…die Erhaltung ihres Hauses verantwortlich gewesen sei, ist ihr entgegen zu halten, dass sich die Ehegatten durch die Eheschließung im September 2006 zur umfassenden wechselseitigen Beistandspflicht bereit erklärt haben und maßgebend für das Tatbestandsmerkmal, nicht dauernd getrennt zu leben, nicht die Anzahl der Wohnsitze eines…
…im Sinne des § 21 ErbStG darstellen. Gemäß § 137 Abs 2 erster Halbsatz ABGB haben Eltern und Kinder einander beizustehen. Diese wechselseitige Beistandspflicht erlischt nicht mit der Volljährigkeit des Kindes, sondern gilt auch für das eigenberechtigte Kind (8 Ob 41/87; SZ 62/116; RIS-Justiz…
…im Sinne des § 21 ErbStG darstellen. Gemäß § 137 Abs 2 erster Halbsatz ABGB haben Eltern und Kinder einander beizustehen. Diese wechselseitige Beistandspflicht erlischt nicht mit der Volljährigkeit des Kindes, sondern gilt auch für das eigenberechtigte Kind (8 Ob 41/87; SZ 62/116; RIS-Justiz…
…Abs. 2 ABGB ergibt sich nun die wechselseitige Beistandspflicht zwischen Eltern und Kindern ("Eltern und Kinder haben einander beizustehen, die Kinder ihren Eltern Achtung entgegenzubringen".) Eltern können gemäß dieser Bestimmung von ihren Kindern unentgeltlich angemessene Dienste verlangen. Die Beistandspflicht kann jedoch nicht eingeklagt werden, genauso…
…oder Behinderung in einem Pflegeheim (und zwar nicht nur vorübergehend) untergebracht ist. Wirtschaftlich gesehen besteht ein gemeinsamer Haushalt. Auch im vorliegenden Fall ist die wirtschaftliche wechselseitige Beistandspflicht aufrecht. Da somit aber eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft der Berufungswerberin mit ihrem Ehegatten (Lebensgefährten) vorlag und die Einkommensgrenze…
…gemeinsame Haushalt (Doralt, EStG6, § 33 Tz. 31). Auch im vorliegenden Fall ist die wirtschaftliche wechselseitige Beistandspflicht aufrecht. Da somit die Berufungswerberin im Sinne der Rechtsprechung des VwGH nicht dauernd von ihrem Ehegatten getrennt lebt, steht ihr der Alleinerzieherabsetzbetrag nicht zu. Klarzustellen ist, dass durch den…
…einer durch Krankheit oder Behinderung in einem Pflegeheim (nicht nur vorübergehend) untergebracht ist. Wirtschaftlich gesehen besteht der gemeinsame Haushalt weiter. Auch im vorliegenden Fall ist die wirtschaftliche wechselseitige Beistandspflicht weiter aufrecht. So kommt die Berufungswerberin für die aus dem Einkommen und Pflegegeld ihres Gatten nicht…
…Berufung wird eingewendet, es liege deshalb keine Schenkung bzw. kein Bereicherungswille vor, da der Bw lediglich seiner im Familienrecht verankerten ehelichen Versorgungspflicht bzw. Beistandspflicht nachgekommen sei. Im Vorlageantrag wird zudem die Anwendung der Befreiung nach § 15 Abs. 1 Z 9 ErbStG begehrt, wonach Zuwendungen ua…
…Tragen, in denen berechtigte Zweifel am wahren wirtschaftlichen Gehalt einer behaupteten vertraglichen Gestaltung bestehen. Im Hinblick auf die bereits angesprochene VwGH-Judikatur kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine Vereinbarung zwischen den Ehegatten, die wechselseitige Rechte und Pflichten begründen, vorgelegt worden sei. Die Bw. vermeint…
…Gesellschaftsvertrag) beruhen oder ohne wechselseitige rechtliche Verpflichtungen erfolgen z.B. in Erwartung künftiger Gegenleistungen oder reiner Gefälligkeit. Nach der zu Leistungsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen entwickelten Rechtsprechung ist es für die steuerliche Anerkennung erforderlich, dass die Leistungen über eine rechtlich bzw. sittlich gebotene familienhafte Beistandspflicht hinausgehen. …
…Ehemann in Erfüllung seiner ihr gegenüber gemäß §§ 90 ff. ABGB bestehenden Beistandspflicht und nicht in Bereicherungsabsicht eingeräumt worden. Darüber hinaus wandte sie ein, dass die Bewertung der Wohnungs- und Ausgedingsrechte nicht nachvollziehbar wäre. Mit Berufungsvorentscheidung vom 12. Mai 2005 wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen…
…dieses Rechts nicht von Bedeutung (Hinweis E 20. Dezember 2001, 2001/16/0436)." Bei der eingewendeten Versorgungspflicht im Rahmen des Familienrechtes handelt es sich um die eheliche Beistandspflicht und die gesetzliche Unterhaltspflicht des Ehegatten nach den Bestimmungen des ABGB, die wie folgt geregelt sind: Gem…
…dieses Rechts nicht von Bedeutung (Hinweis E 20. Dezember 2001, 2001/16/0436)." Bei der eingewendeten "Versorgungspflicht im Rahmen des Familienrechtes" handelt es sich um die eheliche Beistandspflicht und die gesetzliche Unterhaltspflicht des Ehegatten nach den Bestimmungen des ABGB, die wie folgt geregelt sind: Gem…
…dieses Rechts nicht von Bedeutung (Hinweis E 20. Dezember 2001, 2001/16/0436)." Bei der eingewendeten Versorgungspflicht im Rahmen des Familienrechtes handelt es sich um die eheliche Beistandspflicht und die gesetzliche Unterhaltspflicht des Ehegatten nach den Bestimmungen des ABGB, die wie folgt geregelt sind: Gem…
…dieses Rechts nicht von Bedeutung (Hinweis E 20. Dezember 2001, 2001/16/0436)." Bei der eingewendeten "Versorgungspflicht im Rahmen des Familienrechtes" handelt es sich um die eheliche Beistandspflicht und die gesetzliche Unterhaltspflicht des Ehegatten nach den Bestimmungen des ABGB, die wie folgt geregelt sind: Gem…
…die Ehefrau des Zuwendenden und bei C.B. und G.B. um dessen Töchter handelt und dass die Einräumung des Wohnungsgebrauchsrechtes nicht in Schenkungsabsicht sondern in Erfüllung der gesetzlichen Unterhalts und Beistandspflichten erfolgt war. Weiters wurde festgestellt, dass das vertraglich eingeräumte Wohnungsgebrauchsrecht mit € 1…
…Recht aus der Gesetzeslage resultiere und der Vertrag lediglich der Verdinglichung des Wohnrechtes diene. Bei der "Versorgungspflicht im Rahmen des Familienrechtes" handelt es sich um die eheliche Beistandspflicht und die gesetzliche Unterhaltspflicht des Ehegatten nach den Bestimmungen des ABGB, die wie folgt geregelt sind: Gem…
…9 ErbStG, wonach Zuwendungen ua. zum Zwecke des angemessenen Unterhaltes des Bedachten steuerbefreit sind. Bei der "Versorgungspflicht im Rahmen des Familienrechtes" handelt es sich um die eheliche Beistandspflicht und die gesetzliche Unterhaltspflicht des Ehegatten nach den Bestimmungen des ABGB, die wie folgt geregelt sind: Gem. …
…weiters geht der unabhängige Finanzsenat mit Bezug auf die obigen Ausführungen zur im vorliegenden Fall auch gegebenen wechselseitigen wirtschaftlichen Beistandspflicht vom Vorliegen einer Wirtschaftsgemeinschaft aus. Im gegenständlichen Fall kann nämlich selbst unter Heranziehung des im Ehevertrag vereinbarten Punktes "Zweitens" sowie der Punkte "Viertens" bis "Sechstens…
…etwa - wie eingewendet - in Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht erbracht werden, wären daher nicht freigebig. Bei der eingewendeten "Gewährung des angemessenen Unterhaltes" handelt es sich um die eheliche Beistandspflicht und die gesetzliche Unterhaltspflicht des Ehegatten nach den Bestimmungen des ABGB, die wie folgt geregelt sind: Gem…