…Jänner 1996 anzunehmen sei. Dies deshalb, weil zum einen das wesentliche Betriebsmittel - der Pkw - erst 1996 ins Privatvermögen übernommen und weil zum anderen das Gewerbe am 1. Jänner 1996 ruhend gemeldet worden sei. In der abweisend ergangenen Berufungsvorentscheidung vom 18. Juli 2000 begründete das Finanzamt…
…Niederschrift über die Schlussbesprechung anlässlich einer Außenprüfung vom 11.12.2017). Die ***1*** hat den Gärtnereibetrieb, dessen (wesentliche) Geschäftsgrundlagen der Beschwerdeführer am 1. April 2016 an diese verkauft hatte (siehe Rechnung 2016/1 vom 01.04.2016), übernommen. Der steuerliche Vertreter vermeint in der Beschwerde…
…mit diesen Marken dieses Geschäftsmodell beworben, weshalb sich die Bf. ihre Marktpräsenz ausschließlich durch die Marken erworben hat. Beide Marken sind daher wesentliche Geschäftsgrundlagen der Bf. und gehören wie das durch diese Marken verkörperte Geschäftsmodell zu ihrem Betriebsvermögen. Die v.a. Ausführungen zusammenfassend wird festgestellt…
…übertragen, wenn die bereits bestehenden und für den konkreten (Teil-)Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen als funktionsfähige Sachgesamtheit übernommen werden. Die Übertragung hat in einem einzigen einheitlichen Vorgang zu erfolgen (Fellner, Gebühren- und Verkehrsteuern, Band I, Gebührenbefreiungen, Rz 161a). Als wesentliche Betriebsgrundlagen (Geschäftsgrundlagen) werden jene Wirtschaftsgüter verstanden…
…0025). Als wesentliche oder hauptsächliche Betriebs- bzw. Geschäftsgrundlagen würden jene Wirtschaftsgüter verstanden werden, die objektiv geeignet sind, dem Erwerber des Betriebes die Fortführung des Betriebes bzw. die gleiche Tätigkeit zu ermöglichen (vgl. VwGH 03.12.1986, 86/13/0079). Die wesentlichen Betriebsgrundlagen würden daher eine…
…das Hotel zu abgelegen wäre. Ein Betrieb werde neu eröffnet, wenn die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen neu geschaffen werden. Als wesentliche oder hauptsächliche Betriebs- und Geschäftsgrundlagen würden jene Wirtschaftsguter verstanden werden, die aus dem Blickwinkel des Erwerbers die Fortführung des Betriebes ermöglichen würden…
…0098). Ob ein Teilbetrieb vorliegt oder nicht, ist in erster Linie aus der Sicht des Veräußerers (Übergebers) zu beurteilen. 7.1.2. Wesentliche Betriebsgrundlagen Rz 166: Als wesentliche oder hauptsächliche Betriebs- bzw. Geschäftsgrundlagen (vgl. Rz 64 ff) werden jene Wirtschaftsgüter verstanden, die objektiv geeignet sind…
…Kosmetiksalons das Anlagevermögen in das Privatvermögen der Familie M. überführt wurde. Bereits daraus ergibt sich, dass die wesentlichen Geschäftsgrundlagen nicht an den neuen Standort übernommen wurden bzw. übernommen werden konnten. Hierzu kommen noch folgende Umstände: Die Bw. ging zumindest 1994 selbst von einer Betriebsaufgabe aus…
…diesem die Unternehmensfortführung ermöglicht ist (VwGH 19.5.2005, 2003/15/0117). Die Rechtsprechung stellt darauf ab, dass ein Erwerb etwa durch Kauf der Geschäftseinrichtung als einer der wesentlichen Geschäftsgrundlagen dann ausreicht, wenn die andere wesentliche Geschäftsgrundlage, zB das Lokal, lediglich in Bestand genommen wird…
…mündlichen Verhandlung ausgeführt, dass für ihn wesentlich sei, dass das Inventar nie die Eigentumssphäre des Bf. verlassen habe. Die belangte Behörde irrt daher, wenn sie davon ausgeht, bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des gegenständlichen Kaufvertrages, seien gleichzeitig auch die wesentlichen Geschäftsgrundlagen veräußert worden. Dies vor…
…beschäftige, bestünden die wesentlichen Geschäftsgrundlagen in den Arbeitnehmern und dem Auftragnehmer. Da die Beziehung von Kunden und Arbeitnehmern bei einem Personalleasingunternehmen zu den besonderen Eigenschaften zähle, sei auch das Personal zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen zu zählen (siehe VwGH 94/15/0259). Zusammenfassend werde ausgeführt, dass…
… 14 BAO entscheidend wäre, ob die übernommenen Grundlagen den Erwerber in die Lage versetzen würden, ohne wesentliche Unterbrechung und ohne bedeutsame Investitionen einen Betrieb fortzuführen (VwGH 22.4.1986, 85/14/0165). Bereits die Verschaffung der Verfügungsmacht über den übernommenen Betrieb begründe die Tatbestandsvoraussetzung einer…
…Durchrechnung die der Bf als verbrauchte Wassermenge vorgeschriebene und in Rechnung gestellten Mengen nicht richtig sein. In einem Schreiben vom 21. Oktober 2016 wies die MA 31 die Bf im Wesentlichen daraufhin, dass ein Verbrauchsanstieg meistens durch Undichtheiten oder Gebrechen an der Innenanlage entstehen bzw…
…iSd § 5a NeuFöG maßgeblich, ob der Erwerber sämtliche wesentliche Betriebsgrundlagen erlangt. Es komme dabei auf die Verhältnisse beim Übertragenden an, weil in Bezug auf dessen Verhältnisse zu prüfen sei, ob der Betrieb mit seinen wesentlichen Geschäftsgrundlagen übertragen wurde. Es komme nicht darauf an, ob der…
…zu präzisieren; falls erforderlich ersuche man um Einräumung einer Nachfrist zur Berichtigung des Rechnungstextes. In der Beschwerde vom 12. Juni 2014 wird ausgeführt - es seien nicht die wesentlichen Geschäftsgrundlagen veräußert worden, - die Bezeichnung „Verkauf des Firmenwertes“ sei unrichtig bzw ungenau, denn die Bf. bleibe weiter…
…welches de facto zum wirtschaftlichen Untergang der Einkunftsquelle führte, als steuerrelevant anzusehen. “ Daran ändere auch nichts, dass nach Zerstörung der wesentlichen Geschäftsgrundlagen die Möglichkeit einer Überschusserzielung nicht mehr vorliege. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gemäß § 1 Abs. 2 Z 3 Liebhabereiverordnung (LVO) ist Liebhaberei bei einer…
…vorgeschrieben. Für den Nachschauzeitraum 1-6/2011 werden die Franchiseerlöse mangels Buchhaltung gem. § 184 BAO mit € 7.500,- netto 20% geschätzt.“ Der Franchisevertrag hat im Wesentlichen folgenden Wortlaut: „A) Präambel: Die [BESCHWERDEFÜHRERIN] ist eine Beratungsgesellschaft, welche Versicherungs-, und Finanzdienstleistungen für Privatpersonen und Gewerbetreibende anbietet…
…zumal daraus nicht hervorgeht, dass die wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht übertragen wurden. Die Bezeichnung „Inventar“ schließt in funktionaler Betrachtungsweise den Übergang der wesentlichen Geschäftsgrundlagen keinesfalls aus. Gegenstand des Kaufvertrages bildeten gerade die für eine Fortführung des Betriebs wesentlichen Grundlagen. Unbestritten ist der von der Abgabenbehörde festgestellte…
…ein Betriebserwerb vorgelegen ist, daher nicht relevant. Außerdem gehören Kundenstock, Warenlager und Personal nach der Judikatur des VwGH nicht zu den wesentlichen Geschäftsgrundlagen einer gastronomischen Unternehmung. Entscheidend ist, dass die wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen wurden, die den Bw. in die Lage versetzt haben, den Betrieb fortzuführen…
…Als wesentliche oder hauptsächliche Betriebs- bzw. Geschäftsgrundlagen werden jene Wirtschaftsgüter verstanden, die objektiv geeignet sind, dem Erwerber des Betriebes die Fortführung des Betriebes bzw. die gleiche Tätigkeit zu ermöglichen (VwGH 03.12.1986, 86/13/0079). Die wesentlichen Betriebsgrundlagen stellen daher eine potentielle Fortführungsmöglichkeit in…