…vorliegenden Berufungsfall entscheidet letztlich, ob diesem im Wege der Selbstberechnung versteuerten Rechtsvorgang bereits die Besteuerung (d.h. Vorschreibung und Entrichtung) der Überlassung des wirtschaftlichen Eigentums an der Kaufliegenschaft (Überlassungsvertrages vom 5. Juli 1983) als Rechtsvorgang gemäß § 1 Abs. 2 GrEStG vorausgegangen ist, denn diesfalls erweist…
…dasselbe Grundstück ein anderer Rechtsvorgang vorausgegangen ist (BFH 10.2.1988, II R 145/85, BStBl. II 547). Nach der Anrechnungsvorschrift des letzten Satz des § 1 Abs. 4 GrEStG 1987 wird die Steuer jedoch nur insoweit erhoben, als beim späteren Rechtsvorgang eine Gegenleistung vereinbart wird…
…Abs. 1 bezeichneter Rechtsvorgang (hier: Kaufvertrag vom 5. Juni 2009) der Steuer auch dann unterliegt, wenn ihm einer der in Abs. 2 bezeichneten Rechtsvorgänge (Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht) vorausgegangen ist. Die Steuer wird jedoch nur insoweit erhoben, als beim späteren Rechtsvorgang eine Gegenleistung vereinbart wird…
…Maßgebend ist dabei gemäß lit. a der Bestimmung der EW, der auf den dem Erwerbsvorgang unmittelbar vorausgegangenen Feststellungszeitpunkt festgestellt ist. Als Einheitswert gilt der Wert, der von den Lagefinanzämtern nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955 (BewG) für wirtschaftliche Einheiten gesondert festgestellt wird. Gemäß § 2 Abs…
…späteren Erwerbsvorgang eine Steuer nur insoweit einzuheben, als bei diesem späteren Erwerbsvorgang eine Gegenleistung vereinbart wird, deren Wert den Betrag übersteigt, von dem bei dem vorausgegangenen Rechtsvorgang die Steuer berechnet worden ist. Die Begründung (= der Erwerb nach § 1 Abs. 2 GrEStG) und die spätere…
…vereinbart wird, deren Wert den Betrag übersteigt, von dem beim vorausgegangenen Rechtsvorgang die Steuer berechnet worden ist. Nach dieser gesetzlichen Vorschrift wird also sowohl die Übertragung von dem Dritten an den Treuhänder als auch die vom Treuhänder an den Treugeber selbständig besteuert (Fellner, Gebühren und…
…Gegenleistung vereinbart wird, deren Wert den Betrag übersteigt, von dem beim vorausgegangenen Rechtsvorgang die Steuer berechnet worden ist. Nach dieser gesetzlichen Vorschrift wird also sowohl die Übertragung von dem Dritten an den Treuhänder als auch die vom Treuhänder an den Treugeber selbstständig besteuert. Die Begründung…
…die Grunderwerbsteuer nurmehr insoweit zu erheben wäre, als bei diesem späteren Rechtsvorgang eine Gegenleistung vereinbart wird, deren Wert den Betrag übersteigt, von dem beim vorausgegangenen Rechtsvorgang die Steuer berechnet worden ist. Aus dem Berufungsvorbringen und den Vorhaltsbeantwortungen wird deutlich, dass die Grunderwerbsteuer bisher nur für…
…der Z 3 vorausgegangen ist." Bei der Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft ist die Steuer vom Wert des Grundstückes, di. der dreifache Einheitswert, zu bemessen (§ 4 Abs. 2 Z 3 GrEStG). Nach § 1 Abs. 4 GrEStG unterliegt ein im Abs. 1 bezeichneter Rechtsvorgang der Steuer…
…Gegenleistung vereinbart wird, deren Wert den Betrag übersteigt, von dem beim vorausgegangenen Rechtsvorgang die Steuer berechnet worden ist. Nach dieser gesetzlichen Vorschrift wird also sowohl die Übertragung von dem Dritten an den Treuhänder als auch die vom Treuhänder an den Treugeber selbständig besteuert. Die Begründung…
…eine Gegenleistung vereinbart wird, deren Wert den Betrag übersteigt, von dem beim vorausgegangenen Rechtsvorgang die Steuer berechnet worden ist. Demnach würde sowohl die Übertragung von dem Dritten an den Treuhänder als auch die vom Treuhänder an den Treugeber selbstständig besteuert werden. Die Begründung und Abwicklung…
… 1 Abs. 4 Grunderwerbsteuergesetz erfüllt: Die Umgründung stelle ein Rechtsgeschäft dar, dass den Rechtsanspruch auf Übereignung begründet (§ 1 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz). Der Übereignung sei ein Rechtsvorgang vorausgegangen, der gem. § 1 Abs. 3 Grunderwerbsteuergesetz steuerpflichtig gewesen wäre. Beide Vorgänge würden zwischen denselben Personen stattfinden: Durch die…
…Abs. 2 und 3 bezeichneten Rechtsvorgänge vorausgegangen ist. Ein im Abs. 2 bezeichneter Rechtsvorgang unterliegt der Steuer auch dann, wenn ihm einer der im Abs. 1 bezeichneten Rechtsvorgänge vorausgegangen ist. Die Steuer wird jedoch nur insoweit erhoben, als beim späteren Rechtsvorgang eine Gegenleistung vereinbart wird…
…das Berufungsvorbringen für die Rechtsansicht der Bw. nicht zu streiten, denn ein vorangegangener Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 2 GrEStG schließt unter Beachtung des § 1 Abs. 4 erster Satz GrEStG nicht schlichtweg eine Grunderwerbsteuervorschreibung für den nachfolgenden Rechtsvorgang nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG aus,…
…bildete doch den Gegenstand dieser Aufsandungsurkunde jedenfalls kein zwischen dem Bw. und der zivilrechtlichen Eigentümerin vereinbarter vorangegangener Rechtsvorgang und wurde durch diese Einverleibungsbewilligung demzufolge keine zwischen diesen beiden Vertragsparteien getroffene Vereinbarung vollzogen. Die gegenständliche Aufsandungserklärung diente aber auch nicht der erstmaligen Vereinbarung des Erwerbsvorganges zwischen…
…forstwirtschaftliches Vermögen, für inländisches Grundvermögen und für inländische Betriebsgrundstücke das Dreifache des Einheitswertes maßgebend ist, der nach den Vorschriften des Zweiten Teiles des Bewertungsgesetzes auf den dem Entstehen der Steuerschuld unmittelbar vorausgegangenen Feststellungszeitpunkt festgestellt ist oder festgestellt wird. Nach Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III…
…wenn das Grundstück, das Gegenstand des Erwerbsvorganges ist, eine wirtschaftliche Einheit (Untereinheit) bildet. Maßgebend ist der Einheitswert, der auf den dem Erwerbsvorgang unmittelbar vorausgegangenen Feststellungszeitpunkt festgestellt ist. Nach dem Erkenntnis des VwGH 4.12.2003, 2002/16/0246, ist die Auffassung, die Anwendung des § 4…
…Mit Bescheid vom 23. April 2007 schrieb das Finanzamt gegenüber H.B. (im Folgenden: Bw) für diesen Rechtsvorgang eine Schenkungssteuer von 6.603,38 € vor. Hinsichtlich der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen und der Berechnung der festgesetzten Steuer wird auf den Bescheid verwiesen. Für den Gegenstandsfall…
…103.158,00 € auf Grund und Gebäude entfallen, erworben; eine darüber hinausgehende weitere Kaufpreiszahlung an den Verkäufer ist nicht erfolgt. Für diesen Rechtsvorgang hat das Finanzamt mit Bescheiden vom 10. August 2005 Grunderwerbsteuer und Schenkungssteuer vorgeschrieben. Bei der Berechnung ist das Finanzamt von einem…
…Thomas Ruetz, gegen den Bescheid vom 7. August 2003 des Finanzamtes Innsbruck betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Schenkungssteuer für den Rechtsvorgang "Übergabsvertrag vom 5. Juni 2003 mit S. H." wird in Höhe von 2.158…