…bilanziert wird. Darin enthalten sind Vorsteuerbeträge iHv. € 61.125,61 (Hinweis auf Anlage 1). Auch hinsichtlich der Bezahlung dieser Verbindlichkeiten ist von der Zahlungsunfähigkeit des Bw auszugehen und sind die Forderungen der Gläubiger als uneinbringlich anzusehen. Bezüglich der Fa. M-GmbH ist anzumerken, dass…
…vom 23. September 2010 im Konkurseröffnungsverfahren betreffend den Berufungswerber (Bw.) geht hervor, dass das Insolvenzverfahren mangels Kostendeckung nicht eröffnet wird. Der Schuldner ist zahlungsunfähig. Die Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Kostendeckung ist laut Beschluss vom 15. Oktober 2010 rechtskräftig. Der Bw. beantragte im Anbringen vom 7…
…der Leistungsempfänger aufzuwenden hat (§ 4 Abs. 1 UStG), erfährt keine Änderung dadurch, dass seine Zahlungsunfähigkeit fraglich wird. Andererseits soll auch bei Besteuerung nach Soll-Prinzip nur das versteuert werden, was der Abnehmer tatsächlich aufgewendet, der Unternehmer tatsächlich erhalten hat. Kann der leistende Unternehmer das Entgelt…
…bzw. die Gutschrift der Geschäftsführerbezüge in den Büchern der Bw. erfolgte jeweils im Dezember der betreffenden Jahre. In den Jahren 2005 bis 2007 lag keine Zahlungsunfähigkeit der Bw. vor. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung betreffend die Jahre 2005 bis 2007 wurden von Frau J Einkünfte gemäß …
…im Wesentlichen zu begleichen ("dauerndes Nichtzahlenkönnen", Verweis auf VwGH 29. Juli 1997, 95/14/0014). Keine Zahlungsunfähigkeit liege vor, wenn lediglich vorübergehend ein Zahlungsmittelmangel bestehe, der durch kurzfristige mögliche Verwertung vorhandener Aktiva (Verweis auf VwGH 29. Juli 1997, 95/14/0014) oder durch Aufnahme eines…
…beteiligt. Die Bp ist der Ansicht, dass es für den Zufluss beim Mehrheitsgesellschafter darauf ankommt, ob ein Betrag fällig und die Gesellschaft zahlungsfähig ist, da es der Gesellschafter sonst in der Hand hätte bei der Gesellschaft Gewinne zu kürzen, ohne selbst die entsprechende Versteuerung vorzunehmen…
…Schuldner sei, sei der Zufluss grundsätzlich anzunehmen, sobald die Forderung fällig sei, vorausgesetzt, dass die GmbH nicht zahlungsunfähig sei. Diese Sicht gebiete der beherrschende Einfluss des Mehrheitsgesellschafter der GmbH, weil die Gesellschafterversammlung dem Geschäftsführer gegenüber weisungsbefugt sei (Hinweis Reich-Rohrwig, Das österreichische GmbH-Recht, 125…
…den Masseverwalter treffe ein grobes Verschulden an der Säumnis. Während am 17. Mai 2004 die Gemeinschuldnerin vermutlich bereits zahlungsunfähig gewesen sei, habe der Masseverwalter erstmals über den angefochtenen Bescheid Kenntnis von den angeblichen Abgabenschuldigkeiten der Gemeinschuldnerin erhalten. Zudem habe der Masseverwalter zu diesem Zeitpunkt noch…
…erst nach Beendigung der Geschäftsführertätigkeit der Bf. ergangen als unzutreffend. Die Bf. wendet weiters ein, dass die Gesellschaft ab Februar 2018 zahlungsunfähig gewesen sei. Im Februar 2018 sei die Geschäftstätigkeit größtenteils eingestellt und sämtliche Dienstnehmer abgemeldet worden. Die wenigen Zahlungen, die noch geleistet worden seien…
…Da im nach Konkurseröffnung (20. Mai 1998) durchgeführten Kridaverfahren festgestellt worden wäre, dass die Gesellschaft bereits seit Beginn 1996 zahlungsunfähig gewesen wäre, wäre es ihm auch nicht möglich gewesen, die fälligen Abgaben zeitgerecht zu bezahlen. Überdies wäre er auch vom Verdacht der fahrlässigen Krida freigesprochen…
…auch nur teilweisen Entrichtung, zur Verfügung standen. Es lag somit ab Februar 2018 keine Zahlungsunfähigkeit der GmbH vor. Wenn noch teilweise Mittel zur Verfügung stehen, ist es Sache des zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Verbindlichkeiten verantwortlichen Geschäftsführers dafür Sorge zu tragen, dass die zur Verfügung…
…mit Bescheid vom 3. November 2016 stattgegeben und diesem gleichzeitig aufgetragen bis 3. Mai 2017 als Nachweis der Zahlungsfähigkeit einen Betrag von EUR 600,00 zu entrichten. Der Bf. kam dieser Aufforderung nicht nach und ersuchte mit E-Mail vom 21. Juni 2017 ein weiteres…
…nichts gewinnen, da es für die Haftung nach § 9 BAO ohne Bedeutung ist, ob den Vertreter ein Verschulden am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit trifft (VwGH 20.9.1996, 94/17/0420). Wird eine Abgabe nicht entrichtet, weil der Vertretene überhaupt keine liquiden Mittel hat, so verletzt…
…Begründung des Haftungsbescheides zumindest behauptet werden, dass den Bw. an der Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit und somit an der Nichtentrichtung der Abgabenverbindlichkeiten ein Verschulden treffe. In keiner Weise ergebe sich, inwieweit im angefochtenen Haftungsbescheid Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgrenzen eingehalten worden seien. Der Billigkeitsgrundsatz sei schon deshalb nicht…
…im Sinne der oben zitierten Gesetzesbestimmung Rechnung getragen. Die vom Bw. in seinem Vorlageantrag in weiterer Folge vorgebrachten persönlichen Gründe für seine Zahlungsunfähigkeit haben keine Auswirkungen auf die Festsetzung der Einkommensteuer. Es war somit wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, 27. Mai 2004
…hinaus sei es eine schwere Pflichtverletzung eines Geschäftsführers, wenn er seine Geschäftsführerposition in eigenem Interesse ausnütze. Aber selbst bei einem Mehrheitsgesellschafter sei eine tatsächliche Verfügungsmacht nur dann zu unterstellen, wenn die GesmbH nicht zahlungsunfähig gewesen sei (vgl. VwGH vom 28. Juni 2008, 2002/13/0175…
…Schuldner ist, ist der Zufluss grundsätzlich anzunehmen, sobald die Forderung fällig ist, vorausgesetzt, dass die GmbH nicht zahlungsunfähig ist. Diese Sicht gebietet der beherrschende Einfluss des Mehrheitsgesellschafters der GmbH, weil die Gesellschafterversammlung dem Geschäftsführer gegenüber weisungsbefugt ist (Hinweis Reich-Rohrwig, Das österreichische GmbH-Recht, 125…
…davon aus, dass hinsichtlich der im Jahr 2017 ausgestellten Rechnungen die judikativ entwickelten Zuflussgründe gegeben seien. Dass die GmbH zahlungsunfähig gewesen wäre - so die belangte Behörde darin weiter - oder ihr keine Kreditwürdigkeit zur Aufnahme von Fremdmitteln zugekommen sei, wäre hingegen nicht dargetan worden. Hinsichtlich der…
…Teil der uneinbringlichen Abgabenschulden nicht in Betracht. Dass der Gesellschaft keine Mittel zur Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben zur Verfügung gestanden wären, wurde vom Bw. zwar unter Hinweis auf den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit behauptet, doch stehen dieser Behauptung Zahlungen auf das Abgabenkonto der Gesellschaft bis 20…
…Seite Beträge zur Verfügung gestellt würden - und dies auch nur in einer solchen Höhe, dass die Abstattung wieder nur in zukünftigen Monatsraten erfolgen könnte - sei nicht geeignet, das Vorliegen einer Zahlungsunfähigkeit zu entkräften. Im Übrigen werde bemerkt, dass der bekämpfte Abweisungsbescheid keine von der Bw…