…Zinssatz von 4,4% zu LHK von rund 499.000,00 S führen würde. Aus diesen Berechnungen ergebe sich, dass eine vorzeitige Tilgung nicht zumutbar gewesen sei. Das disponible Einkommen sei in keinem Jahr höher als die notwendigen Lebenshaltungskosten gewesen. Die Schätzung (Berechnung) der notwendigen…
…S. Konnte diese Summe in den Jahren bis zum Beginn des Prüfungszeitraumes angespart werden, so war deren Tilgung auch zumutbar. (3) Wie sich aus der Entscheidung des VwGH vom 20.9.2001, 98/15/0126 ergibt, ist der Zeitraum vom Betriebsende (in diesem Fall 30…
…betrieblichen Verbindlichkeit, zur Verfügung gestanden ist. Hätte also der Berufungswerber die ihm zumutbare Tilgung 1999 geleistet, wäre die ehemalige betriebliche Verbindlichkeit von S 665.090,69 auf S 282.419,42 reduziert worden. Wendet man die gleiche Methode auf das Jahr 2000 an, ergibt sich…
…seien als Betriebsausgaben anzuerkennen, da diese erst durch die Besserung der Einkommenssituation ab 2001 durch zumutbare Tilgungen reduzierbar seien. Mit Bescheid vom 7.1.2003 hat das Finanzamt Bregenz die Einkommensteuer für das Jahr 2003 mit 2.328,75 € festgesetzt. Als nachträgliche Betriebsausgaben wurden…
…weshalb es unzulässig sein sollte, vom Bw. eine Aufstellung über seine Einnahmen und "notwendigen Ausgaben" anzufordern, um die Höhe der zumutbaren Tilgung zu ermitteln. Diesbezüglich wird neuerlich auf das dem Bw. bereits mit Vorhalt des Finanzamtes vom 22. Jänner 2002 bekannt gegebene Erkenntnis des VwGH…
…neben Krankheitskosten im Betrage von 41.985,00 S Aufwendungen in Zusammenhang mit der Tilgung von Verbindlichkeiten seines Sohnes C im Betrage von 265.100,00 S (Unterhaltsrückstände in Höhe von 85.100,00 S sowie Kreditschulden gegenüber der H-Bank im Betrage von 180…
…fristgerechte Tilgung seiner Umsatzsteuerschuld bewirken konnte, zu vergewissern. Der Bw. behauptete nicht, sich zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Umsatzsteuer 09/2009 erkundigt zu haben, ob am Abgabenkonto seines Sohnes tatsächlich ein ausreichendes Guthaben für die beantragte Umbuchung bestand. Unterließ er eine entsprechende, als zumutbar anzusehende…
…dass der Steuerpflichtige davon ausgeht, durch die Übernahme von Bürgschaften (bzw. Tilgung der Verbindlichkeiten) eine existenzbedrohende Notlage eines nahen Angehörigen mit Aussicht auf Erfolg abwenden zu können. Eine existenzbedrohende Notlage liegt nicht schon dann vor, wenn nur die Fortführung einer selbständigen Betätigung ohne die Übernahme…
…erfasst worden seien. Der Beschuldigte habe jedoch keineswegs vorsätzlich Abgaben verkürzt, jedoch im konkreten Fall nach der durchgeführten zweiten Betriebsprüfung und Kenntnis des Ergebnisses die objektiv gebotene und persönliche ihm zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen, sodass ihm fahrlässiges Handeln unterstellt werden könnte. Der Beschuldigte werde…
…begründete Verbindlichkeiten sind insoweit steuerlich abzugsfähig, als die Verbindlichkeiten betrieblich veranlasst bleiben. Der Steuerpflichtige hat aber auch nach Betriebsbeendigung alle ihm zumutbaren Schritte zur Tilgung der Verbindlichkeit zu setzen. Bei Unterbleiben derartiger Maßnahmen würden die Zinsen nicht mehr Aufwendungen iSd § 32 Z 2 EStG 1988…
…Kanzlei seiner steuerlichen Vertretung übermittelt worden war. Er habe also hinsichtlich der Grundlegung der Erfüllung seiner Verpflichtungen mit der Beauftragung seiner steuerlichen Vertretung alle Vorkehrungen getroffen, die ihm als sorgfältigem Menschen geboten und zumutbar sei. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sei von der Verhängung eines…
…4.1983, 83/16/0016), dessen Zweck darin liegt, die pünktliche Tilgung von Abgabenschuldigkeiten sicherzustellen (VwGH 24.4.1997, 95/15/0164) und wobei die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, grundsätzlich unbeachtlich sind. Da der Säumniszuschlag als objektive Säumnisfolge zu betrachten ist (vgl. VwGH…
…Bedient sich ein Geschäftsführer bei der Durchführung eines Zollverfahrens einer Spedition, so hat er durch geeignete, ihm zumutbare Kontroll- und Aufsichtsmaßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass ihm die Verletzung abgabenrechtlicher Zahlungsverpflichtungen nicht verborgen bleibt. Die Behauptung völliger Unkenntnis zollrechtlicher Belange kann den Geschäftsführer einer GesmbH…
…auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen am Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch am Tag der Entstehung des Guthabens als entrichtet. Tilgungszeitpunkt ist somit der Zeitpunkt der Antragstellung oder ein späterer Zeitpunkt der Entstehung des Guthabens (Stoll, BAO-Kommentar, 2234). Im vorliegenden Streitfall machte die Erwerberin…
…ihrer Verpflichtung, Abgaben zum Fälligkeitszeitpunkt zu entrichten, unter Außerachtlassung der ihr zumutbaren Sorgfalt nicht entsprochen. Vielmehr wäre es Sache der Bw. gewesen, sich beim Finanzamt durch Rückfrage über den Bestand eines ausreichenden Guthabens, das eine Tilgung der Einfuhrumsatzsteuerschuld der Bw. am Fälligkeitstag bewirken konnte, zu…
…1 BAO). Die Tilgung des Abgabenzahlungsanspruches (Entrichtung der gegenständlichen Einkommensteuervorauszahlung) erfolgte daher verspätet, weshalb die Festsetzung des Säumniszuschlages rechtmäßig war. Für den Berufungswerber ist auch aus seinen eingehenden Ausführungen zur Frage der zivilrechtlichen Kompensation der wechselseitigen Ansprüche (Vorauszahlungsschuld und Veranlagungsgutschrift) aus folgenden Gründen nichts zu…
…Bürgschaften nicht mehr möglich wäre, sondern dass die wirtschaftliche Existenz des nahen Angehörigen überhaupt verloren zu gehen droht, dieser also seine berufliche Existenz nicht auch auf andere ihm zumutbare Weise erhalten kann. Eine Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen setzt wiederum voraus, dass sich der Steuerpflichtige nach…
…1 lit. g BAO wäre es Sache des Abgabenschuldners, sich durch Rückfrage über den Bestand eines der Überrechnung zugänglichen Guthabens, das eine Tilgung seiner Umsatzsteuervorauszahlungsschulden mit Wirksamkeit vom Tag des Überrechnungsantrages, frühestens jedoch mit Entstehung des Guthabens, bewirken könne, zu vergewissern. Unterlasse der Abgabenschuldner eine…
…0134). Grobe Fahrlässigkeit wird mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt (VwGH 12.5.1999, 99/01/0189). Nach Ritz…
…im Zeitpunkt der Antragstellung kein Guthaben, so kann die Abgabenschuld keinesfalls früher als im Zeitpunkt der Entstehung des Guthabens als entrichtet gelten. Der Anspruch auf Tilgungswirkung tritt bei Selbstbemessungsabgaben im Zeitpunkt der Mitteilung ihrer Höhe an das Finanzamt ein, wenn sie nicht in anderer Form…