…bilanziert wird. Darin enthalten sind Vorsteuerbeträge iHv. € 61.125,61 (Hinweis auf Anlage 1). Auch hinsichtlich der Bezahlung dieser Verbindlichkeiten ist von der Zahlungsunfähigkeit des Bw auszugehen und sind die Forderungen der Gläubiger als uneinbringlich anzusehen. Bezüglich der Fa. M-GmbH ist anzumerken, dass…
…vom 23. September 2010 im Konkurseröffnungsverfahren betreffend den Berufungswerber (Bw.) geht hervor, dass das Insolvenzverfahren mangels Kostendeckung nicht eröffnet wird. Der Schuldner ist zahlungsunfähig. Die Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Kostendeckung ist laut Beschluss vom 15. Oktober 2010 rechtskräftig. Der Bw. beantragte im Anbringen vom 7…
…der Leistungsempfänger aufzuwenden hat (§ 4 Abs. 1 UStG), erfährt keine Änderung dadurch, dass seine Zahlungsunfähigkeit fraglich wird. Andererseits soll auch bei Besteuerung nach Soll-Prinzip nur das versteuert werden, was der Abnehmer tatsächlich aufgewendet, der Unternehmer tatsächlich erhalten hat. Kann der leistende Unternehmer das Entgelt…
…bzw. die Gutschrift der Geschäftsführerbezüge in den Büchern der Bw. erfolgte jeweils im Dezember der betreffenden Jahre. In den Jahren 2005 bis 2007 lag keine Zahlungsunfähigkeit der Bw. vor. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung betreffend die Jahre 2005 bis 2007 wurden von Frau J Einkünfte gemäß …
…Schuldner sei, sei der Zufluss grundsätzlich anzunehmen, sobald die Forderung fällig sei, vorausgesetzt, dass die GmbH nicht zahlungsunfähig sei. Diese Sicht gebiete der beherrschende Einfluss des Mehrheitsgesellschafter der GmbH, weil die Gesellschafterversammlung dem Geschäftsführer gegenüber weisungsbefugt sei (Hinweis Reich-Rohrwig, Das österreichische GmbH-Recht, 125…
…den Masseverwalter treffe ein grobes Verschulden an der Säumnis. Während am 17. Mai 2004 die Gemeinschuldnerin vermutlich bereits zahlungsunfähig gewesen sei, habe der Masseverwalter erstmals über den angefochtenen Bescheid Kenntnis von den angeblichen Abgabenschuldigkeiten der Gemeinschuldnerin erhalten. Zudem habe der Masseverwalter zu diesem Zeitpunkt noch…
…Da im nach Konkurseröffnung (20. Mai 1998) durchgeführten Kridaverfahren festgestellt worden wäre, dass die Gesellschaft bereits seit Beginn 1996 zahlungsunfähig gewesen wäre, wäre es ihm auch nicht möglich gewesen, die fälligen Abgaben zeitgerecht zu bezahlen. Überdies wäre er auch vom Verdacht der fahrlässigen Krida freigesprochen…
…Begründung des Haftungsbescheides zumindest behauptet werden, dass den Bw. an der Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit und somit an der Nichtentrichtung der Abgabenverbindlichkeiten ein Verschulden treffe. In keiner Weise ergebe sich, inwieweit im angefochtenen Haftungsbescheid Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgrenzen eingehalten worden seien. Der Billigkeitsgrundsatz sei schon deshalb nicht…
…im Sinne der oben zitierten Gesetzesbestimmung Rechnung getragen. Die vom Bw. in seinem Vorlageantrag in weiterer Folge vorgebrachten persönlichen Gründe für seine Zahlungsunfähigkeit haben keine Auswirkungen auf die Festsetzung der Einkommensteuer. Es war somit wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, 27. Mai 2004
…hinaus sei es eine schwere Pflichtverletzung eines Geschäftsführers, wenn er seine Geschäftsführerposition in eigenem Interesse ausnütze. Aber selbst bei einem Mehrheitsgesellschafter sei eine tatsächliche Verfügungsmacht nur dann zu unterstellen, wenn die GesmbH nicht zahlungsunfähig gewesen sei (vgl. VwGH vom 28. Juni 2008, 2002/13/0175…
…Schuldner ist, ist der Zufluss grundsätzlich anzunehmen, sobald die Forderung fällig ist, vorausgesetzt, dass die GmbH nicht zahlungsunfähig ist. Diese Sicht gebietet der beherrschende Einfluss des Mehrheitsgesellschafters der GmbH, weil die Gesellschafterversammlung dem Geschäftsführer gegenüber weisungsbefugt ist (Hinweis Reich-Rohrwig, Das österreichische GmbH-Recht, 125…
…Teil der uneinbringlichen Abgabenschulden nicht in Betracht. Dass der Gesellschaft keine Mittel zur Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben zur Verfügung gestanden wären, wurde vom Bw. zwar unter Hinweis auf den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit behauptet, doch stehen dieser Behauptung Zahlungen auf das Abgabenkonto der Gesellschaft bis 20…
…Seite Beträge zur Verfügung gestellt würden - und dies auch nur in einer solchen Höhe, dass die Abstattung wieder nur in zukünftigen Monatsraten erfolgen könnte - sei nicht geeignet, das Vorliegen einer Zahlungsunfähigkeit zu entkräften. Im Übrigen werde bemerkt, dass der bekämpfte Abweisungsbescheid keine von der Bw…
…gemäß § 9 BAO herangezogen werden kann. Bezüglich der Haftungsfrage nach § 9 BAO ist es nicht entscheidungswesentlich, ob den Geschäftsführer an der Zahlungsunfähigkeit ein Verschulden trifft (VwGH 30.5.1989, 89/14/0043). Auch der Umstand, dass gegen den Geschäftsführer kein Verfahren wegen fahrlässiger Krida erfolgte…
…32ff) ergänzte die Prüferin, im Prüfungszeitraum 2002 bis 2004 sei von der K-GmbH außer einer Monatsmiete 2002 keine weitere Miete bezahlt worden. Aus den im Veranlagungsakt vorliegenden Bilanzen sei keine Zahlungsunfähigkeit festzustellen. Über die K-GmbH sei kein Insolvenzverfahren eingeleitet worden. Aus den Kontoauszügen…
…darstelle. Rechtliche Beurteilung: Angemerkt wird, dass eine Verrechnung der Mietzahlungen im Zeitraum ab 2005 nicht vorgenommen wurde und darüber hinaus ein Zufluss der geschuldeten Mieten bei der Bw. Zahlungsfähigkeit der Schuldnerin (GmbH) voraussetzt, da ansonsten die Bw. nicht über die Beträge hätte verfügen können (vgl…
…S. vom 23. Jänner 2003 gehe hervor, dass die objektive Zahlungsunfähigkeit spätestens Ende 2000 eingetreten sei. Ausgehend von den vorliegenden Aktiven von ATS 1,4 Millionen und den Passiven von ca. ATS 3,8 Millionen zeige sich, dass lediglich noch eine Quote von 36% der…
…und -korrektur seien im Jahr 2003 unrichtig, da die Verbindlichkeit noch heute bestehe. Die Umsetzung der Projekte sei bisher nicht erfolgt. Der Zahlungswille und die Zahlungsfähigkeit der Bw. seien durch eine Zahlung im Jahr 2003 nachgewiesen worden. Der nunmehrige Geschäftsführer der Bw., Herr E.S.…
…zu exkulpieren den Weg der Meldung hätte beschreiten können. Zum Zeitpunkt der notwendigen Vorsteuerberichtigung sei die Gesellschaft nicht mehr steuerlich vertreten gewesen. Bei Rücksprachen mit dem Finanzamt und der Einbringungsstelle habe er seine Zahlungsunfähigkeit bekannt gegeben. Er habe jedoch aus den Auskünften nicht erkennen können…
…Zahl V. beim Landesgericht Salzburg einen Konkursantrag gegen die genannte Gesellschaft (G.GmbH) mit der Behauptung eingebracht, die Antragsgegnerin sei zahlungsunfähig und überschuldet. Nachdem sich in der daraufhin stattfindenden Tagsatzung vor dem Landesgericht herausgestellt habe, dass die Firma G.GmbH laufend positiv bilanziere, d.h…