…Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ist das Finanzamt in der Begründung des angefochtenen Sicherstellungsauftrages somit zu Recht davon ausgegangen, dass der Bw als wirtschaftlicher Machthaber der Kontaktcafes anzusehen ist, zumal auch aus der Anführung aller vier Standorte auf der Getränkekarte deren Zusammengehörigkeit - und nicht das…
…war die Annahme der Finanzbehörde anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung, dass P.L. in seiner Funktion als director der Limited bzw aufgrund seiner Gestaltungsmöglichkeiten als Geschäftsführer auch wirtschaftlicher Machthaber (Gesellschafter) gewesen sei. Diese Annahme erhärtete sich dadurch, dass das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung im Verfahren betreffend…
…zuständig war. Diese Sachverhaltsfeststellung dahingehend, dass der Bw. als Hauptgesellschafter und tatsächlicher wirtschaftlicher Machthaber der HZG auch die Entscheidung in Bezug auf die Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen der Tatzeiträume getroffen hat, hat der Bw. auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat inhaltlich bestätigt und ergänzend…
…bei der festgestellt wurde, dass der Bw. als wirtschaftlicher Machthaber von diversen Firmenmäntel, die vorwiegend in der Rechtsform von KEG´s gegründet wurden und laufend gegründet werden, unter der Bezeichnung "Kontaktcafe" in Erscheinung trat und aus dem Betrieb der unter dieser Bezeichnung getarnten Bordellkette Umsätze und…
…abgabenbehördlichen Prüfung sowie einer Umsatzsteuernachschau für den Zeitraum 01-09/2007 wurde festgestellt, dass der Bw. als wirtschaftlicher Machthaber von Firmenmäntel, die vorwiegend in der Rechtsform von KEG`s gegründet wurden und laufend gegründet werden, unter der Bezeichnung "Kontaktcafe" in Erscheinung trat und aus dem…
…Punkten angefochten und dessen ersatzlose Aufhebung beantragt werde. Es sei unrichtig und auch immer bestritten worden, dass der Bw. als alleiniger wirtschaftlicher Machthaber anzusehen sei. Der Bw. sei als Schankbursche mit einem monatlichen Einkommen von € 840,00 gemeldet und verfüge auch über keinerlei Vermögen…
…1.384.848,67 | P. | S | 2.241,36 | Summe | S | 3.145.721,91 Als Begründung wurde angeführt, dass Dr. H als wirtschaftlicher Machthaber dieser Firmen tätig gewesen sei bzw. es sich um sein Verrechnungskonto gehandelt habe. Dr…
…Hinsicht zu vertreten hat. Der Unabhängige Finanzsenat geht in freier Würdigung der vorliegenden Beweisergebnisse davon aus, dass K.A. als Alleingesellschafter und wahrer wirtschaftlicher Machthaber der GmbH bereits bei den von ihm durchgeführten Verbuchungen der Eingangsrechnungen der Fa. B-GmbH, welche ihm von N.N…
…75 (1999), als verdeckte Ausschüttung zu beurteilen. Dies wurde damit begründet, dass S. als "wirtschaftlicher Machthaber" der Bw. anzusehen sei, da er "nach den tatsächlichen Verhältnissen wie ein Alleingesellschafter" handle, allein alle Entscheidungen treffe und über sämtliche Mittel der Gesellschaft verfügen könne. Darüber hinaus habe…
…Robert L bestanden. Dieser sei von der B-GmbH nicht beauftragt, Lieferungen durchzuführen. Tatsächlicher wirtschaftlicher Machthaber dieser Lieferungen sei Robert L gewesen. Die B-GmbH habe zu keinem Zeitpunkt über die Handys verfügen können. Die Lieferung sei direkt durch Robert L erfolgt. Herr Carlo E…
…Hinweis auf Seite 18 des Arbeitsbogens sowie Tz 2 der Niederschrift) habe scheitern müssen, verbleibe der Behörde nur noch die Konstruktion des Herr Robert L als wirtschaftlicher Machthaber (unter Hinweis auf die Stellungnahme der Betriebsprüfung vom 3. März 2004). g) BVE Mit Berufungsvorentscheidung vom 7…
…würden. Sämtliche Ergebnisse seien Österreich zuzurechnen, wo sich aufgrund der Sachverhaltsermittlungen der Ort der Geschäftsleitung befinde (G., N.-Str.). c. Verdeckte Ausschüttung: (1) Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Stellung (wirtschaftlicher Machthaber der CPM) habe P. L. sich und ihm nahestehenden Personen bzw. Firmen Vorteile (Geld) gewährt. Vertragliche…
…worden. Dies ergebe eine verdeckte Ausschüttung an P. L. von 35.000,00 S (KESt 33,33%). (d) Punkt 8 - Verdeckte Ausschüttung Verrechnungskonten: Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Stellung (wirtschaftlicher Machthaber der PC) habe P.L. sich und ihm nahestehenden Personen bzw. Firmen Vorteile (Geld) gewähren können…
…Firmen D GmbH und T GmbH erstellt bzw. erstellen lassen, d) nach ho. Ansicht als wirtschaftlicher Machthaber der Firmen C GmbH und E GmbH mit größter Wahrscheinlichkeit die Fakturen an die div. Abnehmerfirmen und an die Firmen P GmbH bzw. SK GmbH sowie die "Bar"…
…Beschwerde des Beschuldigten vom 20. Juni 2002, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: a) Unter Beruf sei richtig Pensionist angeführt. Die Bezeichnung "tatsächlicher wirtschaftlicher Machthaber" sei unzutreffend, da der Bf. seit 1992 Pensionist sei. Es sei jedoch erklärlich und verständlich, dass er versuche…
…dass er bereits ab März 2005 in wirtschaftlicher Betrachtungsweise "Machthaber der [F_GmbH]" gewesen sei. Er stimme zwar mit dem Finanzamt darüber überein, dass keine Weisungsgebundenheit vorgelegen habe, bestritt aber mit folgenden Argumenten, dass er (wirtschaftlicher) Eigentümer dieser Anteile gewesen sei: ▭ Die Anteilsabtretung sei…
…bei der Erste Bank behoben Rechtliche Würdigung: Aufgrund des o.a. Sachverhalts ist laut Ansicht der BP der Bw. der alleinige Machthaber und wirtschaftlicher Nutznießer betreffend die auf den Bankkonten eingegangenen Erlöse aus Zahlscheinwerbungen. Zwecks Vermeidung entsprechender Abgabenbelastung (Umsatzsteuer, Einkommensteuer) wurde die Fa. R vorgeschoben…
…lassen, dass er selbst sich diese Beträge zugeeignet habe. Es gebe keine wie immer geartete vernünftige Erklärung dafür als jene, dass MB wirtschaftlicher und faktischer Machthaber gewesen sei und diese Stiftung nur benutzt habe, weil er einerseits selbst die Überweisungen von seiner Gesellschaft durchführt habe…
…Bescheid 2005 vom 25. Mai 2009 auf Seite 2 davon aus, dass der Berufungswerber bereits ab März 2005 in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Machthaber der [F_GmbH] zu betrachten sei. Dem trat der Berufungswerber mehrmals mit Nachdruck entgegen (Berufung vom 18. Juni 2009, gesamter Punkt B…
…Geschäftsführerin M C und an den tatsächlichen Machthaber P K vorgenommen wurde. In Bezug auf die Umsatzsteuer ist anzumerken, dass der Vorprüfung zufolge das Einzelunternehmen M C mit einer Reihe anderer Unternehmen, die Angehörigen von M C und P K zuzurechnen sind, wirtschaftlich verflochten war…