Das vorgelegte Sachverständigen-Gutachten…
…in der Eingabe der Bf vom 21.1.2013 enthaltenen Einwand hinsichtlich "Irrtümer der Zollbehörden betreffend den Österreichischen Gebrauchszolltarif" wird festgestellt: Die (sinngemäße) Behauptung der Bf, es sei im Österreichischen Gebrauchszolltarif bei der maßgeblichen Zolltarifnummer kein Hinweis "Dump" aufgeschienen und insoweit ein zollbehördlicher Irrtum vorgelegen…
…dem Sachverständigengutachten des DI Krenn bezüglich Marktangemessenheit der Preise, auseinandersetzen habe können; ergänzend werde nunmehr auf die Irrtümer der Zollbehörde, insbesondere betreffend die Verwendung des österreichischen Gebrauchszolltarif, hingewiesen. Die Bf habe in den Jahren 2000 bis 2003 keinen Anlass gehabt, zu den von der Fa…
…Erhebung eines Antidumpingzolls ohne gültige Rechtsgrundlage einen wesentlichen Irrtum der Zollbehörde dar, darüber hinaus weise der "Österreichische Gebrauchszolltarif" (mit Stand 1.1.1996) für die in Frage kommende Tarifnummer keinen Antidumpingzoll (Hinweis "Dump") aus. Im Übrigen treffe die Bf kein Verschulden: Das vorgelegte Sachverständigen-Gutachten…
…weiters ein Hinweis aufzunehmen, dass der zusätzliche Bescheid immer gemeinsam mit dem abgeänderten Bescheid zu verwenden wäre. 1.1.1.7. Österreichischer Gebrauchszolltarif VS Eine Aufgliederung der maßgeblichen (Unter)Positionen der Kombinierten Nomenklatur nach Steuersätzen findet sich im Österreichischen Gebrauchszolltarif, Band 2 "Anhänge", Abschnitt "Steuern…
…2 NoVAG 1991 ausschließlich die Zolltarifnummern ausschlaggebend. Die für die Tarifierung maßgeblichen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften seien im österreichischen Gebrauchszolltarif und den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) ersichtlich. Nachdem das gegenständliche Fahrzeug als PKW unter KN-Code 8703 einzustufen sei, sei die NoVA-Festsetzung zu Recht erfolgt…
…1 UStG auch die buchmäßige Erfassung und Mitteilung der Einfuhrumsatzsteuer zu verstehen ist. Nach den maßgeblichen zolltarifarischen Bestimmungen (Kapitel 99 des österreichischen Gebrauchszolltarif - Kombinierte Nomenklatur) war im gegenständlichen Fall kein Zoll sondern lediglich 20% des Zollwertes an Einfuhrumsatzsteuer vorzuschreiben. Die angefochtene abweisliche Berufungsvorentscheidung erging somit…
…eingetragen die S. in Paris und als Anmelderin jeweils die GmbH (im Folgenden kurz: die "GmbH"). Aufgrund einer Vielzahl solcher innergemeinschaftlicher Lieferungen von der Türkei über Österreich nach Frankreich und dabei auffallender Unregelmäßigkeiten erging ein Amtshilfeersuchen der französischen an die österreichische Zollverwaltung, die daraufhin eine…
…ist anzumerken, dass auf der Grundlage eines Untersuchungsbefundes der Technischen Untersuchungsanstalt Wien der als GM4 spezifizierte Tabak als Tabakfeinschnitt in die Warennummer 2403 1090 00 (V 233) des Österreichischen Gebrauchszolltarifes einzureihen und daher mit einem Tabaksteuersatz von 47% des Kleinverkaufspreises belastet ist. § 5 TabStG: (1…
…ist anzumerken, dass auf der Grundlage eines Untersuchungsbefundes der Technischen Untersuchungsanstalt Wien der als GM4 spezifizierte Tabak als Tabakfeinschnitt in die Warennummer 2403 1090 00 (V 233) des Österreichischen Gebrauchszolltarifes einzureihen und daher mit einem Tabaksteuersatz von 47% des Kleinverkaufspreises belastet ist. § 5 TabStG: (1…
Anhang 1: Bücher, Veröffentlichungen und Dokumente (siehe Anhang I ZBefrVO) Anhang 2: Bild- und Tonmaterial erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (siehe Anhang II ZBefrVO) Anhang 3: (siehe Anhang III ZBefrVO) Anhang 4: (siehe Anhang IV ZBefrVO) Anhang 5: Siehe DVO 80/2012 und DVO 197…
…nicht die Überschriften. Die für die Tarifierung maßgeblichen EU-Vorschriften sind im Österreichischen Gebrauchszolltarif und in den Erläuterungen zum Österreichischen Zolltarif enthalten. Rz 1169: Bei Lieferungen von Gegenständen der Anlage 1 ist der Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung anzuwenden, daher gilt der ermäßigte Steuersatz auch…
…ÖStZ 2013, 53, Heft 3, Tarifierung von Lebensmitteln). Die Tarifierung dieser Produkte erfolgt nach dem Österreichischen Gebrauchszolltarif basierend auf § 45 Abs. 1 Zollrechtsdurchführungsgesetz in folgenden Schritten: Die Klassifizierung erfolgt nach Kapitel 22 (Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig) Die strittigen Produkte sind in die Position 2202…
…Durchführungsgesetz (ZollR-DG), die Durchführung des Zollrechts (ZollR-DV 2004), das Handelsstatistische Gesetz als "HStG 1995", die Kombinierte Nomenklatur als "KN" und der Österreichische Gebrauchszolltarif als "ÖGebrZT" abgekürzt. 1.3. Rechtsvorschriften in der geltenden Fassung Soweit Verordnungen der Gemeinschaft, Bundesgesetze, zwischenstaatliche Vereinbarungen oder sonstige Rechtsvorschriften…
…, … D.E.Nr. 6/15 Die jeweils begünstigte Unterposition laut Österreichischem Gebrauchszolltarif D.E.Nr. 4.17 (Präferenz): Sobald die Kennzeichnung des Verfahrens bereits durch den Verfahrenscode ,"44" gegeben ist, sind eigene Präferenzcodes für die Endverwendung hinfällig geworden. Hinweis: Bis zur Implementierung des Verfahrenscodes…
…mit "F" beginnenden Zusatzcode in Feld 33 der Zollanmeldung angegeben wird. Die Zusatzcodes sind im TARIC und im Österreichischen Gebrauchszolltarif ersichtlich. (2) Die Gewährung von Präferenzzöllen ist abhängig von der Einhaltung des Referenzpreises. Liegt der Frei-Grenze-Preis eines aus bestimmten Ländern eingeführten Erzeugnisses unter…
…auf der Grundlage des Zolltarifs der Europäischen Union im Sinn des Art. 56 Abs. 2 UZK einen Österreichischen Gebrauchszolltarif herauszugeben. Die Kombinierte Nomenklatur wurde mit Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen…