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Findok · Richtlinien

ZT-7000

1. Allgemeines

geltende FassungRichtlinie2021-0.085.142gilt ab 08.02.2021

Inhaltsverzeichnis der ZT-7000

Wortlaut laut Findok

1. Allgemeines 1.1. Vorrang der EU-Vorschriften Sofern zwischen den EU-Vorschriften und den österreichischen Rechtsvorschriften ein Widerspruch entsteht, haben die EU-Vorschriften den Vorrang. Die nationalen Rechtsvorschriften sollen nur der Regelung von nicht durch EU-Bestimmungen einheitlich geregelten Angelegenheiten dienen. 1.2. Zitierung von Rechtsvorschriften Der Zollkodex der GemeinschaftenUnion wird als "ZKUZK", die Durchführungsvorschriften dazu als "ZKUZK-DVODA", das Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG), die Durchführung des Zollrechts (ZollR-DV 2004), das Handelsstatistische Gesetz als "HStG 1995", die Kombinierte Nomenklatur als "KN" und der Österreichische Gebrauchszolltarif als "ÖGebrZT" abgekürzt. 1.3. Rechtsvorschriften in der geltenden Fassung Soweit Verordnungen der Gemeinschaft, Bundesgesetze, zwischenstaatliche Vereinbarungen oder sonstige Rechtsvorschriften zitiert werden, sind hierunter diese Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung zu verstehen.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2021-0.085.142
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0400-IV/8/2008
Stammnummer
33406
Enthalten in Fassung
3 (geltend: 3)
Gültig
08.02.2021 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF