…vorliegenden Berufungsfall entscheidet letztlich, ob diesem im Wege der Selbstberechnung versteuerten Rechtsvorgang bereits die Besteuerung (d.h. Vorschreibung und Entrichtung) der Überlassung des wirtschaftlichen Eigentums an der Kaufliegenschaft (Überlassungsvertrages vom 5. Juli 1983) als Rechtsvorgang gemäß § 1 Abs. 2 GrEStG vorausgegangen ist, denn diesfalls erweist…
…dasselbe Grundstück ein anderer Rechtsvorgang vorausgegangen ist (BFH 10.2.1988, II R 145/85, BStBl. II 547). Nach der Anrechnungsvorschrift des letzten Satz des § 1 Abs. 4 GrEStG 1987 wird die Steuer jedoch nur insoweit erhoben, als beim späteren Rechtsvorgang eine Gegenleistung vereinbart wird…
…Abs. 1 bezeichneter Rechtsvorgang (hier: Kaufvertrag vom 5. Juni 2009) der Steuer auch dann unterliegt, wenn ihm einer der in Abs. 2 bezeichneten Rechtsvorgänge (Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht) vorausgegangen ist. Die Steuer wird jedoch nur insoweit erhoben, als beim späteren Rechtsvorgang eine Gegenleistung vereinbart wird…
…Maßgebend ist dabei gemäß lit. a der Bestimmung der EW, der auf den dem Erwerbsvorgang unmittelbar vorausgegangenen Feststellungszeitpunkt festgestellt ist. Als Einheitswert gilt der Wert, der von den Lagefinanzämtern nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955 (BewG) für wirtschaftliche Einheiten gesondert festgestellt wird. Gemäß § 2 Abs…
…späteren Erwerbsvorgang eine Steuer nur insoweit einzuheben, als bei diesem späteren Erwerbsvorgang eine Gegenleistung vereinbart wird, deren Wert den Betrag übersteigt, von dem bei dem vorausgegangenen Rechtsvorgang die Steuer berechnet worden ist. Die Begründung (= der Erwerb nach § 1 Abs. 2 GrEStG) und die spätere…
…vereinbart wird, deren Wert den Betrag übersteigt, von dem beim vorausgegangenen Rechtsvorgang die Steuer berechnet worden ist. Nach dieser gesetzlichen Vorschrift wird also sowohl die Übertragung von dem Dritten an den Treuhänder als auch die vom Treuhänder an den Treugeber selbständig besteuert (Fellner, Gebühren und…
…Betrag übersteigt, von dem beim vorausgegangenen Rechtsvorgang die Steuer berechnet worden ist. Nach dieser gesetzlichen Vorschrift wird also sowohl die Übertragung von dem Dritten an den Treuhänder als auch die vom Treuhänder an den Treugeber selbstständig besteuert. Steuerpflichtig sind grundsätzlich sowohl Haupt- als auch Ersatztatbestand;…
…aller Anteile am Gesellschaftsvermögen oder der Gesellschaft, wenn kein schuldrechtliches Geschäft im Sinne der Z 3 vorausgegangen ist. Treuhändig gehaltene Gesellschaftsanteile sind dem Treugeber zuzurechnen. Ein inländisches Grundstück gehört zum Vermögen einer Gesellschaft, wenn sie das Grundstück durch einen Rechtsvorgang gemäß Abs. 1 oder Abs…
…und 3 bezeichneten Rechtsvorgänge vorausgegangen ist. Ein im Abs. 2 bezeichneter Rechtsvorgang unterliegt der Steuer auch dann, wenn ihm einer der im Abs. 1 bezeichneten Rechtsvorgänge vorausgegangen ist. Die Steuer wird jedoch nur insoweit erhoben, als die Bemessungsgrundlage für den späteren Rechtsvorgang den Betrag übersteigt…
…Gegenleistung vereinbart wird, deren Wert den Betrag übersteigt, von dem beim vorausgegangenen Rechtsvorgang die Steuer berechnet worden ist. Nach dieser gesetzlichen Vorschrift wird also sowohl die Übertragung von dem Dritten an den Treuhänder als auch die vom Treuhänder an den Treugeber selbstständig besteuert. Die Begründung…
…die Grunderwerbsteuer nurmehr insoweit zu erheben wäre, als bei diesem späteren Rechtsvorgang eine Gegenleistung vereinbart wird, deren Wert den Betrag übersteigt, von dem beim vorausgegangenen Rechtsvorgang die Steuer berechnet worden ist. Aus dem Berufungsvorbringen und den Vorhaltsbeantwortungen wird deutlich, dass die Grunderwerbsteuer bisher nur für…
…der Z 1 vorausgegangen ist, ... Nach § 1 Abs. 4 GrEStG 1987 unterliegt der Steuer ein im Abs. 1 bezeichneter Rechtsvorgang auch dann, wenn ihm einer der in den Abs. 2 und 3 bezeichneten Rechtsvorgänge vorausgegangen ist. Ein im Abs. 2 bezeichneter Rechtsvorgang unterliegt der Steuer…
…dem kein schuldrechtliches Geschäft im Sinne der Z 1 vorausgegangen ist. Die Steuer wäre diesfalls nach § 4 Abs. 2 Z 3 GrEStG vom dreifachen Einheitswert der Liegenschaft zu bemessen. Nach § 1 Abs. 4 GrEStG unterliegt ein im Abs. 1 bezeichneter Rechtsvorgang der Steuer auch dann…
…der Z 3 vorausgegangen ist." Bei der Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft ist die Steuer vom Wert des Grundstückes, di. der dreifache Einheitswert, zu bemessen (§ 4 Abs. 2 Z 3 GrEStG). Nach § 1 Abs. 4 GrEStG unterliegt ein im Abs. 1 bezeichneter Rechtsvorgang der Steuer…
…Gegenleistung vereinbart wird, deren Wert den Betrag übersteigt, von dem beim vorausgegangenen Rechtsvorgang die Steuer berechnet worden ist. Nach dieser gesetzlichen Vorschrift wird also sowohl die Übertragung von dem Dritten an den Treuhänder als auch die vom Treuhänder an den Treugeber selbständig besteuert. Die Begründung…
…1 Abs. 4 letzter Satz GrEStG 1987 wird die Steuer nur insoweit erhoben, als die Bemessungsgrundlage für den späteren Rechtsvorgang den Betrag übersteigt, von dem beim vorausgegangenen Rechtsvorgang die Steuer berechnet worden ist. Rz 346: Bei einer Anteilsvereinigung im Sinne des § 1 Abs. 3 GrEStG…
…der Erwerb eines der in den Z 3 und 4 bezeichneten Rechte, wenn kein Rechtsgeschäft vorausgegangen ist, das den Anspruch auf Erwerb der Rechte begründet. (2) Der Grunderwerbsteuer unterliegen auch Rechtsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruches auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen…
…Gegenleistung vereinbart wird, deren Wert den Betrag übersteigt, von dem beim vorausgegangenen Rechtsvorgang die Steuer berechnet worden ist. Nach dieser gesetzlichen Vorschrift wird also sowohl die Übertragung von dem Dritten an den Treuhänder als auch die vom Treuhänder an den Treugeber selbstständig besteuert. Die Begründung…
…werden. Im § 1 Abs 4 GrEStG wird dazu festgelegt, dass ein im Abs 1 bezeichneter Rechtsvorgang auch dann der Steuer unterliegt, wenn einer der im Abs 2 oder 3 des § 1 GrEStG bezeichneten Rechtsvorgänge vorausgegangen ist (vgl VwGH vom 23. Februar 1989, 88/16/0220…
…eine Gegenleistung vereinbart wird, deren Wert den Betrag übersteigt, von dem beim vorausgegangenen Rechtsvorgang die Steuer berechnet worden ist. Demnach würde sowohl die Übertragung von dem Dritten an den Treuhänder als auch die vom Treuhänder an den Treugeber selbstständig besteuert werden. Die Begründung und Abwicklung…