…wurde der Berufung teilweise stattgegeben. Begründend wurde ausgeführt, dass der Sohn der Bw im Streitjahr 2005 ein zu versteuerndes Einkommen von 10.682,92 € bezogen und dieses den Grenzbetrag des § 5 Abs 1 FLAG 1967 von 8.725 € überstiegen habe, was dazu führe…
…bestehe für ein Kalenderjahr, das nach dem Kalenderjahr liegt, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, und in dem es ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) bezogen hat, das den Betrag von € 9.000,00 bzw. € 8.725…
…gemäß § 26 Abs. 1 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) rückgefordert. Begründet wurde dieser Bescheid damit, dass die Tochter J. das achtzehnte Lebensjahr bereits vollendet habe und im berufungsgegenständlichen Zeitraum ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG) erzielt habe, das den Grenzbetrag gem. § 5 Abs. 1 FLAG…
…im gemeinsamen Haushalt mit ihr gelebt hat. Nachdem - wie bereits bescheidmäßig ausgesprochen - betreffend den Antrag auf Mehrkindzuschlag vom 6. Oktober 2008 die Verhältnisse des Jahres 2007 ausschlaggebend sind und somit auch das zu versteuernde Einkommen des Exgatten miteinzubeziehen ist, war aufgrund des Überschreitens der im …
…9a Abs. 1 FLAG 1967: Der Anspruch auf Mehrkindzuschlag ist abhängig vom Anspruch auf Familienbeihilfe und vom Einkommen des Kalenderjahres, das vor dem Kalenderjahr liegt, für das der Antrag auf Gewährung des Mehrkindzuschlages gestellt wird. Der Mehrkindzuschlag steht nur zu, wenn das zu versteuernde Einkommen (§…
…8.550,40 €; nach Abzug des anteiligen Werbungskostenpauschales (132/12*8) und des anteiligen Sonderausgaben (60/12*8) errechnet sich daher ein zu versteuerndes Einkommen für diesen Zeitraum iHv 8.422,40 €. 3) Rechtliche Erwägungen a) Maßgebliche Rechtsgrundlage und Judikatur Nach § 2 Abs…
…FLAG), BGBl 376/1967 in der jeweils geltenden Fassung, wurde begründend ausgeführt, das zu versteuernde Einkommen des Sohnes habe die Grenze von jährlich € 9.000 bzw. € 10.000 überschritten, weshalb die Rückforderung gerechtfertigt sei. In der dagegen erhobenen Berufung wird vorgebracht, der Sohn…
…November 2006 einen Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge und begründete die Rückforderung unter Anführung des § 5 Abs. 1 FLAG damit, dass die Tochter in den Jahren 2005 und 2006 ein zu versteuerndes Einkommen jeweils von über € 8.725,-- bezogen habe. Der…
…Lehrverhältnis, c) Waisenpensionen oder Waisenversorgungsgenüsse. Nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Gesetzesstelle handelt es sich bei dem Grenzbetrag von 8.725 € um einen Jahresbetrag, belanglos ist hiebei, ob das zu versteuernde Einkommen in einem oder in mehreren Monaten erzielt wird. Wird der Grenzbetrag überschritten, besteht…
…sei aber das Einkommen des Sohnes deutlich unter der Grenze von 8.725,- Euro gelegen. Mit Berufungsvorentscheidung wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, nach § 5 Abs. 1 FLAG bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, wenn das zu versteuernde Einkommen in einem…
…9a Abs. 1 FLAG 1967: Der Anspruch auf Mehrkindzuschlag ist abhängig vom Anspruch auf Familienbeihilfe und vom Einkommen des Kalenderjahres, das vor dem Kalenderjahr liegt, für das der Antrag auf Gewährung des Mehrkindzuschlages gestellt wird. Der Mehrkindzuschlag steht nur zu, wenn das zu versteuernde Einkommen (§…
…zu leisten ist. Gemäß § 6 Abs. 3 FLAG 1967 (idF BGBl. I Nr. 68/2001) besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für ein Kalenderjahr, das nach dem Kalenderjahr liegt, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und in dem es ein zu versteuerndes Einkommen…
…das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) für ein Kalenderjahr den Betrag von 8.725,00 € übersteigt, wobei § 10 Abs. 2 FLAG 1967 nicht anzuwenden ist. Der § 10 Abs. 2 FLAG 1967 normiert, dass die Familienbeihilfe vom Beginn des Monats zu gewähren…
…dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und in dem es ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) bezogen hat, das den Betrag von S 120.000,00 übersteigt, kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat nach …
…€ erzielte. Dies ergibt sich aus den diesbezüglichen Einkommensteuerbescheiden des Sohnes des Bw. Nach § 5 Abs. 1 FLAG 1967 besteht für ein Kalenderjahr, das nach dem Kalenderjahr liegt, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und in dem es ein zu versteuerndes Einkommen (§…
…Abs. 1 FLAG 1967 normiert: "Für ein Kalenderjahr, das nach dem Kalenderjahr liegt, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und in dem es ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) bezogen hat, das den Betrag von 9.000 € übersteigt…
…Kalenderjahr bestehe, das nach dem Kalenderjahr liegt, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und in dem es ein zu versteuerndes Einkommen bezogen hat, das den Betrag von € 8.725,00 übersteigt. In der fristgerecht eingebrachten Berufung führte der Bw. aus, dass…
…das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) des anspruchsberechtigten Elternteils und seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten insgesamt das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (§ 45 ASVG) für einen Kalendermonat nicht übersteigen darf. Als Familieneinkommen wurde also das zu versteuernde Einkommen gemäß…
…Dazwischen und ab 16.10.2004 bezog sie Arbeitslosengeld. Der Ehegatte der Bw. erzielte im Jahr 2004 ein zu versteuerndes Einkommen von € 14.900,20. Auf Grund des Antrages der Bw. auf erhöhte Familienbeihilfe ersuchte das Finanzamt das Bundessozialamt um Erstellung eines fachärztlichen Sachverständigengutachtens.…
…2001 von einer Monatsgrenze zu einem Jahresbetrag geändert. Im Zuge dieser Änderung wurde in § 5 Abs. 1 FLAG auch der Verweis auf § 33 Abs. 1 EStG aufgenommen. Da sich dieser nun explizit auf das nach Tarifvorschrift des § 33 Abs. 1 EStG zu versteuernde Einkommen bezieht…