…vor, wenn nur eine geringfügige Änderung in der Entlohnung eintritt (E 7.2.1990, 89/13/0033, 1990, 277). Wird das bisherige Dienstverhältnis formal beendet (Abrechnung aller Ansprüche) und anschließend ein neues Dienstverhältnis mit einer wesentlich verminderten Entlohnung (Reduktion der Bezüge um mindestens 25 %) begonnen…
bisherige Dienstverhältnis formal beendet (Abrechnung aller Ansprüche) und anschließend ein neues Dienstverhältnis mit einer wesentlich verminderten Entlohnung (Reduktion der Bezüge um mindestens 25%) begonnen, ist die Abfertigung hingegen nach § 67 Abs. 3 zu versteuern (Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, Tz 34, 35 zu § 67 EStG 1988 und…
…3 EStG 1988 steuerlich begünstigt seien, wenn "das bisherige Dienstverhältnis formal beendet" werde "und anschließend ein neues Dienstverhältnis mit einer wesentlich verminderten Entlohnung (Reduktion der Bezüge um mindestens 25%) begonnen werde. Erfolge jedoch innerhalb von 12 Monaten eine Erhöhung der Bezüge ohne entsprechende gravierende wirtschaftliche…
…Für eine begünstigte Besteuerung werde eine wesentlich verminderte Entlohnung (Reduktion der Löhne um mindestens 25%) gefordert und es dürfe innerhalb von zwölf Monaten eine Erhöhung der Bezüge ohne entsprechende gravierende wirtschaftliche Gründe nicht erfolgen. Der Geschäftsführer sei der Abfertigung alt unterlegen und sei mit 31…
…Abs. 3 EStG 1988 zu versteuern sei, wenn ein Dienstverhältnis formal beendet und anschließend ein neues Dienstverhältnis mit einer wesentlich verminderten Entlohnung (Reduktion der Bezüge um mindestens 25%) begonnen werde. Erfolge jedoch innerhalb von 12 Monaten eine Erhöhung der Bezüge ohne entsprechende gravierende wirtschaftliche Gründe…
…als "Gleitpensionist" weiterhin aktiv tätig zu. Da dies aber auf Grund der Gesetzeslage im Jahr 1999 nur durch eine Teilpension und dem Eingehen eines aktiven Dienstverhältnisses möglich war - auch wenn sich dadurch die Höhe der Einkünfte wesentlich verminderte -, ändert dies nichts daran dass die Pensionseinkünfte…
…des VwGH und hat die Rechtfertigung der Bw auf ihre Stichhaltigkeit untersucht. Die vorgebrachten Motive überzeugen indes nicht: Der unverminderte Arbeitsumfang und die bloß um den Tantiemenanteil für RL verminderte Entlohnung des handelsrechtlichen Geschäftsführers, sodann die durch ein zweites annähernd gleich hohes Fixgehalt für den…
…EStG 1988 für wesentlich beteiligte Gesellschafter normierte Vorliegen "sonst aller Merkmale eines Dienstverhältnisses" auf die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Kapitalgesellschaft und auf das Fehlen eines Unternehmerrisikos ab. Von Bedeutung ist auch noch das Vorliegen einer laufenden (wenn auch nicht notwendig monatlichen) Entlohnung. Die…
…also insgesamt um € 6.120,00, vermindert (s. Berechnungsblatt). Im Ergebnis wird die Auffassung vertreten, dass auch die Beschäftigung des Senior-Geschäftsführers ungeachtet seiner gleichzeitigen Eigenschaft als wesentlich beteiligter Gesellschafter alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufgewiesen hat. Der Senior-Gesellschafter-Geschäftsführer erzielte aus seiner Tätigkeit…
…Dazu hielt der Prüfer u.a. fest, dass die von der Bw. ab 1. Jänner 1997 an den wesentlich (zu 100%) beteiligten (Allein-) Gesellschafter-Geschäftsführer J.H. ausbezahlten Gehälter und sonstigen Vergütungen als Arbeitslohn im Sinne des § 41 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 in der…
…das von jenem bei Trennung der Entgelte gem. § 18 Abs. 2 UStG 1972 nicht wesentlich abwich, muss dahingestellt bleiben, da die Berichtigung im Umsatzsteuerbescheid für des Jahr 1994 durchgeführt wurde, der nicht verfahrensanhängig gemacht wurde und sich deshalb einer Überprüfung durch den Unabhängigen Finanzsenat entzieht…
…Dadurch verminderte sich die Nachforderung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen auf insgesamt 114.300,00 ATS und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag auf insgesamt 11.200,00 ATS. Strittig ist, ob die in den Kalenderjahren 1994 bis 1996 an die wesentlich beteiligten Geschäftsführer gewährten Vergütungen…
…Berufung führen wir an, dass die Unternehmer ……. Nicht dem ASVG unterliegen, da sie keine Entlohnung erhalten. Zuwendungen an diese Personen sind ausschließlich Gewinnausschüttungen der Betreiberfirma, die einerseits über die GSVG zu versichern sind und als Einkommenssteuer vom Finanzamt veranlagt werden. Eine Meldepflicht an…
…entfallen seien. Die Beschwerdeführerin erwiderte daraufhin, dass der Gesellschaftergeschäftsführer, um die Liquidität der Firma nicht zu belasten, keine Entlohnung als Geschäftsführer beansprucht habe. Es wäre auch im Sinne einer kaufmännischen Geschäftsführung nicht vertretbar gewesen, selbst ein Geschäftsführerentgelt zu beziehen, andererseits aber diverse Verbindlichkeiten nicht abzudecken…
…würden, zumal nach EuGH der für die Anwendung der Steuerermäßigungsvorschrift erforderliche unmittelbare enge Zusammenhang nur vorliege, wenn die Leistungen für die Erreichung des therapeutischen Zieles unerlässlich und nicht im Wesentlichen dazu bestimmt seien, ihren Erbringer zusätzliche Einnahmen durch die Erzielung von Umsätzen zu verschaffen, die…
…sei ebenfalls auszuschließen, da die an die anderen Gesellschafter gewährten Vergütungen wesentlich unter dem Gehalt des HP liegen würden. Die Differenz zwischen den bezahlten Kilometergeldern und dem um die Luxustangente verminderten tatsächlichen Kfz-Aufwand stelle daher eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, welche dem Gewinn des Jahres…
…12.2020, Ra 2019/15/0126 verwiesen werden, die unter anderem für den gegenständlichen Fall Wesentliches ausführt: "….Einer Geschäftsführerin einer GmbH gebührt - selbst ohne Vorliegen einer Vereinbarung - eine angemessene Entlohnung. Hinsichtlich der steuerlichen Folgen des Geschäftsführerbezuges stehen daher nicht formelle Vereinbarungen im Vordergrund, vielmehr…
…gearteten Vorteil weder für die Primärschuldnerin noch für den Beschwerdeführer. Die Primärschuldnerin bzw. der Geschäftsführer verlangen für ihre Tätigkeit eine gewisse Entlohnung, darüberhinausgehend gibt es keine wie immer gearteten Vorteile für Zollabfertigungen. Es ist daher eine geradezu böswillige Unterstellung, die Empfangsbestätigungen seien im Auftrag bzw…
…sachlich gerechtfertigte Ungleichbehandlungen vorzunehmen. Der Gesetzgeber muss an gleiche Tatbestände gleiche Rechtsfolgen knüpfen, wesentlich ungleiche Tatbestände müssen zu entsprechend unterschiedlichen Regelungen führen, weshalb Ungleichbehandlungen stets einer sachlichen Rechtfertigung bedürfen (VfSIg 13.477/1993). Der Gleichheitssatz enthält ein "Verbot sachlich nicht gerechtfertigter Differenzierungen" und ein allgemeines…
…richtete sich der Bf gegen diese Vorgangsweise und führte nach Darstellung des Sachverhaltes, wonach er sein Beschäftigungsausmaß von Juli 2015 bis Juni 2016 auf 26,25 Stunden reduziert hatte, (siehe oben Punkt 1) begründend im Wesentlichen Folgendes dazu aus: Laut Kommentar Jakom/Laudacher, EStG, 2013…