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UFSS RV/0040-S/03Änderung der Bemessungsgrundlage gem. § 16 UStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2003

…Berufung führte der Berufungswerber aus, dass laut Mietverträgen sich die C GmbH verpflichtet, eingehende Zahlungen zuerst zur Abdeckung allfälliger Umsatzsteuerforderungen zu verwenden. Das Finanzamt wies die Berufung als unbegründet ab, da bei einer Änderung der Bemessungsgrundlage gemäß § 16 Abs. 1 und 3 UStG 1994 eine…

BFG RV/7105962/2018Keine Änderung der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.09.2025Teil 1/4

…läge ein Fall des Unterbleibens der Leistung vor, da die vereinbarte Leistung nicht ausgeführt worden wäre und somit die Leistung eine Änderung erfahren würde, die gem. § 16 Abs. 3 Z 2 UStG 1994 zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage gem. § 16 Abs. 1 UStG 1994 führe…

BFG RV/7105962/2018Keine Änderung der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.09.2025Teil 2/4

…Keine Änderung der Bemessungsgrundlage: Gem. § 16 Abs. 1 Z 1 UStG hat, sofern sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz ändert, der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen. Im anhängigen Beschwerdefall hat sich die Bemessungsgrundlage nicht geändert. § 16 Abs…

BFG RV/7105962/2018Keine Änderung der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.09.2025Teil 4/4

…Vertragsänderung reicht nicht aus, um eine Änderung der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer gem. § 16 UStG auszulösen. Denn die Vertragsänderungen müssen erst nach Ablauf des ursprünglichen Vertrages mit den Kund:innen neu vereinbart werden. Die Anwendung der Anzahlungsbesteuerung durch die Bf. bei den vorliegenden "Prepaid"-Telekommunikationsverträgen gem. …

UFSW RV/0368-W/03Berichtigung nach § 16 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.12.2006Teil 1/2

…Bemessungsgrundlage gem. § 16 UStG. Dass Vertreter bestimmter gemeinnütziger Bauvereinigungen, ..., die Wohnrechtsnovelle 2000 zum Anlass genommen haben, diese Gesetzesänderung als Änderung der Verhältnisse anzusehen und daraufhin eine Umsatzkorrektur vorgenommen haben, war uns weder bekannt, noch entspricht dies unserer Rechtsauffassung. Es wurden auch keine Rechnungskorrekturen seitens der…

UFSW RV/0368-W/03Berichtigung nach § 16 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.12.2006Teil 2/2

…pro rata temporis gemäß der Abschreibung erfolgt, sei auch die Rückzahlung des noch nicht abgeschriebenen Betrages umsatzsteuerlich neutral. Die Rückzahlung des Betrages führe insbesondere zu keiner Änderung der Bemessungsgrundlage gem. § 16 UStG. Neben dem Anspruch auf Rückzahlung des nicht abgeschriebenen Finanzierungsbeitrages sei dem Mieter gem…

BFG RV/7100740/2019Optionsausübung hinsichtlich einer ursprünglich als steuerfrei behandelten Anzahlung im Zeitpunkt der Leistungserbringung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.07.2025

…bei einer tatsächlichen Änderung, wie einer Gesetzesänderung oder höchstgerichtlichen Entscheidung, möglich sei. Die Optionsmöglichkeit sei jedoch bereits 2013 existent gewesen, durch die bloße Nutzung dieser Möglichkeit habe sich die Rechtslage nicht geändert. Auch liege keine Änderung der Bemessungsgrundlage vor, weshalb § 16 UStG nicht anwendbar sei…

BFG RV/6100083/2024Rückvergütungen einer Tochtergesellschaft einer Genossenschaft an die Mitglieder der Genossenschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.07.2025Teil 2/2

…Gesetzescharakters auch aus den Ausführungen in den Körperschaftsteuerrichtlinien nichts für den Standpunkt der beschwerdeführenden Partei gewinnen. Die Beurteilung der ausbezahlten Sonderboni aus dem "Zentralrabatt" als verdeckte Ausschüttung hat in Bezug auf die Umsatzsteuer zur Auswirkung, dass keine Änderung der Bemessungsgrundlage gem. § 16 UStG 1994 vorlag…

UFSL RV/0046-L/07Entgeltminderung auch ohne Rechnungsberichtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2010

…nicht zugestellt worden war, anerkannte der Prüfer diese Vorsteuer nicht. Tatsächlich liegt eine Entgeltsminderung vor. Nach § 11 Abs. 13 UStG 1994 führt eine Entgeltsminderung auch ohne Rechnungsberichtigung und somit auch ohne jede Belegserteilung zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 16 UStG 1994. Nach Ansicht des…

BFG RV/7101175/2016Strittige Vorsteuerberichtigung anlässlich Auszahlung einer Bankgarantie, mit welcher ein Haftrücklass abgelöst worden war
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.09.2018

…Aufl.‚ § 16 Tz 38 iVm § 1 Tz 247). Die Begründung der Beschwerdeführerin (mVa EuGH 29.05.2001, Rs. C-86/99, Freemans plc), dass eine bloße Vereinbarung einer Herabsetzung des Entgelts noch keine Änderung der Bemessungsgrundlage gem. § 16 Abs. 1 UStG 1994 darstelle, sondern die…

BFG RV/7104922/2014Uneinbringlichkeit einer Forderung?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.01.2021

…der Sanierung des Schuldners) erfolgt, liegt idR kein Eigenverbrauchstatbestand vor (vgl Ruppe/Achatz 4, § 16 Rz 31). Ist letztlich davon auszugehen, dass der leistende Unternehmer das Entgelt als uneinbringlich betrachten muss, so steht dies einer Änderung der Bemessungsgrundlage gem. § 16 Abs. 1 Z 3 UStG…

BFG RV/2100058/2023Melbourne Abkommen nicht relevant für Leistungsort von Telekom-Leistungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.07.2024

…Rabatte gewährt, die zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage gem. § 16 UStG geführt haben. Diese Entgeltsminderungen wurden von der Bf. nur in einem Fall nicht erklärt (AP-Bericht, mündliche Verhandlung). 2. Rechtliche Beurteilung 2.1. Rechtslage § 3a UStG 1994: (6) idF BGBl 112/2012 bzw. BGBl…

BFG RV/6100200/2025Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach § 303 BAO sowie Aufhebungen nach § 299 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.07.2025Teil 2/2

…Gesetzescharakters auch aus den Ausführungen in den Körperschaftsteuerrichtlinien nichts für den Standpunkt der beschwerdeführenden Partei gewinnen. Die Beurteilung der ausbezahlten Sonderboni aus dem "Zentralrabatt" als verdeckte Ausschüttung hat in Bezug auf die Umsatzsteuer zur Auswirkung, dass keine Änderung der Bemessungsgrundlage gem. § 16 UStG 1994 vorlag…

UFSL RV/0053-L/05Zeitpunkt für die insolvenzrechtliche Beurteilung des Rückforderungsanspruches auf Grund einer Umsatzsteuerberichtigung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.11.2005

…vermögensrechtlichen Anspruch aus dem Titel der Vorsteuer um einen bedingten Anspruch handle. Gleiches gilt nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates auch für die Berichtigung der Umsatzsteuer gem. § 16 UStG. Im Fall der nachträglichen Änderung der Bemessungsgrundlage ist daher für die aus der Berichtigung entstehende sonstige Gutschrift…

BFG RV/2100394/2023Schätzung von Telekom-Umsätzen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.09.2023

…anhand von Vergleichen mit (veröffentlichten) Roaminggebühren anderer Unternehmer verprobt. Von der so ermittelten Umsatzsteuer wurden die verrechneten Vorsteuern in Abzug gebracht. Weiters wurden Berichtigungen der Eingangsrechnungen (Änderung der Bemessungsgrundlage der Vorsteuern gem. § 16 UStG 1994) berücksichtigt. Im Vorlageantrag vom 13. März 2020 wurde (nur) bestritten…

BFG RV/7105962/2018Keine Änderung der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.09.2025Teil 3/4

…dass der Endkunde bei Nichtverwendung sein Entgelt wieder zurückfordern könne, jedoch könne man dazu dem Senat des Bundesfinanzgerichtes keine Nachweise vorlegen. Der Senat des Bundesfinanzgerichtes äußerte sich zur Rechtsfrage, dass nicht zwei unterschiedliche Sachverhalte für die Anwendung der Berichtigung gem. § 16 Abs. 3 UStG gleich…

BFG RV/2100468/2014Uneinbringlichkeit des Entgeltes gem. § 16 Abs 3 Z 1 UStG 1994: Berichtigung der Vorsteuer beim Leistungsempfänger
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.06.2018

…04/2013) eine Uneinbringlichkeit der Forderungen keinesfalls ersichtlich war und die ZZ zu diesem Zeitpunkt jedenfalls mit der Erfüllung ihrer Forderungen in absehbarer Zeit rechnen durfte. Mangels Vorliegen einer objektiven Uneinbringlichkeit (= Tatsache) sei auch die Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 16 UStG zu Unrecht erfolgt.…

BFG RV/7102588/2022Zulässigkeit der Berichtigung der Umsatzsteuer gem. § 16 UStG bei Verkauf unter dem Nennwert bzw. Vorliegen der ertragsteuerlichen Voraussetzungen für eine Ausbuchung der Forderung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.05.2023

…ff). § 16 UStG 1994 enthält die zwingende Verpflichtung zur Berichtigung des Steuerbetrages durch den betreffenden Steuerpflichtigen im Falle der nachträglichen Änderung der Bemessungsgrundlage. Der Berichtigungspflicht des leistenden Unternehmers steht die Vorsteuerberichtigungspflicht des Leistungsempfängers gegenüber. Die Berichtigung hat jeweils für den Veranlagungszeitraum (Voranmeldungszeitraum) zu erfolgen, in…

BFG RV/5100039/20161. Zwangsstrafe 2. Änderung der Bemessungsgrundlage aufgrund Uneinbringlichkeit der Forderung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.08.2019

…2 UStG 1994 geändert, so hat der Unternehmer gem. § 16 UStG 1994, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigung ist für den Veranlagungszeitraum zu entrichten, in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten ist. Gem. § 16 Abs. 3 UStG…

BFG RV/2100318/2023Änderung der Bemessungsgrundlage als neue Tatsache
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.11.2023

…15/0005). Im Beschwerdefall hat das Finanzamt im Zuge der Außenprüfung unter anderem festgestellt, dass die Bf. die Änderung der Bemessungsgrundlage durch einen gewährten Rabatt (Gutschrift vom 16.10.2012) nicht berücksichtigt hat und damit die Erstattung von Vorsteuern in der falschen Höhe beantragt hat…