…wesentliche Grundlage des bisherigen Betriebes gebildet haben und an sich geeignet waren, dem Erwerber die Fortführung des übernommenen Betriebes zu ermöglichen. Es muss ein in seinen wesentlichen Grundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens übertragen werden, wobei es nicht entscheidend ist, ob der Erwerber tatsächlich willens ist…
…Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz brachte der Bw ergänzend im Wesentlichen vor, dass aus seiner Sicht kein lebender bzw. lebensfähiger Betrieb (vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens) verkauft worden sei. Die Geschäftseinrichtung und das Inventar, welche eine wesentliche Grundlage für eine Betriebsübernahme bildeten…
…berufungsgegenständlichen Gastbetrieb. Bei dem durch den Bw hierauf am 16. März 2000 erfolgten Kauf handle es sich daher nicht um einen Betriebserwerb, da man wegen des langen Leerstehens nicht vom Erwerb eines lebenden und vollständigen Organismus des Wirtschaftslebens sprechen könne. Erworben worden seien Wirtschaftsgüter, insbesondere…
… 10 Abs. 2 Z 5 EStG ein Investitionsfreibetrag nicht geltend gemacht werden. Der Erwerb eines Betriebes liegt vor, wenn ein in seinen wesentlichen Grundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens, also ein lebender Betrieb, übertragen wird, wobei es nicht entscheidend ist, ob der Erwerber tatsächlich willens ist…
…gebildet haben und objektiv geeignet sind, dem Erwerber die Fortführung des (Teil-)Betriebes zu ermöglichen. Es muss ein lebender (Teil-)Betrieb, das ist ein in seinen wesentlichen Betriebsgrundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens, übertragen werden (z.B. VwGH 21.12.1993, 89/14/0268, Erwerb eines…
…auszugehen. Ob ein Betrieb oder Teilbetrieb vorliegt, ist nach den Begriffsinhalten des Ertragssteuerrechts zu beurteilen. Unter einem Betrieb ist ein in seinen wesentlichen Grundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu verstehen, welcher objektiv die Fortführung des Betriebes ermöglicht (VwGH vom 31.10.2000, 98/15/0040)…
…wesentliche Grundlage des bisherigen Betriebes gebildet haben und an sich geeignet waren, dem Erwerber die Fortführung des übernommenen Betriebes zu ermöglichen. Es muss ein in seinen wesentlichen Grundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens übertragen werden, wobei es nicht entscheidend ist, ob der Erwerber tatsächlich willens ist…
…sich in der Begründung darauf, dass der Betrieb im Großen und Ganzen weitergeführt werden konnte. Es sei aber ersichtlich, dass kein vollständiger Organismus übertragen worden sei, der es ermöglichen würde, den Betrieb im wesentlichen unverändert weiterzuführen. Es werde daher ersucht, der Berufung stattzugeben und die…
…wesentliche Grundlage des bisherigen Betriebes gebildet haben und an sich geeignet waren, dem Erwerber die Fortführung des übernommenen Betriebes zu ermöglichen. Es muss ein in seinen wesentlichen Grundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens übertragen werden, wobei es nicht entscheidend ist, ob der Erwerber tatsächlich willens ist…
…versetzt wird, den Betrieb fortzuführen (VwGH vom 15.2.1994, 91/14/0248). Unter einem lebenden Betrieb ist nur ein in seinen wesentlichen Grundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu verstehen, welcher objektiv die Fortführung des Betriebes ermöglicht (VwGH 23.4.1998, 96/15/0211); durch…
…ein lebender Betrieb veräußert und der Erwerber dadurch in die Lage versetzt wird, den Betrieb fortzuführen. Ein lebender Betrieb ist ein in seinen wesentlichen Grundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens (VwGH 23.4.1998, 96/15/0211). Dem Erwerber muss die Fortführung des Betriebes ermöglicht werden…
…bisherigen Betriebes gebildet haben und an sich geeignet sind, dem Erwerber die Fortführung des übernommenen Betriebes zu ermöglichen. Es muss also ein in seinen wesentlichen Grundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens übertragen werden, die erworbenen Wirtschaftsgüter müssen objektiv geeignet sein, den Betrieb im Wesentlichen unverändert fortzuführen…
…VwGH vom 23. März 1999, 98/14/0141). Unter einem lebenden Betrieb ist in diesem Zusammenhang ein in seinen wesentlichen Grundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu verstehen, welcher objektiv die Fortführung des Betriebes ermöglicht. In der Regel steht der Betriebsveräußerung beim Rechtsvorgänger der Betriebserwerb beim…
…haben und objektiv geeignet sind, dem Erwerber die Fortführung des (Teil-)Betriebes zu ermöglichen. Es muss ein lebender (Teil-)Betrieb, das ist ein in seinen wesentlichen Betriebsgrundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens, übertragen werden (zB VwGH 21.12.1993, 89/14/0268, Erwerb eines Erzeugungsbetriebes von…
…Das Vorliegen der sonstigen Merkmale eines Dienstverhältnisses ist daher unter Ausblendung des Merkmales der Weisungsgebundenheit zu beantworten. Bei fehlender Eingliederung in den betrieblichen Organismus und tatsächlichem Unternehmerwagnis würde sich daher nach dem Gesamtbild (also dem Nichtvorliegen der übrigen Merkmale eines Dienstverhältnisses) keine DB- und DZ…
…Instanz und rügte, dass das Berufungsvorbringen vollständig unbeachtet geblieben sei. Neuerlich führte sie aus, dass die nicht wesentlich beteiligten Gesellschaftergeschäftsführer in keinem Dienstverhältnis stehen würden. Hinsichtlich des wesentlich beteiligten Gesellschaftergeschäftsführers wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass dieser nicht in den geschäftlichen Organismus eingegliedert sei und § 47…
…was ebenso für eine Eingliederung in den Organismus spreche wie das gesamtverantwortliche Tätigwerden für die Gesellschaft in organisatorischer und fachlicher Hinsicht sowie der lt. Geschäftsführerverträgen kontinuierlich und über den gesamten Zeitraum laufend zu erfüllende umfangreiche Aufgabenkatalog. In der Berufung gegen diese Bescheide rügte die Steuerpflichtige…
…ferner auch ein Ausfallsrisiko, weil er bei Nichtbezahlung bzw. nicht vollständiger Bezahlung des Kunden bereits ausbezahlte Provisionen anteilsmäßig an die XY rückerstatten musste. Dass der Bw in den geschäftlichen Organismus der XY eingegliedert gewesen wäre, lässt sich aus dem Werkvertrag nicht erschließen. Der Vertrag sah…
…Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers und iii) das Unternehmerrisiko (Unternehmerwagnis) herangezogen. Die belangte Behörde hat hinsichtlich dieser drei Abgrenzungsmerkmale keine ausreichenden Ermittlungen durchgeführt. Die Behörde (ADir. X) hat es somit zu unterlassen, den Sachverhalt ausreichend zu erheben und vollständig zu ermitteln sowie die…
…zur persönlichen Anhörung und Vorlage der Beweise gehabt. Die Verletzung des Grundsatzes des Parteiengehörs bedeute einen Verfahrensmangel und sei der angefochtene Bescheid sohin inhaltlich rechtswidrig. Bei vollständiger Ermittlung des Sachverhaltes hätte die Amtspartei zum Ergebnis kommen müssen, dass im vorliegenden Fall eine selbständige Tätigkeit des…