…weiteren Vorhalt, in dem der Wohnungsplan, eine konkrete zahlenmäßige Angabe über die zeitliche Nutzung des Arbeitsraumes und der stundenmäßigen Angabe der Vorbereitungszeit, eine genaue Beschreibung der Vorbereitungs- und Nachbereitungshandlungen und eine Auflistung der Seminare bekannt zu geben sind. Daraufhin wurde von der Bw. ein Wohnungsplan…
…nachgekommen. In freier Beweiswürdigung gemäß § 167 BAO kann aufgrund des vielfältigen Tätigkeitsbereiches nicht von einem materiellen Schwerpunkt im Arbeitszimmer ausgegangen werden. Der vorliegende Akteninhalt spricht weder für eine zeitlich überwiegende Nutzung noch für die Erforderlichkeit des Arbeitszimmers. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. …
…Für Zwecke der Aufteilung des Gebäudes ist zunächst jeder Raum als betrieblicher oder privater Raum einzustufen; dies erfolgt nach der ausschließlichen oder zeitlich überwiegenden betrieblichen oder privaten Nutzung des Raumes. Der Aufteilungsschlüssel des Gebäudes ergibt sich sodann aus dem Verhältnis der Summe der Nutzfläche der…
…wenn die Nutzung "weitaus überwiegend" nicht in Österreich stattfand. Dafür genügt schon das "bloße Überwiegen", wenn es - wie hier - zweifelsfrei mit einem Fahrtenbuch bewiesen wurde, die 50%-Grenze sowohl hinsichtlich der im Ausland zurückgelegten Kilometer wie auch zeitlich eindeutig überschritten wird und die Wartungs- und…
…Das Finanzamt ging von einer Zulassungsverpflichtung in Österreich aus, weil der Bf in B eine Betriebsstätte (Home Office) begründet und über das Fahrzeug (in zeitlicher Hinsicht) überwiegend vom Inland aus verfügt habe. 6.1.) Wie bereits darlegt, hat der Bf anlässlich seiner niederschriftlichen Vernehmung vom…
…berücksichtigt. Aus dem vorliegenden Fahrtenbuch gehe hervor, dass die weitaus überwiegende Nutzung des Kfz für dienstliche Zwecke im Ausland erfolgt sei. Zur rechtlichen Würdigung sei folgendes auszuführen: Nach der Rechtsprechung des UFS gelte als Fahrzeugstandort bei Unternehmungen jener Ort, von dem aus über das Fahrzeug…
…auch eine private Nutzung, war daher eine ausschließlich betriebliche Veranlassung nicht gegeben. Bei zeitlich abwechselnd teils betrieblich, teils privat genutzten Gebäudeteilen, war ebenfalls auf die überwiegende Nutzung abzustellen. Durchgangszimmer (Vorraum etc.) zu den Privaträumen konnten nicht als Arbeitszimmer anerkannt werden. Im überwiegend privat genutzten Räumen…
…bei jeder Fahrt nach AL mit einer urkundlich durch Kreditkartenabrechnung nachweisbaren Ausgabe für Mauten belastet worden ist. Ferner werden üblicherweise kleinere Ausgaben oft bar bezahlt. Die Überwiegende Nutzung des PKWs in AL (siehe unten) lässt auch die Aussage des Bf (NiS 19.6.19, S…
…in Deutschland zugelassen worden, da sich ihr Leben zu rund 90 % in Deutschland "abspiele". Der Mittelpunkt der Lebensinteressen sowie der zeitlich überwiegende Aufenthalt sei aufgrund des Betriebes in Deutschland gelegen. Freie Tage gäbe es bei ihr und ihrem Mann praktisch nicht. Die Urlaube würden im…
…Mittelpunkt der Lebensinteressen der Familie liege in Österreich. Das Firmenfahrzeug der Marke ***1*** mit dem deutschen Kennzeichen (D) ***2*** werde als Firmenfahrzeug von seiner Frau genutzt und sei der zeitlich überwiegende Aufenthalt aufgrund der derzeitigen Tätigkeit in Deutschland. Es gäbe keine schriftlichen Vereinbarungen mit der…
…in Deutschland zugelassen worden, da sich ihr Leben zu rund 90 % in Deutschland "abspiele". Der Mittelpunkt der Lebensinteressen sowie der zeitlich überwiegende Aufenthalt sei aufgrund des Betriebes in Deutschland gelegen. Freie Tage gäbe es bei ihr und ihrem Mann praktisch nicht. Die Urlaube würden im…
…in Deutschland zugelassen worden, da sich ihr Leben zu rund 90 % in Deutschland "abspiele". Der Mittelpunkt der Lebensinteressen sowie der zeitlich überwiegende Aufenthalt sei aufgrund des Betriebes in Deutschland gelegen. Freie Tage gäbe es bei ihr und ihrem Mann praktisch nicht. Die Urlaube würden im…
…Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 KFG 1967 ist im Regelfall nur während eines unmittelbar auf ihre Einbringung in das Bundesgebiet folgenden Monats zulässig. Da der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen und der zeitlich überwiegende Aufenthalt somit in Österreich liegen, war aufgrund der Standortvermutung davon auszugehen…
…KFG). Diese einjährige Frist werde durch jeden Austritt aus dem Bundesgebiet unterbrochen und beginne bei jedem Eintritt in das Bundesgebiet neu zu laufen. Aufgrund der überwiegenden Nutzung des Fahrzeuges in Deutschland werde die Jahresfrist laufend unterbrochen, was zu keiner Zulassungspflicht in Österreich führe. 10. Mit…
…dass der Beschwerdeführer jeden Tag nach Österreich zurückkehre. Dadurch sei der zeitlich überwiegende Aufenthalt in Österreich und auch die dauernde Standortvermutung des Fahrzeuges belegt. Ebenfalls am 15. September 2016 erstellte das Finanzamt die Bescheide über die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer 4-12/2014 und 1-12…
…dass der Beschwerdeführer jeden Tag nach Österreich zurückkehre. Dadurch sei der zeitlich überwiegende Aufenthalt in Österreich und auch die dauernde Standortvermutung des Fahrzeuges belegt. Ebenfalls am 19. September 2016 erstellte das Finanzamt die Bescheide über die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer 4-12/2014 und 1-12…
…Büroraum hin. Dann jedoch befindet man sich in der Arbeitszimmerproblematik, wo jedoch die zeitlich überwiegende berufliche Tätigkeitsausübung fehlt". Aus diesen Gründen seien somit die für diese Zweitordination geltend gemachten Aufwendungen in Höhe von 6.040,24 € (2002), 6.330,08 € (2003), 6.424…
…Rechtsprechung (VwGH 24.2.2005, 2003/15/0044) führte das Finanzamt begründend aus, um das Vertreterpauschale beanspruchen zu können, müsse die zeitlich überwiegende Außendiensttätigkeit "vordergründig im Abschluss von Geschäften im Namen und für Rechnung des Arbeitgebers bestehen", … "d. h. dass er Vertragspartner des für…
…VwGH 25.7.2013, 2011/15/0104). Eine zeitlich überwiegende Tätigkeit im Arbeitszimmer liegt im gegenständlichen Fall nicht vor. Nach h.o. Ansicht liegt der Mittelpunkt der Tätigkeit des BF im vorliegenden Fall nicht in dem im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmer. Aufgrund der laufenden Rechtsprechung würde…
…7.A., Rz 10 ff zu § 115 mit Judikaturnachweisen). Der Beschwerdeführer hat keinerlei Beweise für zumindest monatliche Fahrten mit dem Fahrzeug ins Ausland oder für eine überwiegende Nutzung im Ausland erbracht. Er hat die Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG nicht widerlegt. Da das Fahrzeug…