…vor, wenn nur eine geringfügige Änderung in der Entlohnung eintritt (E 7.2.1990, 89/13/0033, 1990, 277). Wird das bisherige Dienstverhältnis formal beendet (Abrechnung aller Ansprüche) und anschließend ein neues Dienstverhältnis mit einer wesentlich verminderten Entlohnung (Reduktion der Bezüge um mindestens 25 %) begonnen…
bisherige Dienstverhältnis formal beendet (Abrechnung aller Ansprüche) und anschließend ein neues Dienstverhältnis mit einer wesentlich verminderten Entlohnung (Reduktion der Bezüge um mindestens 25%) begonnen, ist die Abfertigung hingegen nach § 67 Abs. 3 zu versteuern (Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, Tz 34, 35 zu § 67 EStG 1988 und…
…3 EStG 1988 steuerlich begünstigt seien, wenn "das bisherige Dienstverhältnis formal beendet" werde "und anschließend ein neues Dienstverhältnis mit einer wesentlich verminderten Entlohnung (Reduktion der Bezüge um mindestens 25%) begonnen werde. Erfolge jedoch innerhalb von 12 Monaten eine Erhöhung der Bezüge ohne entsprechende gravierende wirtschaftliche…
…als "Gleitpensionist" weiterhin aktiv tätig zu. Da dies aber auf Grund der Gesetzeslage im Jahr 1999 nur durch eine Teilpension und dem Eingehen eines aktiven Dienstverhältnisses möglich war - auch wenn sich dadurch die Höhe der Einkünfte wesentlich verminderte -, ändert dies nichts daran dass die Pensionseinkünfte…
…des VwGH und hat die Rechtfertigung der Bw auf ihre Stichhaltigkeit untersucht. Die vorgebrachten Motive überzeugen indes nicht: Der unverminderte Arbeitsumfang und die bloß um den Tantiemenanteil für RL verminderte Entlohnung des handelsrechtlichen Geschäftsführers, sodann die durch ein zweites annähernd gleich hohes Fixgehalt für den…
…EStG 1988 für wesentlich beteiligte Gesellschafter normierte Vorliegen "sonst aller Merkmale eines Dienstverhältnisses" auf die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Kapitalgesellschaft und auf das Fehlen eines Unternehmerrisikos ab. Von Bedeutung ist auch noch das Vorliegen einer laufenden (wenn auch nicht notwendig monatlichen) Entlohnung. Die…
…also insgesamt um € 6.120,00, vermindert (s. Berechnungsblatt). Im Ergebnis wird die Auffassung vertreten, dass auch die Beschäftigung des Senior-Geschäftsführers ungeachtet seiner gleichzeitigen Eigenschaft als wesentlich beteiligter Gesellschafter alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufgewiesen hat. Der Senior-Gesellschafter-Geschäftsführer erzielte aus seiner Tätigkeit…
…Dazu hielt der Prüfer u.a. fest, dass die von der Bw. ab 1. Jänner 1997 an den wesentlich (zu 100%) beteiligten (Allein-) Gesellschafter-Geschäftsführer J.H. ausbezahlten Gehälter und sonstigen Vergütungen als Arbeitslohn im Sinne des § 41 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 in der…
…das von jenem bei Trennung der Entgelte gem. § 18 Abs. 2 UStG 1972 nicht wesentlich abwich, muss dahingestellt bleiben, da die Berichtigung im Umsatzsteuerbescheid für des Jahr 1994 durchgeführt wurde, der nicht verfahrensanhängig gemacht wurde und sich deshalb einer Überprüfung durch den Unabhängigen Finanzsenat entzieht…
…Dadurch verminderte sich die Nachforderung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen auf insgesamt 114.300,00 ATS und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag auf insgesamt 11.200,00 ATS. Strittig ist, ob die in den Kalenderjahren 1994 bis 1996 an die wesentlich beteiligten Geschäftsführer gewährten Vergütungen…
…sei ebenfalls auszuschließen, da die an die anderen Gesellschafter gewährten Vergütungen wesentlich unter dem Gehalt des HP liegen würden. Die Differenz zwischen den bezahlten Kilometergeldern und dem um die Luxustangente verminderten tatsächlichen Kfz-Aufwand stelle daher eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, welche dem Gewinn des Jahres…
…Vertreter folgendes vorgebracht (Diktat des Herrn Dr. R.): "Durch Einsetzung eines Vertriebsleiters im operativen Tagesgeschäft (Herr TR.) - aufgrund Organisationsvorgaben von aa. ergab sich eine deutlich verminderte Leistung durch Rückzug aus dem Tagesgeschäft seitens des Herrn Mag. K.S.. Dadurch ergibt sich eine deutliche Verminderung der…
…dass das Fahrverhalten unseres Klienten im Wesentlichen unverändert geblieben ist, im Ansatz jedes wirtschaftlichen Denkens entbehre wird wie folgt angemerkt: Die Umsatzausweitung im Vergleich zum Einzelunternehmen geht einher mit einer Personalexpansion. Die Tätigkeit von Herrn K veränderte sich insofern als der operative Teil seiner Tätigkeit…
…Stenotypist(Innen), Kontoführer(Innen), (* neue Bezeichnung ab 7/01*) Assistenten in der Personalverrechnung: soweit sie nicht in eine höhere Gruppe einzureihen sind. Der Prüfer errechnete ausgehend vom genannten KV, Entlohnungsgruppe II, aus dem Durchschnittswert für die Jahre 2003 bis 2005, jeweils 4. Berufsjahr (2003 €…
…12 Taxinutzungsmonate, die sich aus der Umsatzentwicklung der Vorjahre errechnen würden. In der schriftlichen Stellungnahme an den Spruchsenat vom 8. September 2008 habe der Bw. jedes steuerliche Fehlverhalten kategorisch von sich gewiesen und im Wesentlichen vorgebracht, nicht er, sondern die zweite Geschäftsführerin V.S. sei…
…nur ein wesentlich unter dem Taxitarif gelegener Kilometerertrag erzielt worden sei, wurde bereits in der Berufungsentscheidung für diese Jahre durch Anwendung eines auf den Angaben des Bw. beruhenden verminderten durchschnittlichen Kilometerertrages (öS 6,21) auf 10% der betrieblich gefahrenen Kilometer angewandt. Dieser verminderte Kilometerertrag wurde…
…beweist, dass der Barbetrieb an die J übertragen (verpachtet) war, und somit diese verantwortlich war für die Umsatzerzielung, also das USt-Subjekt darstellte. Schließlich war die J selbstverantwortlich für die Personalsuche und Entlohnung zuständig. Die BP ist der Meinung, dass die Bw. USt-Unternehmer sei…
…haben, 1997 aufgrund baulicher Mängel dagegen nicht, 1998 und 1999 sowie bis zur behaupteten Übergabe per 10/2000 eine stark verminderte Miete nur für Lagernutzung. Die Erwerberin der Liegenschaft hat sofort wesentlich höhere Mieten eingefordert. Gleichzeitig sollen diverse Kurse in den Räumlichkeiten abgehalten worden sein…
…der bloßen Möglichkeit sich gem. Punkt I.2. des Geschäftsführervertrages vertreten lassen zu können, kann kein wesentliches Unternehmerwagnis abgeleitet werden. Da somit im gegenständlichen Fall die Merkmale "Eingliederung, laufende Entlohnung und kein Unternehmerwagnis" vorliegen, fallen die o.a. Einkünfte des GF unter § 22 Z 2…
…13/0178). In diesem Fall könne eine Abfertigung nicht steuerfrei ausbezahlt werden. Werde andernfalls ein Dienstverhältnis formal beendet und anschließend ein neues Dienstverhältnis mit einer wesentlich verminderten Entlohnung - die Reduktion der Bezüge müsse mindestens 25% betragen - begonnen, sei die Abfertigung nach den Bestimmungen des § 67…