…die das 24. Lebensjahr vollendet haben bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums…
…den Vorlageantrag mit 26. Juli 2001 (einem Freitag) geendet habe. Das Fristverlängerungsansuchen und damit der Vorlageantrag sei deshalb zu spät eingebracht worden. Die steuerliche Vertreterin beantwortete dieses Schreiben des Unabhängigen Finanzsenates und führte aus, dass das streitgegenständliche Fristverlängerungsansuchen von der Mitarbeiterin Fr. MKR persönlich zum…
…daher nunmehr fortgesetzt werden. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 217 Abs. 1 BAO sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge zu entrichten, wenn eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d) nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wird. Gem. § 217 Abs. 2 leg.cit…
…aufgefordert, diese Gewinn- und Verlustrechnungen für die Jahre 2002 bis 2008 einzureichen sowie die Privatanteile und den Eigenverbrauch aufzulisten und zu erläutern. 5. Der VwGH misst in ständiger Rechtsprechung früheren Aussagen mehr Gewicht bei, als späteren (siehe etwa die Erkenntnisse vom 23.2.2005, 2002…
…sind Säumniszuschläge für Abgabenschuldigkeiten insoweit nicht zu entrichten, als a) ihre Einhebung gemäß § 212a ausgesetzt ist, b) ihre Einbringung gemäß § 230 Abs. 2, 3, 5 oder 6 gehemmt ist, c) ein Zahlungsaufschub im Sinne des § 212 Abs. 2 zweiter Satz nicht durch Ausstellung eines Rückstandsausweises…
…den ersten Studienabschnitt. Diese sechs Semester waren mit 30.09.2001 zur Gänze ausgeschöpft. Der erste Studienabschnitt hätte somit spätestens bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden müssen. Da der erste Studienabschnitt nach dem alten Studienplan bis 30.09.2001 nicht abgeschlossen war, bestand ab 1…
…2) bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen. § 309a lautet: Abs. 1: Der Wiedereinsetzungsantrag hat zu enthalten: a) die Bezeichnung der versäumten Frist; b) die Bezeichnung des unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses…
…das das Unternehmen die Umsatzsteuervoranmeldung zu spät abgegeben habe. Das Finanzamt erließ in der Folge eine abweisende Berufungsvorentscheidung mit der Begründung, dass die Voranmeldung unabhängig von der Zahlung der Umsatzsteuer rechtzeitig abzugeben sei und die Abgabenbehörde einen Zuschlag von bis zu 10% der selbstberechneten Abgabe…
…zutreffend ausführt, das Verständnis zugrunde, atypische Gewinne, die am Ende einer unternehmerischen Betätigung stehen, und bei denen die Verwertung von Verlustvorträgen erst ab einem Folgejahr zu spät kommen kann, von der Verlustverrechnungsbegrenzung auszunehmen (vgl. VfGH 29.6.2000, B 294/00). So werden von § 2…
…Beurteilung der Rechtzeitigkeit seines Antrages und zur näheren Bezeichnung des geltend gemachten Wiederaufnahmegrundes zu machen. Ergänzend wurde darauf hingewiesen, dass, selbst wenn das Schreiben des Petitionsausschusses einen Wiederaufnahmegrund darstellen sollte, der Wiederaufnahmeantrag nach der Aktenlage zu spät eingebracht worden sei (Schreiben des Petitionsausschusses vom 27…
…rechtswidrige Behördensäumnis zurückzuführen sei. Es sei nicht der Einschreiter, der zu spät bezahlt habe, sondern die Behörde, die zu spät entschieden habe. Für den Zeitraum ab 6. Juni 2006 sei im bekämpften Bescheid offensichtlich eine Kapitalisierung der bis dahin angefallenen Aussetzungszinsen vorgenommen worden, die in …
…der Familienbeihilfe zu Unrecht bezieht, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch eine in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannten Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt verursacht worden ist. Nach § 2 Abs. 1 lit. b erster und achter Satz dieses…
…Rechtsvertreters der R2GmbH vom 20.9.1995 sei den Akten des Finanzamtes bisher nicht zu entnehmen gewesen. Der Unabhängige Finanzsenat wies weiters darauf hin, dass der Bw. bzw. dessen Vertreter bereits mehrere Male in diese Akten Einsicht genommen hätten. Spätestens seit der Akteneinsicht vom 29…
…wie in den vor dem Studienwechsel betriebenen Studium zurückgelegt hat. Es könne wohl kaum im Sinne einer Steuergerechtigkeit eines Systems sein, wenn Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag auf Grund rein formalistischer Regeln, wie einem zu späten Studienwechsel, ausgesetzt werden. Vor allem dann nicht, wenn im neuen Studium…
…1.1998 eingetreten wäre, da zum 1.1.1996 erstmals die ATS 900.000,00 Grenze überschritten worden sei. Der Wechsel der Gewinnermittlungsart zum 1.1.1997 sei somit nicht zu spät erfolgt, die vom Finanzamt dargestellte Variante sei deshalb nicht relevant. Die in der…
…das Versicherungsentgelt vereinbarten Zahlungsweise an den Versicherer zu zahlen. Für vom Versicherungsnehmer nicht vollständig gezahlte motorbezogene Versicherungssteuer besteht keine Haftung des Versicherers, wenn dieser die ihm zumutbaren Schritte zur Geltendmachung seines Anspruches unternommen hat. Gemäß § 8 Abs. 1 VersStG hat der Versicherer spätestens am 15…
…Fellner aaO, Rz 26 zu § 12, betr. die Entfertigung im Rahmen eines Rechtsgeschäftes zugunsten Dritter, mit Verweis auf BFH-Judikatur). Die tatsächliche Erfüllung der Forderung ist diesfalls unwesentlich. Dass diese laut Vertrag - wie auch im Gegenstandsfalle - in Teilbeträgen zu späteren Zeitpunkten fällig ist, steht der…
…wäre methodisch nicht haltbar, sei die (amtswegige) Wiederaufnahme doch aus dem Blickwinkel des Erstverfahrens zu beurteilen. Folglich komme es auch auf die damalige Rechtslage an, nicht auf die heutige. Spätere Änderungen müssten daher bei der Frage der Zulässigkeit einer Wiederaufnahme unberücksichtigt bleiben. Mit anderen Worten…
…den Grenzbetrag in Höhe von 6.000,00 € überschritten hätten. In der frist- und formgerechten Berufung wendet der Bw ein, in den Einkünften Wochengeld (Mutterschutz) seien 154,12 € enthalten, die das Jahr 2004 beträfen und von der WGKK zu spät ausbezahlt worden seien…
…dass für die eventuelle Übernahme späterer Rollen ein Besuch entsprechender Veranstaltungen schon deshalb erforderlich war, um die in den Stücken enthaltenen Rollen auf stimmliche, tänzerische und körperliche Anforderungen abzuklären. Dass im Vorfeld der beabsichtigten Einkünfteerzielung angefallene Werbungskosten zwangsläufig zu späteren Einkünften führen ist nicht erforderlich…