…G-GmbH bei ihm im Rahmen der Vertreterhaftung einzubringen sein würden. Dieser Vorhalt blieb unbeantwortet. Am 5. Juli 2007 erfolgte die Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bw., wonach er bis zum Existenzminimum (für Alimentationszahlungen für seine am 5. Juni 1990 geborene Tochter) gepfändete Pensionseinkünfte beziehe…
…Falles unbillig wäre, jedoch höchstens im beantragten Ausmaß. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt Unbilligkeit der Einhebung von Abgaben im Allgemeinen voraus, dass deren Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen stünde, die sich aus der Einhebung für den Steuerpflichtigen ergeben. Die Unbilligkeit…
…den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Bw. erfolgt waren, gab der rechtliche Vertreter der Bw. mit Schreiben vom 10. Juni 2010 hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse der Bw. Folgendes bekannt: I) Grundvermögen Die Bw. sei Alleineigentümerin der Liegenschaft "Y" (GB yy, EZ y, GST-NR yyy: Grundstücksadresse:…
…und Vermögensverhältnissen des Bw. erfolgt waren, gab der rechtliche Vertreter des Bw. mit Schreiben vom 10. Juni 2010 hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bw. bekannt, dass an Vermögenswerten lediglich die Beteiligung an der XX vorhanden sei. Diese Beteiligung sei praktisch wertlos, da diese Firma kein…
…bzw. ob die Gläubiger mangels ausreichender Mittel kridamäßig bedacht worden wären, sowie seiner wirtschaftlichen Verhältnisse. Dieser Vorhalt blieb unbeantwortet. Mit Beschluss des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 26. November 2009 wurde über das Vermögen der genannten Gesellschaft das Konkursverfahren eröffnet. Mit Bescheid vom 20. Juli 2010…
…die gegen eine schuldhafte Pflichtverletzung sprechen würden, sei seitens des bescheiderlassenden Finanzamtes nie eine entsprechende Anfrage gekommen. Des Weiteren sei bei der Ermessensübung in keiner Weise auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Bw. eingegangen worden. Daher sei der Haftungsbescheid bereits aufgrund der Nichteinhaltung von…
…Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Abs. 4: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, hat die Bemessung der Geldstrafe…
…Berufung vom 13. Dezember 2012, Vorlageantrag vom 27. Dezember 2012) hat es die Bw. unterlassen, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen. Es wird lediglich wiederholt betont, dass es ihr nicht möglich sei, einen höheren Betrag als 1.500,-- € monatlich zu entrichten. Die Bw. hat nicht bekannt…
…sodass von einer Überschuldung des Bw auszugehen ist. Dem Finanzamt kann somit nicht entgegengetreten werden, wenn es aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse des Bw von einer Gefährdung der Einbringlichkeit ausgegangen ist. Daran ändert auch nichts, dass der Bw die von ihm selbst angebotenen Raten in…
…Sparkasse (Höhe per 31. Dezember 1998 S 1,582.611,55) müsse sie monatlich S 30.000,-- abbezahlen. 3) Die Begleichung dieses Betrages würde ihre Familie und sie in große finanzielle Schwierigkeiten treiben. Anlässlich der Erhebung der wirtschaftlichen Verhältnisse am 3. Februar 1999 stellte das…
…BAO³, § 389 Tz 59 mit Judikaturnachweisen). Im vorliegenden Fall erfolgte erstmals in der Eingabe vom 22.12.2005 eine umfassende Darstellung der aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse der Berufungswerberin. Diese verfügt derzeit über kein pfändbares Vermögen. Auch die Eigentumswohnung ist aufgrund des Belastungs- und Veräußerungsverbotes weder verwertbar…
…Entwicklung in der Textilbranche zurückzuführen sei, stellt sich dies als Ausfluss der Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr dar, dessen Risiken nicht auf die Finanzverwaltung abgewälzt werden können. Eine persönliche Unbilligkeit ist aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage der Bw ebenfalls nicht gegeben, da eine Nachsicht keinen Einfluss…
…maßgebend (z.B. VwGH 17.11.2004, 2000/14/0112). Die Berufungsbehörde hat von der Sachlage im Zeitpunkt ihrer Entscheidung auszugehen. Am 26. Jänner 2006 erhob das Finanzamt die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bw. Demnach bezieht der Bw. Sozialhilfe in Höhe von monatlich ca. € 400…
…Die Bw. verkennt in ihren Ausführungen, dass die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters nur eine Komponente der Strafbemessung darstellen, die die Schuld- und Unrechtskomponente nicht gänzlich verdrängen können. Das weitere Berufungsvorbringen befasst sich mit Fragen des Strafvollzuges, die im Rahmen der Strafbemessung nicht geklärt…
…des Amtsbeauftragten liegt nicht vor. Im Zuge der mündlichen Berufungsverhandlung am 11. April 2012 wurde die Akten- und Beweislage ausführlich erörtert. Dabei wurde die Beschuldigte auch zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen vernommen, wobei von ihr wie folgt angegeben wurde: Sie sei derzeit arbeitslos und…
…des § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters, wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Bw. Rücksicht zu nehmen ist. Die Bw. bringt im Rahmen der gegenständlichen Berufung vor, dass ihr…
…Bw. bestrittene schuldhafte Pflichtverletzung zurückzuführen sei. Neben der Nachrangigkeit (der Subsidiarität) als Ermessensrichtlinie seien bei der Ermessensübung beispielsweise zu berücksichtigen: * die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Haftungspflichtigen (VwGH vom 24.9.1993, 93/17/0055). * der Grundsatz von Treu und Glauben * ein behördliches (Mit-)Verschulden…
…wie in der Berufung vorbringen können. Eine Berufung des Amtsbeauftragten liegt nicht vor. Hinsichtlich seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse äußerte sich der Beschuldigte in der Berufungsverhandlung auf Befragen wie folgt: Er beziehe derzeit eine Pension von der Pensionsversicherungsanstalt in Höhe von monatlich € 1.601…
…ist sein Vorgehen mit einem Verfahrensmangel behaftet, da bei einer Strafausmessung zwingend auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters Rücksicht zu nehmen ist. Berücksichtigt man aber auch die nunmehrige Lebenssituation des Beschuldigten und seine äußerst angespannte Finanzlage, wie im Rahmen des Berufungsverfahrens ermittelt und…
…Abs. 1 FinStrG in Höhe von € 363,00 auferlegt. Seiner Entscheidung legte der Erstsenat folgende Feststellungen zugrunde: KG sei über viele Jahre hinweg Geschäftsführer der A-GmbH gewesen. Die weiteren persönlichen [und aus dem Folgenden wohl zu ergänzen: und wirtschaftlichen] Verhältnisse des Beschuldigten, im…