…als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt (VwGH 15.5.1997, 96/15/0101, 21.10.93, 92…
…des Bw. Auch wenn der Bw. sowohl in Österreich als auch in Deutschland berufsmäßige Parteienvertreter mit der Erledigung seiner steuerlichen Verpflichtungen beauftragt hatte, hätte er bei Beachtung der gebotenen und ihm auch zumutbaren Sorgfalt erkennen müssen, dass, trotz unbestritten hoher Aufwendungen im Zusammenhang mit seinen…
…sprechen, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates hat der Bw. mit diesem Verhalten die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt bei der Einhaltung von Terminen und Fristen außer Acht gelassen. Von einem minderen Grad des Versehens bzw. einer…
…Vielmehr hat der Bf. hier die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer acht gelassen. Auch eine Häufung von Zustellungen zu einem bestimmten Zeitpunkt vermag ihn dabei nicht zu entschuldigen…
…Auffallend sorglos wird dann gehandelt, wenn - wie im gegenständlichen Fall die Bw. - die für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen wird. Die bloße Behauptung, zum Zeitpunkt der Entrichtung keine Kenntnis mehr von der Vorverlegung des…
…Sorglosigkeit gleichgesetzt, wobei derjenige auffallend sorglos handeln würde, der die im Verkehr mit der Abgabenbehörde und für die Einhaltung von Fristen und Terminen nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lassen würde. Weiters brachte das Finanzamt vor, dass es bei Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten gemäß §…
…schließt die Entschuldbarkeit aus. Gesetzesunkenntnis oder irrtümliche, objektiv fehlerhafte Rechtsauffassungen sind nur dann entschuldbar und nicht als Fahrlässigkeit zuzurechnen, wenn die objektiv gebotene, der Sache nach pflichtgemäße, nach den subjektiven Verhältnissen zumutbare Sorgfalt nicht außer Acht gelassen wurde (vgl. Ritz, BAO4, § 135 Tz 10, mwA).…
…Inhaltes, der Beschuldigte habe bei der Erstellung der Jahresabschlüsse für die B GmbH betreffend die Veranlagungsjahre 2002 und 2003 unter Außerachtlassung der ihm gebotenen, möglichen und zumutbaren Sorgfalt rechtlich unzulässige "Rückstellungen für eine schwarze Null" gebildet, wodurch zu Unrecht entsprechende Körperschaftsteuern verkürzt worden sind, wobei…
…Kauf, dass die gesetzlichen Säumnisfolgen eintreten. In einem solchen Fall wird die für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen, weshalb ein über den minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden an der Säumnis vorliegt (UFS 5.3.2004, RV…
…0134). Grobe Fahrlässigkeit wird mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt (VwGH 12.5.1999, 99/01/0189). Nach Ritz…
…als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt (VwGH 15.5.1997, 96/15/0101, siehe Ritz, BAO-Kommentar2…
…als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt (VwGH 15.5.1997, 96/15/0101, siehe Ritz, BAO-Kommentar2…
… 1324 ABGB gleichzusetzen. Auffallend sorglos handle, wer die im Verkehr mit den Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lasse. Am 16. November 2005 sei die Verbuchung der am 15. November 2005 gemeldeten…
…637,--) bewirkt, indem er unter grober Außerachtlassung der ihm gebotenen, möglichen und zumutbaren Sorgfalt und deshalb unter Nichtbeachtung des Umstandes, dass er bestimmte im Abgabenrecht bisher nicht anerkannte und tatsächlich unzulässige Bewertungsmethoden ohne ausreichende Offenlegung in den diesbezüglichen Steuererklärungen verwendet, bei der Rückstellung für nicht…
…Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt. Die gegenständliche Berufung wurde damit begründet, dass "im Zuge der Berichtigung der Umsatzsteuervoranmeldung für November 2007" in…
…auffallend sorglos handelt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt. Dabei ist an rechtskundige Parteienvertreter ein strengerer Maßstab als an rechtunkundige Personen anzulegen. Das …
…Geschäftsanschrift lautet laut Firmenbuchauszug WD. Abgesehen davon, dass die Bw. wohl schon durch die vorgebrachten - mangels entgegenstehender Feststellungen nicht widerlegbaren - Maßnahmen die ihr zumutbare Sorgfalt aufgewendet hat, gilt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 15.3.2005, 2003/08/0170) die Publizitätswirkung der Eintragung im…
…der Haftungsbescheid ruhe auf keinen ihn begründenden Feststellungen. Zunächst müsse dem Bw. nachgewiesen werden, dass er die ihm zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen habe, die gleichzeitig die Ursache dafür sein müsse, dass die Abgabenschuld entstanden sei. Die im Haftungsbescheid geforderten Abgaben seien ab Juni 2009…
…2011 geleistet worden. Eine Verspätung im Sinne des § 135 BAO sei nicht entschuldbar, wenn der Abgabepflichtige oder sein Vertreter die nach ihren persönlichen Verhältnissen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen haben. Ob und wie hoch ein Verspätungszuschlag festgesetzt werde, liege im Ermessen der Abgabenbehörde. Die Begründung…
…auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handle, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lasse (VwGH 12.5.1999, 99/01/0189). Dem Ansuchen des Bw. um Aufhebung des…