…weiteren Vorhalt, in dem der Wohnungsplan, eine konkrete zahlenmäßige Angabe über die zeitliche Nutzung des Arbeitsraumes und der stundenmäßigen Angabe der Vorbereitungszeit, eine genaue Beschreibung der Vorbereitungs- und Nachbereitungshandlungen und eine Auflistung der Seminare bekannt zu geben sind. Daraufhin wurde von der Bw. ein Wohnungsplan…
…Für Zwecke der Aufteilung des Gebäudes ist zunächst jeder Raum als betrieblicher oder privater Raum einzustufen; dies erfolgt nach der ausschließlichen oder zeitlich überwiegenden betrieblichen oder privaten Nutzung des Raumes. Der Aufteilungsschlüssel des Gebäudes ergibt sich sodann aus dem Verhältnis der Summe der Nutzfläche der…
…wenn die Nutzung "weitaus überwiegend" nicht in Österreich stattfand. Dafür genügt schon das "bloße Überwiegen", wenn es - wie hier - zweifelsfrei mit einem Fahrtenbuch bewiesen wurde, die 50%-Grenze sowohl hinsichtlich der im Ausland zurückgelegten Kilometer wie auch zeitlich eindeutig überschritten wird und die Wartungs- und…
…auch eine private Nutzung, war daher eine ausschließlich betriebliche Veranlassung nicht gegeben. Bei zeitlich abwechselnd teils betrieblich, teils privat genutzten Gebäudeteilen, war ebenfalls auf die überwiegende Nutzung abzustellen. Durchgangszimmer (Vorraum etc.) zu den Privaträumen konnten nicht als Arbeitszimmer anerkannt werden. Im überwiegend privat genutzten Räumen…
…Büroraum hin. Dann jedoch befindet man sich in der Arbeitszimmerproblematik, wo jedoch die zeitlich überwiegende berufliche Tätigkeitsausübung fehlt". Aus diesen Gründen seien somit die für diese Zweitordination geltend gemachten Aufwendungen in Höhe von 6.040,24 € (2002), 6.330,08 € (2003), 6.424…
…zeitlich überwiegenden Ausmaß im Außendienst tätig sei und die Kundenbetreuung im Büro des Eigenheimes in zeitlich untergeordnetem Ausmaß stattfinde. Dem Argument, gegenständlich handle es sich um ein Büro und nicht um ein häusliches Arbeitszimmer, könne nicht gefolgt werden, da die zumindest nahezu ausschließlich berufliche Nutzung…
…Wohnungen in Wien? Wer bewohnte diese Wohnungen? Wie oft im Monat hatten Sie im Streitzeitraum Nachtdienst? Um Vorlage geeigneter Nachweise für die tatsächliche und überwiegende Nutzung der Wohnung in Adr. im Streitzeitraum wird ersucht. 2) Laut Zentralem Melderegister sind Sie geschieden. Trifft dies zu? Falls…
…in Österreich sei aus Sicht seines Bruders nicht notwendig gewesen, da er von Beginn an nicht geplant habe das Auto überwiegend in Österreich zu stationieren bzw. jemand Dritten zu überlassen. Da der Berufungswerber es gelegentlich benutzt habe, sei keine überwiegende Nutzung bzw. eine Einfuhr nach …
…Kilometerstand 53.133 betragen. Ein Fahrtenbuch habe vom Bw. nicht vorgelegt werden können. Für den Vorsteuerabzug sei eine überwiegende Nutzung für Vorführzwecke notwendig. Diese überwiegende Nutzung sei nicht nachgewiesen und erscheine auch dem Prüfer nicht glaubhaft. Laut Prüfer gebe der Bw. an, dass er dieses…
…auch als Speicher und Energielieferant betrachtet werden könne, werde nicht bestritten, doch würde eine (überwiegend) private Nutzung als sehr wahrscheinlich erscheinen. Ergänzt wurde dieses Mail noch mit Fragen hinsichtlich der selbständigen bzw. nichtselbständigen Tätigkeit. Es werde um Bekanntgabe der Firmen ersucht, für welche der Bw…
…einzufordern. Der BW selbst behauptet nicht, dass seine Tätigkeit in zeitlicher Hinsicht überwiegend im Rahmen seiner Tätigkeit als Versicherungsagent benutzt wurde. Im Gegenteil verweigert er exakte Auskünfte über das Ausmaß der Nutzung und beschränkt sich auf die Beschreibung von Tätigkeiten. Die diesbezüglichen konkretesten Aussagen macht…
…Diese mangelnde Übereinstimmung dieser Behauptungen in Verbindung mit dem Aussehen des Raumes Nr. 2 und 5 spricht ebenso für die weitaus überwiegende private Nutzung des Raumes Nr. 2 und 5 auf Grund des Mietvertrages GF- Bw. gg.) Dass es auch im Streitzeitraum 1995-1998 gelegentlich…
…Gebäudeteile zeitlich abwechselnd teils betrieblich, teils privat genutzt, sei auf das Überwiegen abzustellen. Mit Vorhalt vom 18. März 2002 übermittelte das Finanzamt die Stellungnahme der Betriebsprüfung dem steuerlichen Berater zur Gegenäußerung und ersuchte, Herr P.W. möge eine Aufstellung der Tage mit tatsächlicher betrieblicher Nutzung…
…sei grundsätzlich nach dem Überwiegen zu beurteilen, ob insgesamt ein Betrieb gewerblicher Art oder ein Hoheitsbetrieb vorliege. Die Nachhaltigkeit der Tätigkeit ergebe sich aus der tatsächlichen Geschäftsgebarung der Stadt ebenso, wie aus der Nutzungsdauer der Immobilie. In Bezug auf den Umfang des BgA seien Judikatur…
…sein könnte. Dorthin wurde das Fahrzeug vielmehr erst Mitte September des Folgejahres dauerhaft verbracht. Der Audi A5 wurde bis dahin zeitlich weit überwiegend bestimmungsgemäß in Österreich verwendet und hat erst dann Österreich auf Dauer verlassen. Daraus folgt, dass durch den Berufungswerber kein innergemeinschaftlicher Erwerb erfolgte…
…410 km (55%), weshalb im günstigsten Fall zwar die überwiegende betriebliche Nutzung als glaubhaft, nicht aber der betrieblich genutzte Anteil von 80 % als glaubhaft gemacht anzusehen ist. Der Anteil der privaten Gesellschafternutzung ist deshalb von 20 auf 45% zu erhöhen. Da es sich um einen…
…materieller Schwerpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit des Bw gewertet werden. Das Berufsbild des Bw. wird - wie bei jedem Vertreter - durch seine Tätigkeit außerhalb des Arbeitszimmers geprägt. Wenn man auf das zeitliche Überwiegen abstellt, kommt man ebenso wenig zu einem anderen Ergebnis. Der Dienstgeber des Bw…
…Einspeisung bzw. Abnahme erfolgen würden. Ausgehend von dieser Beurteilung ergebe sich aus den Verbrauchswerten der Vorjahre und den im Jahr 2004 aufgezeichneten Daten eine eindeutig überwiegende private Nutzung der Anlage. Welche Vorführzwecke diese Anlage erfüllen solle - sie sei weder vom Pflichtigen selbst installiert worden, noch…
…wird die Abzugsfähigkeit auch nicht durch die überwiegende zeitliche Nutzung begründet (VwGH 19.4.2006, 2002/13/0202). Nur im Zweifel (dh. bei Tätigkeiten mit nicht eindeutig festlegbarem materiellen Schwerpunkt) ist darauf abzustellen, ob das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht für mehr als die Hälfte der…
…Nutzung des Arbeitszimmers im Zusammenhang mit den Moderationen nur für Telefonate) macht die Bw. geltend, das Arbeitzimmer für die Vorbereitung der Moderationen, das Studium der einschlägigen Zeitschriften und für berufliche Telefonate in einem zeitlich überwiegenden Ausmaß zu nutzen. Gegen die nunmehr behauptete überwiegende zeitliche Nutzung…