…zinsenfreien Darlehens handelt es sich grundsätzlich um eine freigebige Zuwendung (VwGH vom 17. September 1992, Zl. 91/16/0095), weil jedes Bankinstitut eine entsprechende Verzinsung verlangt und auch der Darlehensnehmer mit der Zahlung von Zinsen rechnet. Das Ausmaß des Verzichtes auf Zinsen durch den Darlehensgeber…
…sich gegenständlich um ein von der Ehegattin an den Bw hingegebenes zinsenfreies Darlehen handelt. Der Darlehensvertrag gehört zu den entgeltlichen Rechtsgeschäften und stellen die Zinsen die Gegenleistung des Darlehensnehmers dar. Bei der Hingabe eines zinsfreien Darlehens handelt es sich grundsätzlich um eine freigebige Zuwendung (vgl…
…hin, dass auch die in den Folgejahren 2004 und 2005 ausbezahlten Darlehensbeträge zinsenfrei gegeben wurden, denn es wurden tatsächlich keine Zinsen bezahlt oder auch nur als Verbindlichkeit in die Buchhaltung der Bw aufgenommen. Überdies konnten sich die Bw oder Frau H B, die Darlehensgeberin, =DG…
…ist. Es steht zunächst unbestritten fest, dass gegenständlich ein zinsenfreies Darlehen hingegeben wurde. Der Darlehensvertrag gehört zu den entgeltlichen Rechtsgeschäften und stellen die Zinsen die Gegenleistung des Darlehensnehmers dar. Die Hingabe eines zinsfreien Darlehens kann grundsätzlich eine freigebige Zuwendung darstellen (vgl. VwGH 17.9.1992…
…sich gegenständlich - begründet offenkundig im nahen Verwandtschaftsverhältnis der Vertragsparteien - um ein zinsenfreies Darlehen handelt. Der Darlehensvertrag gehört zu den entgeltlichen Rechtsgeschäften und stellen die Zinsen die Gegenleistung des Darlehensnehmers dar. Bei der Hingabe eines zinsfreien Darlehens handelt es sich grundsätzlich um eine freigebige Zuwendung (vgl…
…B. Y. eingeräumten zinsenfreien Darlehen nicht um eine Schenkung handelt. Vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien wurde am 16. Mai 2008 an den Berufungswerber folgendes Ersuchen um Ergänzung gerichtet: Ihre steuerliche Vertretung hat mit Schreiben vom 23.4.2008 dem Finanzamt Baden-Mödling mitgeteilt…
…Jahren bezahlt worden. Im Akt liegt weiters ein Darlehensvertrag zwischen dem Bw. und seinem Vater, demzufolge sich der Bw. verpflichtet, ein ihm von seinem Vater für die Ausbildung zum Linienpiloten gewährtes zinsenfreies Darlehen von 48.194,48 € innerhalb von fünf Jahren, beginnend ab 1…
…wäre kein zinsenfreies Darlehen vereinbart worden. Der Möbelverkauf - drei Wochen nach Eingang - stehe eindeutig im Zusammenhang mit Darlehen. - Zahlungsfluss: Der Zahlungsfluss wäre (mittels Kopien) eindeutig nachgewiesen worden. - Fremdüblichkeit würde vorliegen (innerhalb von 60 Monaten, fehlende Sicherheit ist fremdüblich, Preisnachlässe sind zu gewähren). Der Darlehensvertrag entspreche…
…und deren Abhebungen. Über dieses Konto seien keinerlei Zahlungen geleistet worden, die die außergewöhnliche Belastung betreffen. Aus dem Schreiben der PVA der Arbeiter vom 1.3.1999 ist ersichtlich, dass sie ein zinsenfreies Darlehen für die rollstuhlgerechte Wohnhausadaptierung gem. § 300 ASVG gewährt. Im Rahmen der…
…dass zur stillen Einlage ein fest verbundenes zinsenfreies Darlehen gewährt wurde. Die Gesellschaftsteuer wurde ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von 37,500.000,-- (stille Einlage S 11,250.000,00 und Darlehen S 26,250.000,00) mit einem Steuersatz von 2% festgesetzt. Die dagegen rechtzeitig…
…konnten. Zwischen Geschäftsführer und Gesellschaft sei allerdings vereinbart worden, dass notwendige Ausgaben des Gesellschafters von der Gesellschaft getragen würden und ihm - in gewissem Rahmen - ein zinsenfreies Darlehen zur Verfügung gestellt werde. Der Geschäftsführer habe mit diesem Geld für die Gesellschaft auch zahlreiche Ausgaben getätigt, die…
…wäre kein zinsenfreies Darlehen vereinbart worden. Der Möbelverkauf - drei Wochen nach Eingang - stehe eindeutig im Zusammenhang mit Darlehen. - Zahlungsfluss: Der Zahlungsfluss wäre (mittels Kopien) eindeutig nachgewiesen worden. - Fremdüblichkeit würde vorliegen (innerhalb von 60 Monaten, fehlende Sicherheit ist fremdüblich, Preisnachlässe sind zu gewähren). Der Darlehensvertrag entspreche…
…zwischen Familienfremden unter denselben Bedingungen abgeschlossen worden wären Die beanstandete Bareinlage wurde erst im Zuge der Prüfung als Darlehen tituliert bzw. offen gelegt. Es war bei Vorlage der Buchhaltungsunterlagen kein diesbezüglicher Hinweis zu finden. In der dann vorgelegten Vereinbarung wurde dieses als zinsenfreies Darlehen tituliert…
…größere Renovierungstätigkeit wäre dann nach der Heirat im Jahre 1990 erfolgt, wobei für die Finanzierung ein zinsenfreies Darlehen des Landes Niederösterreich in Anspruch genommen worden wäre. Die Rückzahlungen des Darlehens wären zum überwiegenden Teil von seiner Frau aus ihren Ersparnissen und Einkünften geleistet worden. Für…
…einem am 14. Oktober 1992 errichteten Kreditvertrag, ein zinsenfreies Darlehen in Höhe von ATS 1,300.000,-- gewährt habe. Der Bw. habe diesbezüglich angegeben, dass er mit Vertragsunterfertigung vom Bruder ein Sparbuch in Höhe des Darlehensbetrages erhalten habe. Dieses sei jedoch aufgelöst, gelocht und weggeworfen…
…3 Rz 15 b). Bei der Hingabe eines zinsenfreien Darlehens handelt es sich grundsätzlich um eine freigebige Zuwendung (vgl. Erkenntnis vom 17. September 1992, Zl. 91/16/0095), weil jedes Bankinstitut eine entsprechende Verzinsung verlangt und auch der Darlehensnehmer mit der Zahlung von Zinsen rechnet…
…Kosten des Zuwendenden bereichert werde. Die Hingabe eines zinsenfreien Darlehens könne grundsätzlich eine freigiebige Zuwendung darstellen, denn eine entsprechende Verzinsung werde von jedem Kreditinstitut für Spareinlagen gewährt und auch der Darlehensnehmer müsse im Regelfall mit der Entrichtung von Zinsen rechnen. Das Ausmaß des Verzichtes auf…
…bestanden, seine Existenz zu retten. Eine solche Rettung sei erfolgt. Sie wäre aber nicht möglich gewesen, wenn die Geschenkgeberin kein zinsfreies Darlehen gewährt hätte. Zu dieser Vorgangsweise sei die Geschenkgeberin nicht nur sittlich, sondern auch rechtlich verpflichtet gewesen, da der einmal erloschene Unterhaltsanspruch wieder auflebe…
…im Vermögen des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden. Wie in der BVE ausreichend dargelegt, wurde der Bw durch die Hingabe des zinsenfreien Darlehens zweifelsfrei bereichert. In subjektiver Hinsicht ist jedoch auch erforderlich, dass der Zuwendende den Willen hat, den Bedachten auf seine Kosten zu bereichern…
…weil weder auf eine vereinbarte Zinsforderung verzichtet worden sei, noch ein Gegenstand zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung (wie etwa bei der Gewährung eines zinsenfreien Darlehens) überlassen worden sei. Im Zusammenhang mit den unbaren Entnahmen sei der Gesellschaft überhaupt kein bestimmter Gegenstand (etwa Finanzmittel…