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Findok · Richtlinien

ZT-7000

1. Allgemeines

überholte Fassung (bis 07.02.2021)RichtlinieBMF-010314/0114-IV/8/2011gilt ab 11.03.2008

Inhaltsverzeichnis der ZT-7000

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 11.03.2008 bis 07.02.2021.

Wortlaut laut Findok

1. Allgemeines 1.1. Vorrang der EU-Vorschriften Sofern zwischen den EU-Vorschriften und den österreichischen Rechtsvorschriften ein Widerspruch entsteht, haben die EU-Vorschriften den Vorrang. Die nationalen Rechtsvorschriften sollen nur der Regelung von nicht durch EU-Bestimmungen einheitlich geregelten Angelegenheiten dienen. 1.2. Zitierung von Rechtsvorschriften Der Zollkodex der Gemeinschaften wird als "ZK", die Durchführungsvorschriften dazu als "ZK-DVO", das Handelsstatistische Gesetz als "HStG 1995", die Kombinierte Nomenklatur als "KN" und der Österreichische Gebrauchszolltarif als "ÖGebrZT" abgekürzt. 1.3. Rechtsvorschriften in der geltenden Fassung Soweit Verordnungen der Gemeinschaft, Bundesgesetze, zwischenstaatliche Vereinbarungen oder sonstige Rechtsvorschriften zitiert werden, sind hierunter diese Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung zu verstehen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0114-IV/8/2011
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0400-IV/8/2008
Stammnummer
33406
Enthalten in Fassung
1, 2 (geltend: 3)
Gültig
11.03.2008 bis 07.02.2021
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF