…dient, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen setzen zu können, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die spätere Einbringung der Abgabe gefährdet oder wesentlich erschwert wäre. Es liegt in der Natur einer solchen Maßnahme, dass sie nicht erst nach Erhebung sämtlicher Beweise, sohin…
…verbunden ist. Durch eine solche Verwaltungstätigkeit erheblichen Umfangs oder wesentliche Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr tritt der Unternehmenscharakter in den Vordergrund. Maßgebliches Unterscheidungskriterium ist somit, ob, in welcher Richtung und in welchem Ausmaß die Tätigkeit des Vermieters über die bloße Überlassung des Bestandgegenstandes hinausgeht. Die…
…ist sie bei einem bloß tätigkeitsbezogenen Betrieb, für den keine oder nur unwesentliche sachliche Mittel erforderlich sind, ausgeschlossen. Dazu zählen unter bestimmten Umständen Einpersonenunternehmen (vgl. Farmer, RdW 2009, 130 u.a. zu § 4 UmgrStG). Zur Bestimmung der wesentlichen sachlichen Betriebsgrundlagen eines Betriebes siehe Punkt 3…
…beginnt die gemeinschaftliche Tätigkeit mit dem Abschluss des vorliegenden Vertrages. Nach Punkt 11. bedarf jede Planänderung, die nicht nur das Innere der von den betreffenden Beteiligten erworbenen Miteigentumseinheit betrifft, der Zustimmung aller Miteigentümer, soweit es sich nicht um unwesentliche oder von der Behörde vorgeschriebene Änderungen…
…beginnt die gemeinschaftliche Tätigkeit mit dem Abschluss des vorliegenden Vertrages. Nach Punkt 8. bedarf jede Planänderung, die nicht nur das Innere der von den betreffenden Beteiligten erwerbenden Miteigentumseinheit betrifft, der Zustimmung aller Miteigentümer, soweit es sich nicht um unwesentliche oder von der Behörde vorgeschriebene Änderungen…
…Bäckerei zählen Betriebsgebäude, Maschinen, Anlagen sowie Einrichtungen zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen, nicht hingegen Personal, Warenlager sowie Kundenstock (VwGH 20.11.1990, 90/14/0122). Werden anlässlich einer Betriebsveräußerung (oder -aufgabe) unwesentliche Betriebsgrundlagen zurückbehalten, ändert dies nichts an der Beurteilung des begünstigten Veräußerungsvorganges, weil sich sowohl…
…mit der Tätigkeit verbundenen Aufwendungen nicht vom Auftraggeber ersetzt, sondern vom Unternehmer aus eigenem getragen werden müssen. Wenn die betroffenen Personen pauschale Beträge in Rechnung stellen, die sie für die zugewiesenen Bereiche je nach Quadratmeter erhalten, gleichzeitig ihnen aber gar keine oder nur unwesentliche Aufwendungen…
…Beeinträchtigung oder gar Verhinderung des Golfplatzprojektes eintreten würde. Eine solche wesentliche Beeinträchtigung des Golfplatzprojektes nehme er jedoch nicht an. Er bestreite die Pflicht zur Leitungsverlegung durch die M AG. Er begründe damit jedoch sehr wohl einen Bodenwertverlust von 103.036 €. Wie eine nur unwesentliche…
…92/15/0115 werde ausgeführt, dass ein Sicherstellungsauftrag erlassen werden könne, wenn gewichtige Anhaltspunkte für das Entstehen der Abgabenschuld und für die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung vorliegen würden. Bei einem Unternehmen, das nach den Bestimmung des Handelsrechtes buchführungspflichtig sei und dessen Erlöse sich…
…beginnt die gemeinschaftliche Tätigkeit mit dem Abschluss des vorliegenden Vertrages. Nach Punkt 8. bedarf jede Planänderung, die nicht nur das Innere der von den betreffenden Beteiligten erwerbenden Miteigentumseinheit betrifft, der Zustimmung aller Miteigentümer, soweit es sich nicht um unwesentliche oder von der Behörde vorgeschriebene Änderungen…
…beginnt die gemeinschaftliche Tätigkeit mit dem Abschluss des vorliegenden Vertrages. Nach Punkt 8. bedarf jede Planänderung, die nicht nur das Innere der von den betreffenden Beteiligten zu erwerbenden Miteigentumseinheit betrifft, der Zustimmung aller Miteigentümer, soweit es sich nicht um unwesentliche oder von der Behörde vorgeschriebene…
…des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens stimmen darin überein, dass das in das Privatvermögen überführte Gebäude gegenständlich nicht zu den wesentlichen Grundlagen des Großhandelsbetriebes gehörte und damit von einer Betriebsveräußerung im Ganzen auszugehen sei. Werden anlässlich einer Betriebsveräußerung (oder -aufgabe) unwesentliche Betriebsgrundlagen zurückbehalten, ändert dies an der Beurteilung…
…11.2000 ein, mit welchem die Auflösung der GesnbR angezeigt und um Stornierung der Umsatzsteuersondervorauszahlung 2000 ersucht wurde. Am 6.12.2000 wurde dem FA das von NL ausgefüllte und unterschriebene Formular Verf 25 - Fragebogen anlässlich der Aufgabe einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit, datiert vom…
…dass das Einkommensteuergesetz diesen nicht kennt und lediglich dahingehend unterscheidet, ob eine selbständige oder eine nichtselbständige Tätigkeit vorliegt. Für die Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit sind wesentliche Merkmale das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses, einer Weisungsgebundenheit und der organisatorischen Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers (VwGH…
…Warenlager und die Kundenkartei unstreitbar die wesentlichen Betriebsgrundlagen. Für den Reparaturbetrieb sind dies die Werkstätte mit den entsprechenden Einrichtungen und das Warenlager (Teilelager). Die räumliche Komponente tritt zwar beim Autohandel in den Hintergrund, hat aber insgesamt (durch den Reparaturbetrieb) eine nicht unwesentliche Bedeutung. Vom Abgabepflichtigen…
…etc. erfordern und würden daher in erster Linie in der Steiermark aber auch in Wien durchgeführt werden. Der wesentliche Teil dieser Tätigkeit erfolge im privaten Büro zu Hause, wo Herr B von seiner Gattin unterstützt werde. Für die Erledigung diverser Arbeiten am Golfclub stehe ein…
…so Sie oder der UFS auf der bisherigen Meinung verharren, das außerordentliche Rechtsmittel ergreifen werde. Aus zahlreichen Erkenntnissen zu § 6 EStG geht eindeutig hervor, dass die Entnahme einzelner Wirtschaftsgüter (niemals differenziert zwischen wesentliche und unwesentliche) der Betriebsübergabe nicht im Wege stehen. Ebenfalls aus mehreren Entscheidungen…
… 20 Abs. 1 Z 2 lit a EStG ausdrücklich auch dann nicht abzugsfähig, wenn sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Der Bw. beantragte die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und ergänzte sein Vorbringen dahingehend, dass schon im…
…bereits entschiedenen Fällen ist bekannt, dass das in den "NLP-Grundkursen" des Practitioners und Masters vermittelte Wissen von sehr allgemeiner Art und nicht auf spezifische berufliche Tätigkeiten abgestellt ist. Eine nicht unwesentliche private Mitveranlassung ist in diesen Fällen nicht zu vermeiden. Die Anwendung dieses Wissens…
…Geschäftsbetrieb. Darüber hinaus stünde sie keineswegs unter dem Einfluss des Bw., da dieser weder wesentliche noch unwesentliche Beteiligungen an der Gesellschaft halte. Nachdem der Bw. - so die abschließenden Berufungsausführungen des steuerlichen Vertreters - in keinster Weise über das Honorar (auch nicht durch etwaige Vergütungen) verfügen könne…