…G. müsse auch im schenkungssteuerrechtlichen Sinn auf den tatsächlichen Sachverhalt Bezug genommen werden. Zivilrechtlich habe zwischen dem Ehepaar G. Hälfteeigentum bestanden, steuerlich sei aber Herr G. Alleineigentümer des Gebäudes gewesen. Es habe in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ein Superädifikat bestanden. Die steuerliche Zuordnung zu Herrn G. allein…
…der ErbSt gemäß § 15a Abs. 5 ErbStG könne nicht erfolgen, da nach der für die Erbschaftsbesteuerung maßgeblichen zivilrechtlichen Betrachtungsweise die Bw. nie Eigentümerin oder Erwerberin des (halben) Betriebsvermögens gewesen sei, weshalb sie dieses Vermögen im Erbteilungsübereinkommen auch nicht übertragen hätte können. Der Miterbe P.S…
…Gesellschaft ihre Leistungen über den Treuhänder zuzuführen. Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gebiete hier eine von der zivilrechtlichen Betrachtung abweichende wirtschaftliche Betrachtungsweise. Dagegen wurde rechtzeitig der Vorlageantrag gestellt. Über die Berufung wurde erwogen: An Sachverhalt steht fest, dass die Berufungswerberin im November 2007 einen…
…Umsatzsteuerpflicht der Leistung in Frage stellen würden. Strittig sei lediglich, wer Auftraggeber und wer Empfänger der Leistung gewesen sei. Aufgrund der zivilrechtlichen Betrachtungsweise besitze derjenige die Berechtigung zum Vorsteuerabzug, der aus dem schuldrechtlichen Vertragsverhältnis berechtigt oder verpflichtet sei. Leistungsempfänger sei somit regelmäßig der Auftraggeber oder…
…Firmenbuch festgelegt war, ergibt. Eine Reduktion dieser Bestimmung auf eine rein zivilrechtliche Betrachtungsweise, die darauf abstellt, dass eine Kapitalerhöhung zivilrechtlich logisch erst nach Eintragung der Gesellschaft möglich ist, würde sowohl dem Zweck des Gesetzes als auch der anzuwendenden wirtschaftlichen Interpretation zuwider laufen. Dem steht die…
…im Gesellschaftssteuerrecht betont, dass die Tatbestände des KVG an zivilrechtliche Begriffe anknüpfen und der Treuhänder als Gesellschafter anzusehen sei und seine Leistungen der Gesellschaftsteuer unterliegen. Aus der Judikatur des EuGH (Anmerkung: zu den Großmutterzuschüssen) ergebe sich, dass nicht ein Gesellschaftsanteil in wirtschaftlicher Betrachtungsweise, also nach…
…Diese Zuschüsse seien auf die Genussrechte geleistet, weswegen auch hier die zivilrechtliche Betrachtungsweise des KVG heranzuziehen sei. Diese Zuschüsse der I GmbH und der C-V AG als "lediglich" wirtschaftliche Eigentümer der Genussrechte könnten entsprechend der herrschenden Literatur und Rechtsprechung des VwGH keine Gesellschaftsteuer auslösen…
…Wie bereits oben erwähnt, war von den Vertragsparteien die Ausstellung einer Schuldverschreibung und nicht die Gewährung eines Darlehens bzw eines Kredites gewollt. Gerade im Hinblick auf die zivilrechtliche Betrachtungsweise des GebG ist zu berücksichtigen, dass der Parteiwille im Zivilrecht ausschlaggebend dafür ist, welche Rechtsgrundlage gegeben…
…führt dazu aus, dass für die Einordnung, ob ein Pachtvertrag oder ein Dienstbarkeitsvertrag vorliege, die zivilrechtliche Betrachtungsweise ausschlaggebend sei. Es könne daher nicht das bloße Fehlen von bestimmten Worten oder Ausdrücken alleine für die Einordnung maßgeblich sein. Vielmehr sei darauf Bedacht zu nehmen, dass dem…
…Gesetzes jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechts, somit ein Vertrag, wodurch jemandem eine Sache unentgeltlich überlassen wird. Der zivilrechtlich geprägte Tatbestand des § 3 Abs. 1 Z 1 ErbStG ist der wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht zugänglich (vgl. VwGH 15.11.1990, 90/16/0192, 0193 u…
… 21 BAO normierten Grundsatzes der wirtschaftlichen Betrachtungsweise erfordert die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahe stehenden Gesellschaften deshalb die Erfüllung bestimmter, von den zivilrechtlichen Gültigkeitserfordernissen unabhängiger Kriterien. Nach Lehre und ständiger Rechtsprechung müssen für die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen folgende Voraussetzungen erfüllt…
…zu belasten. Gerade im ländlichen Bereich wird immer wieder diese Konstellation vorgefunden, wonach die Liegenschaft zivilrechtlich beiden Ehegatten gehört, jedoch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise dem Betrieb zuzurechnen ist. Somit müsste im Erbschaftssteuergesetz jedenfalls der Grundsatz des wirtschaftlichen Eigentums seine Beachtung und seinen Niederschlag finden, ansonsten es…
…der Gebühr. Die Frage, ob im gegenständlichen Fall ein Vorvertrag oder eine Punktation vorliegt, ist in zivilrechtlicher Betrachtungsweise nach dem Inhalt der Urkunde zu lösen. Ein Vorvertrag im Sinne des § 936 ABGB liegt dann vor, wenn der Leistungsinhalt nur in der Verpflichtung besteht, künftig einen…
…qualifiziert (VwGH vom 6. November 1980, 2511/78). Zum Schenkungssteuerrecht hat der VwGH klargestellt, dass der zivilrechtlich geprägte Tatbestand des § 3 Abs. 1 Z1 ErbStG einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht zugänglich ist (VwGH vom 21. Oktober 1982, 81/15/0059, ebenso 15. November1990, 90/16/0192…
…Grund der Charakterisierung als Verkehrsteuer sind ausschließlich zivilrechtliche Eigentumsübertragungen für erbschafts- und schenkungssteuerliche Tatbestände einschließlich der Befreiungen entscheidend. Nach Dafürhalten des Verwaltungsgerichtshofes stellt die Vorschrift des § 21 BAO eine Richtlinie für abgabenrechtlich relevante Sachverhalte dar. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise hat den inneren Gehalt einer Rechtshandlung zu…
…des Abgabepflichtigen ein Schenkungsangebot eingeräumt. Demnach wäre es dem Abgabepflichtigen jederzeit möglich gewesen, durch Annahme des Schenkungsangebotes auch das zivilrechtliche Eigentum an der Liegenschaft zu erlangen. Die Überlassung von 50 % des Überschusses aus der Veräußerung des Grundstückes KG Ed., EZ 871, Parzelle 2071/2 beruht…
…15/0114, 1990, 365; nach Weilinger, Leasing, 91 liegt eine lex specialis zur wirtschaftlichen Betrachtungsweise vor) Doralt/Toifl, EStG14, § 2 Tz 110. In der Regel fällt das wirtschaftliche Eigentum mit dem zivilrechtlichen Eigentum zusammen (E 18.12.1997, 96/15/0151, 1998, 559). Nach § 354…
…nicht allein auf das Zivilrecht abgestellt. Die Tatbestände des Gesetzes knüpfen primär an die äußere zivilrechtliche bzw. formalrechtliche Gestaltung an und leiten darüber hinaus abgabenrechtliche Folgen ab. Kein Abgabenbereich ist von vornherein zur Gänze von der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ausgeschlossen, sie tritt jedoch bei den Verkehrsteuern…
…an zivilrechtliche Erscheinungsformen der Rechtsgestaltung anknüpfen, ist nicht von den wirtschaftlichen Gegebenheiten auszugehen, sondern von den zivilrechtlich geregelten Tatbeständen. Die Zurechnung eines Wirtschaftsgutes im Einkommensteuerverfahren nach wirtschaftlichen und nicht nach rechtlichen Gesichtspunkten kann für den Bereich des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechtes, in dem in formaler Betrachtungsweise…
…die formal-rechtliche Betrachtungsweise Platz griff und die Rechtsprechung des VwGH nunmehr eine Zäsur darstelle, die einen Bruch des durch § 117 BAO nF normierten Vertrauensschutzes nach sich zöge. Die Frage ist nun inwieweit das Kapitalverkehrsteuergesetz in wirtschaftlicher Betrachtungsweise auszulegen oder der zivilrechtlichen Terminologie zu folgen…