…Jänner 1996 anzunehmen sei. Dies deshalb, weil zum einen das wesentliche Betriebsmittel - der Pkw - erst 1996 ins Privatvermögen übernommen und weil zum anderen das Gewerbe am 1. Jänner 1996 ruhend gemeldet worden sei. In der abweisend ergangenen Berufungsvorentscheidung vom 18. Juli 2000 begründete das Finanzamt…
…Kosmetiksalons das Anlagevermögen in das Privatvermögen der Familie M. überführt wurde. Bereits daraus ergibt sich, dass die wesentlichen Geschäftsgrundlagen nicht an den neuen Standort übernommen wurden bzw. übernommen werden konnten. Hierzu kommen noch folgende Umstände: Die Bw. ging zumindest 1994 selbst von einer Betriebsaufgabe aus…
… 14 BAO entscheidend wäre, ob die übernommenen Grundlagen den Erwerber in die Lage versetzen würden, ohne wesentliche Unterbrechung und ohne bedeutsame Investitionen einen Betrieb fortzuführen (VwGH 22.4.1986, 85/14/0165). Bereits die Verschaffung der Verfügungsmacht über den übernommenen Betrieb begründe die Tatbestandsvoraussetzung einer…
…ein Betriebserwerb vorgelegen ist, daher nicht relevant. Außerdem gehören Kundenstock, Warenlager und Personal nach der Judikatur des VwGH nicht zu den wesentlichen Geschäftsgrundlagen einer gastronomischen Unternehmung. Entscheidend ist, dass die wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen wurden, die den Bw. in die Lage versetzt haben, den Betrieb fortzuführen…
…Als wesentliche oder hauptsächliche Betriebs- bzw. Geschäftsgrundlagen werden jene Wirtschaftsgüter verstanden, die objektiv geeignet sind, dem Erwerber des Betriebes die Fortführung des Betriebes bzw. die gleiche Tätigkeit zu ermöglichen (VwGH 03.12.1986, 86/13/0079). Die wesentlichen Betriebsgrundlagen stellen daher eine potentielle Fortführungsmöglichkeit in…
…die wesentlichen Betriebsgrundlagen jene Wirtschaftsgüter, die einem fiktiven Erwerber die Fortführung des Unternehmens ermöglichten. Dabei sei stets die jeweilige Situation des betroffenen Betriebes zu berücksichtigen. Im konkreten Fall hätten im Prüfungszeitraum ein Warenlager sowie die vermietete, als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelte Immobilie existiert. Die wesentlichen Geschäftsgrundlagen…
…In seinem Erkenntnis hat der VwGH zweifelsfreie Sachverhaltsfeststellungen über ein Anwachsen der Beteiligung auf 50% oder 47,25% für die Beantwortung der Rechtsfrage des Entstehens des Abfertigungsanspruches als unentbehrlich erachtet: Die entscheidungsrelevante Sachlage hat sich deshalb durch die UFS-Ermittlungen im zweiten Rechtsgang wesentlich verändert…
…den Betrieb fortzuführen. Beim Betrieb einer Trafik bilden die Geschäftsräumlichkeiten und das Warenlager einerseits und die Verträge mit den Österreichischen Lotterien und die Tatsache der Verleihung der Trafik durch die Monopolverwaltung andererseits die wesentlichen Geschäftsgrundlagen. Im vorliegenden Fall bestand zwar zwischen der Bw. und dem…
…ob ein Betriebserwerb vorgelegen ist, daher nicht relevant. Kundenstock, Warenlager und Personal gehören nach der Judikatur des VwGH nicht zu den wesentlichen Geschäftsgrundlagen einer gastronomischen Unternehmung. Daher ist es im Ergebnis bedeutungslos, dass aufgrund der geänderten Musikrichtung der Kundenstock allenfalls ein anderer geworden ist. Dass…
…nicht fortgeführt wurde. Daher sind diese Erträge als laufender Gewinn zu erfassen. Im Einzelnen wird wie folgt dazu ausgeführt: a.) Sanierungsbedürftigkeit bzw. Sanierungsfähigkeit Das geprüfte Unternehmen hat bereits im Mai 1992 die wesentlichen Geschäftsgrundlagen, das gesamte Anlagevermögen an die neu gegründete Firma D. Trading GmbH…
…dem vorliegenden die tragende Geschäftsgrundlage nicht das Anlagevermögen, sondern die bestehenden Geschäftskontakte darstellen. Diese Geschäftskontakte waren aber der neu gegründeten D. Trading GmbH übertragen worden und ermöglicheten ihr in der Folge Umsätze und Gewinne in Millionenhöhe. Mit anderen Worten, die wesentlichen Geschäftsgrundlagen waren bereits auf…
…werden, sondern nur jene, welche die wesentliche Grundlage des Unternehmens bilden und den Erwerber mit ihrem Erwerb in die Lage versetzen, das Unternehmen fortzuführen. Dies sei im vorliegenden Fall eindeutig gegeben: Der Betrieb sei mit seinen wesentlichen Geschäftsgrundlagen übertragen worden, zumal der bisherige Geschäftsführer K…
…Bw. einerseits um die Erteilung einer Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe ersucht und habe die tatsächliche Geschäftstätigkeit andererseits ab Beginn der Tätigkeit zur Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb geführt. Für die GS KG sei damit eine wesentliche Geschäftsgrundlage für die Beteiligung an der Bw. weggefallen, nämlich…
…Bw. einerseits um die Erteilung einer Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe ersucht und habe die tatsächliche Geschäftstätigkeit andererseits ab Beginn der Tätigkeit zur Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb geführt. Für die GS KG sei damit eine wesentliche Geschäftsgrundlage für die Beteiligung an der Bw. weggefallen, nämlich…
…Mit Schreiben vom 4. August 1994 teilte die Bw. mit, dass ihre wesentlichen Geschäftsgrundlagen an die H-AG mit Sitz in der Schweiz veräußert worden seien und legte den diesbezüglichen Kaufvertrag vom 20. Dezember 1992 dem Finanzamt vor. Die Tätigkeit der Bw. als Wirtschaftstreuhänder und…
…VwGH 17. 10. 2001, 2001/13/0127). Es mag zwar sein, dass die auf die Veräußerung der wesentlichen Geschäftsgrundlagen der X. GmbH an den Berufungswerber entfallende Umsatzsteuer erst zu dem sich aus § 21 Abs. 1 UStG 1994 ergebenden Fälligkeitstag zu entrichten gewesen wäre. Der Berufungswerber…
…H***** Geräte abnimmt, die nicht von Mi***** akkreditiert wurden, wogegen die Akkreditierung für die Fa. Me***** die wesentliche Geschäftsgrundlage darstellt. Von der Betriebsprüfung wurde eine Wirtschaftsauskunft betreffend die Firma Me***** AG, Schweiz eingeholt. Aus dieser Auskunft ist ersichtlich, dass es sich beim abgefragten Unternehmen um…
…2007), die somit sämtliche wesentlichen Geschäftsgrundlagen des Diskothekenbetriebes umfasste, rund dreieinhalb Jahre nach den (im Wesentlichen in den Monaten März bis Mai 2004) bezüglich dieser Liegenschaft erfolgten Anschaffungen umso weniger schädlich. Der Berufung war daher stattzugeben und der berufungsgegenständliche Bescheid somit ersatzlos aufzuheben. Wien, am…
…Fall, in dem ein Lokalbetreiber Dritten konkrete Leistungen anbietet, welche die wesentliche Geschäftsgrundlage darstellen und ohne eine ausreichende Anzahl von verfügbaren Tänzerinnen nicht erbracht werden könnten, setzt dies regelmäßig entsprechende Vereinbarungen des Lokalbetreibers mit den Tänzerinnen hinsichtlich zumindest Anwesenheit im Lokal und Arbeitsablauf voraus, weshalb…
…die für Schweinezüchter wesentliche Geschäftsgrundlage - d.i. das Mästen von Schweinen - aus Zeit- und Gesundheitsgründen aufgegeben hat, widerspricht dem marktgerechten Verhalten eines Schweinezüchters; weshalb die Liebhabereivermutung/Schweinezucht durch das nicht marktgerechte Verhalten des Bw. nicht widerlegt sondern bestätigt wird. Die Aufgabe seiner wesentlichen Geschäftsgrundlage "Mästen…