…wonach § 34 EStG 1988 nicht angewendet werden könne, um wirtschaftliche Misserfolge mit einer Ermäßigung der Einkommensteuer zu berücksichtigen und in einem solchen Fall die Steuerlast auf die Allgemeinheit abzuwälzen. Weiters habe die Vertreterin des Finanzamtes gemeint, dass der Gatte X eine betragsmäßig nicht geringe Bruttopension…
…1999 teilte die A und Partner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungsgesellschaft als steuerlicher Vertreter dem Finanzamt die Einstellung der Geschäftstätigkeit der Wolfgang X HandelsgmbH. im Jahr 1996 wegen wirtschaftlicher Misserfolge mit. Die Bankverbindlichkeiten seien nach einem teilweisen Forderungsverzicht der Bank durch den Geschäftsführer aus Privatmitteln 1997 abgedeckt worden…
…was dazu führen kann, dass trotz vom wesentlich beteiligten Gesellschafter zu verantwortenden wirtschaftlichen Misserfolgen bei gleichzeitig positiver Geschäftsentwicklung durch Tätigkeiten der anderen Geschäftsführer weit über die garantierte Mindestsumme hinausgehende Vergütungen an ihn geleistet werden. 2.2. nicht wesentlich beteiligte Geschäftsführer: Eingangs ist festzuhalten, dass das…
…einzelne Momente der gegenständlichen Geschäftsbeziehung möglicherweise nicht Spitzenleistungen an beruflicher Professionalität gewesen seien, mache sie nicht zu einem Scheingeschäft. Auch wirtschaftlicher Misserfolg begründe kein Scheingeschäft. Es habe für die Geschäftspartner die Enttäuschung gegeben, dass es 1984 zu keinem konkreten Verwertungserfolg in den USA gekommen sei…
…26.9.2000, 98/13/0070) "kommt es bei der Zurechnung von Einkünften darauf an, wer wirtschaftlich über die Einkunftsquelle und so über die Art der Erzielung der Einkünfte und damit über die Einkünfte disponieren kann. Zurechnungssubjekt ist derjenige, der die Möglichkeit besitzt, die sich…
…entnommen sind, ist zu prüfen, ob dem Gesetzesausdruck, der synonym ist mit einem Begriff des Zivilrechts, nicht ein vom Zivilrecht abweichender wirtschaftlicher Sinn beizumessen ist. Das Steuerrecht hat seine eigene Teleologie, sein eigenes inneres System. Die Richtigkeit der Auslegung hängt vom Normzweck ab. Auch gleichlautende…
…nicht bloß sachlicher) Gebundenheit und wirtschaftlicher Abhängigkeit bedingten persönlichen Weisungsrechts durch eigene Geschäftseinteilung, Auswahl von Hilfskräften, zweckmäßige Organisation der Tätigkeit, deren Ertrag in nennenswerter Weise beeinflusst werden könne; - keine feste Dienstzeit oder Urlaubsregelung bestehe; - sich der Erfolg oder Misserfolg einer Tätigkeit unmittelbar auf die Höhe…
…auf 144,72 m²) angesetzt wurde. Wie wurde diese Miete errechnet bzw die Höhe erhoben? Der Aktenlage nach ist formaler Eigentümer [der Berufungsführer], jedoch wirtschaftlicher Eigentümer der Vater [...]. Dies geht durch die Vollmacht, welche der [Berufungsführer] dem Vater und Mieter [...] erteilt hat, erteilt am 05…
…ihm zustehenden Rechte auch tatsächlich wahrnimmt, es reicht die Möglichkeit dazu (Rz 5805 EStR 2000). Unternehmerrisiko übernimmt, wer an den wirtschaftlichen Risken des Unternehmens teilnimmt. Der Mitunternehmer hat Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens mit zu tragen. I.d.R. zeigt sich dies in der Beteiligung…
…ohne dadurch seine Selbstständigkeit zu verlieren. Dieses sachliche Weisungsrecht ist auf den Arbeitserfolg gerichtet, während das für die Arbeitnehmereigenschaft sprechende persönliche Weisungsrecht einen Zustand wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit erfordert. Die persönlichen Weisungen sind auf den zweckmäßigen Einsatz der Arbeitskraft, auf die zeitliche Koordination der zu…
…ohne dadurch seine Selbstständigkeit zu verlieren. Dieses sachliche Weisungsrecht ist auf den Arbeitserfolg gerichtet, während das für die Arbeitnehmereigenschaft sprechende persönliche Weisungsrecht einen Zustand wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit erfordert. Die persönlichen Weisungen sind auf den zweckmäßigen Einsatz der Arbeitskraft, auf die zeitliche Koordination der zu…
…die Erfassung der persönlichen Leistungsfähigkeit, die durch die Einkommensverwendung nicht vermindert werden darf. Bei der Umsatzsteuer kommt es nicht darauf an, wen Erfolg oder Misserfolg der Leistung trifft. Belastungsgrund ist nicht der Erfolg des Unternehmers, sondern die Einkommensverwendung des Abnehmers. Die Zurechnung erfüllt nur die…
Die festgestellten Beträge sind unbestritten. Die Verkäufe der beiden Dachbodenwohnungen wurden umsatzsteuerlich dem wirtschaftlichen Sachverhalt entsprechend abgewickelt und sind daher nicht strittig. Aus rechtlicher Sicht ist auszuführen. Gemäß § 1 Abs 1 UStG idfd Streitjahre gF unterliegen der Umsatzsteuer u a die folgenden Umsätze: "1. Die…
…Es handele sich um eine Rechtsansicht des FB-USt, die auch für gegenständliches Verfahren relevant sei. Der FB-USt komme - trotz Vorliegens einer wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Bauunternehmers über die Grundstücke - nicht zur Ansicht, dass ein einheitliches Geschäft vorliegt, welches nur der Bauträger vollziehen dürfe. In…
…41.626.200,-) auf die Einlage entfielen und 49% (S 39.993.800,-) als Darlehen zur Verfügung gestellt wurden. Für diese unverzinsten Darlehen wurde die Rückzahlung, bei wirtschaftlicher Möglichkeit, im Jahre 1996 und 2002 zugesagt. Eine frühestens im Jahre 2002 einlösbare Bankgarantie sicherte die Rückzahlung…
…Einlage entfielen und 49% (S 27.097.000) als Darlehen zur Verfügung gestellt wurden. Für diese unverzinsten Darlehen wurde die Rückzahlung, bei wirtschaftlicher Möglichkeit, im Jahre 1997 und 2003 zugesagt. Eine frühestens im Jahre 2002 einlösbare Bankgarantie sicherte die Rückzahlung. Mit 8.5.1996 wurde…
… 34 wurde nicht zu dem Zweck geschaffen, wirtschaftliche Misserfolge mit einer Ermäßigung der Einkommensteuer zu berücksichtigen und in einem solchen Fall die Steuerlast auf die Allgemeinheit abzuwälzen (VwGH 6.11.1991, 89/13/0093). Auch stellt die Inanspruchnahme aus Haftungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers keinen Sonderausgabentatbestand…
…seltene Fälle beschränkt, weil § 34 EStG 1988 nicht zu dem Zweck geschaffen worden sei, wirtschaftliche Misserfolge, die die verschiedensten Ursachen haben können, mit der Ermäßigung der Einkommensteuer zu berücksichtigen und auf diese Weise auf die Allgemeinheit abzuwälzen (VwGH 17.12.1998, 97/15/0055; VwGH…
…Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat, hat § 34 EStG 1988 nicht die Funktion, wirtschaftliche Misserfolge des Unternehmers, die verschiedenste Ursachen haben können, durch die Ermäßigung der Einkommensteuer anderer Steuersubjekte zu berücksichtigen und in einem solchen Fall die Steuerlast auf die Allgemeinheit abzuwälzen. Die Berufung…
…3 EStG zukomme. Es sei nicht Sinn und Zweck der Bestimmungen des § 34 EStG, wirtschaftliche Misserfolge, die die verschiedensten Ursachen haben können, mit einer Ermäßigung der Einkommensteuer zu berücksichtigen und in einem solchen Fall die Steuerlast auf die Allgemeinheit abzuwälzen. Die Verschuldung im Zusammenhang mit…