…der Beteiligung stiller Gesellschafter nicht vor. Bei von vornherein aussichtslosen Betätigungen ist auch die Berücksichtigung von Anlaufverlusten nicht möglich." Mit dem Rechtsmittel der Berufung wird die endgültige Veranlagung laut den seinerzeit eingereichten Steuererklärungen mit nachstehender Begründung beantragt: "Zunächst ist festzuhalten, dass wie der VfGH schon…
…mehr benutzbar. Es wäre daher zu erwarten gewesen, dass die Berufungswerber die Bewirtschaftung dieses Objektes einstellen und die Liegenschaft zu veräußern versuchen, anstatt weiterhin von vornherein aussichtslose und im Ergebnis sogar schadenverursachende Pachtverträge abzuschließen. (vgl. hiezu Verwaltungsgerichtshof vom 3.7.1996, 92/13/0139, wo…
…der Betätigung einen Gesamtwerbungskostenüberschuss von € 94.904,00 erzielt. Aus dem Faktum eines Verkaufs allein darf noch nicht der Schluss auf den vom Finanzamt angenommenen "abgeschlossenen Zeitraum" gezogen werden. Das Finanzamt behauptet nicht, dass es sich bei der Vermietung um eine von vornherein aussichtslose…
…nach der Fertigstellung eines Prototypen an eine entsprechende Vermarktung denken konnte. Für diese Erfindung habe die Gesellschaft sowohl Bestätigungen über den volkswirtschaftlichen Wert als auch ein Patent erhalten. Die Gewinnerzielungsabsicht sei von vornherein gegeben gewesen, da das fertige Produkt über die Vertriebsfirma vervielfältigt verkauft werden…
…nach der Fertigstellung eines Prototypen an eine entsprechende Vermarktung denken konnte. Für diese Erfindung habe die Gesellschaft sowohl Bestätigungen über den volkswirtschaftlichen Wert als auch ein Patent erhalten. Die Gewinnerzielungsabsicht sei von vornherein gegeben gewesen, da das fertige Produkt über die Vertriebsfirma vervielfältigt verkauft werden…
…zu melden gewesen. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung betreffend Einkommensteuer 2000 bis 2003 vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass diese "echten" Unwägbarkeiten nicht dem betätigungstypischen Risiko entspringen und auch nicht Folge einer von vornherein gegebenen außergewöhnlichen Ungewissheit der Erfolgsaussichten sein dürfen. Sie müssten objektiv unwägbar sein…
…oder üblich. Im vorliegenden Fall kann nicht gesagt werden, dass die Erzielung von positiven Einkünften von vornherein aussichtslos wäre oder dass ein zuverlässiger Schluss auf die mangelnde Ertragsfähigkeit in den folgenden Jahren möglich wäre. 6. Art und Ausmaß der Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage durch…
…Ansicht als zu lang bemessenen) Zeitraum von 20 Jahren einen beträchtlichen Gesamtverlust. Eine (weitere) Beobachtung der Betätigung ist daher entbehrlich, da auf Grund der oben eingehend dargelegten Umstände die Erzielung eines positiven Gesamterfolges von Vornherein aussichtslos erscheint. Für eine vorläufige Veranlagung verbleibt daher kein Raum…
…werde so argumentiert, als ob jede nebenberufliche Tätigkeit eine liebhabereiverdächtige Betätigung sei. Besondere Umstände des Einzelfalles wegen derer die Erzielung positiver Einkünfte von vornherein aussichtslos erschienen sei: Solche Umstände habe es nicht gegeben. Zu den in der Bescheidbegründung angestellten Berechnungen sei festzuhalten, dass es sich…
…potente Alleineigentümerin beherrschten GmbH ließen das Engagement, vergleicht man es mit reinen Verlustverwertungsgesellschaften der verschiedensten Art oder mit professionell konzipierten Beteiligungen außerhalb des Land- und forstwirtschaftlichen Sektors, nicht von vornherein aussichtslos erscheinen. Die Geschäftsherrin war und ist in einem sensiblen, typischerweise ertragschwachen Sektor tätig (Weinwirtschaft…
…nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles die Erzielung eines Gesamterfolges in einem absehbaren Zeitraum von vornherein aussichtslos erscheint. Keine Beobachtung kann naturgemäß angestellt werden, wenn eine typisch der Lebensführung zuzurechnende Betätigung bereits nach kurzer Zeit wieder beendet wurde. Im gegenständlichen Fall liegen die Ergebnisse…
…streitggst. Betätigung mangels nennenswerter Einnahmen von vornherein aussichtslos und damit nur zeitlich begrenzt aufrecht zu halten wäre. Auch die für den Zeitraum 2002, 2003 eingereichten Abgabenerklärungen sprechen gegen eine derartige Annahme: So sind die früher bezogenen Haupteinkünfte des Bw. (aus nichtselbständiger Arbeit) von jährlich mehr…
…bestreiten zu könne, erscheine die Erzielung eines Gesamterfolges in einem absehbaren Zeitraum von vornherein aussichtslos, in nunmehr sieben Jahren seiner Tätigkeit seien keinerlei Einnahmen, sondern nur ein Verlust in drei Jahren von 17.395,18 € erzielt worden. Im Vorlageantrag vom 19. Juli 2007 an…
…Zeitraum sei jedoch entbehrlich, wenn nach den besonderen Umständen des Einzelfalles die Erzielung eines Gesamterfolges in einem absehbaren Zeitraum von vornherein aussichtslos erscheine (VwGH vom 14.6.1988, 85/14/0159). Hier könne sofort endgültig von Liebhaberei ausgegangen werden. Nur eine Betätigung, die objektiv geeignet…
…daraus nur geschlossen werden, dass die streitgegenständliche Betätigung bei der gewählten Betätigungsweise von vornherein aussichtslos ist und damit nur zeitlich begrenzt aufrecht erhalten werden kann und jedenfalls vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes beendet werden wird. Ein Anlaufzeitraum im Sinn des ersten Satzes des § 2 Abs…
…die Erzielung positiver Einkünfte von vornherein aussichtslos ist, so liegt ein Voluptuarbetrieb vor. Beurteilungskriterium ist nicht das subjektive Ertragsstreben, sondern die objektive Möglichkeit, Gewinne zu erwirtschaften. die von der Liebhabereiverordnung normierte Kriterienprüfung ist im Grunde genommen eine Untersuchung, ob das Erscheinungsbild der Betätigung erwerbstypisch ist…
…geschlossen werden, dass die streitgegenständliche Betätigung bei der gewählten Ausübung der Tätigkeit von vornherein aussichtslos war und damit nur zeitlich begrenzt aufrecht erhalten werden kann und jedenfalls vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes beendet werden wird. Das Finanzamt ist daher zu Recht davon ausgegangen, dass aus…
…geforderten Beobachtungszeitraumes von vier Jahren werde auf die Eröffnung des Betriebes im Jahr 1999 verwiesen. Darüber hinaus erscheine eine Beobachtung entbehrlich, wenn sich nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles die Erzielung eines Gesamtüberschusses in einem absehbaren Zeitraum von vornherein aussichtslos darstelle. Nachweislich nehme der…
…und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entspricht. Nach den besonderen Umständen des gegenständlichen Falles war die Erzielung von positiven Einkünften von vornherein aussichtslos. Die Betätigung war in der geführten Art und Weise objektiv nicht ertragsfähig. Der Krieg in Kroatien war keine Unabwägbarkeit…
…die Erzielung eines Gesamterfolges in einem absehbaren Zeitraum von vornherein aussichtslos erscheine. Die am 4. Februar 2011 vorgelegte Prognoserechnung würde für 2010 nochmals einen Verlust iHv 2.700,00 € aufweisen und bereits ab dem Jahr 2011 von steigenden Gewinnen ab 1.000,00 €…