…wesentliche Grundlage des bisherigen Betriebes gebildet haben und an sich geeignet waren, dem Erwerber die Fortführung des übernommenen Betriebes zu ermöglichen. Es muss ein in seinen wesentlichen Grundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens übertragen werden, wobei es nicht entscheidend ist, ob der Erwerber tatsächlich willens ist…
…haben und objektiv geeignet sind, dem Erwerber die Fortführung des (Teil-)Betriebes zu ermöglichen. Es muss ein lebender (Teil-)Betrieb, das ist ein in seinen wesentlichen Betriebsgrundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens, übertragen werden (zB VwGH 21.12.1993, 89/14/0268, Erwerb eines Erzeugungsbetriebes von…
…Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz brachte der Bw ergänzend im Wesentlichen vor, dass aus seiner Sicht kein lebender bzw. lebensfähiger Betrieb (vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens) verkauft worden sei. Die Geschäftseinrichtung und das Inventar, welche eine wesentliche Grundlage für eine Betriebsübernahme bildeten…
…berufungsgegenständlichen Gastbetrieb. Bei dem durch den Bw hierauf am 16. März 2000 erfolgten Kauf handle es sich daher nicht um einen Betriebserwerb, da man wegen des langen Leerstehens nicht vom Erwerb eines lebenden und vollständigen Organismus des Wirtschaftslebens sprechen könne. Erworben worden seien Wirtschaftsgüter, insbesondere…
… 10 Abs. 2 Z 5 EStG ein Investitionsfreibetrag nicht geltend gemacht werden. Der Erwerb eines Betriebes liegt vor, wenn ein in seinen wesentlichen Grundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens, also ein lebender Betrieb, übertragen wird, wobei es nicht entscheidend ist, ob der Erwerber tatsächlich willens ist…
…gebildet haben und objektiv geeignet sind, dem Erwerber die Fortführung des (Teil-)Betriebes zu ermöglichen. Es muss ein lebender (Teil-)Betrieb, das ist ein in seinen wesentlichen Betriebsgrundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens, übertragen werden (z.B. VwGH 21.12.1993, 89/14/0268, Erwerb eines…
…oder wenn er den Betrieb aus einer Konkursmasse erworben hat (VwGH 23.03.1999, 98/14/0141: vgl "Unter einem "lebenden" Betrieb ist in diesem Zusammenhang nur ein in seinen wesentlichen Grundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu verstehen, welcher objektiv die Fortführung des Betriebes ermöglicht…
…übertragenen Wirtschaftsgüter die wesentlichen Betriebsgrundlagen gebildet haben und objektiv geeignet seien, dem Erwerber die Fortführung des (Teil-)Betriebes zu ermöglichen. Es müsse ein lebender (Teil-)Betrieb, das sei ein in seinen wesentlichen Betriebsgrundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens, übertragen werden (vgl. VwGH 21.12.1993, Zl…
…die wesentlichen Betriebsgrundlagen gebildet haben und objektiv geeignet sind, dem Erwerber die Fortführung des Teilbetriebes zu ermöglichen. Es muss demnach ein lebender Teilbetrieb, das ist ein in seinen wesentlichen Betriebsgrundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens übertragen werden (vgl. VwGH 21.12.1993, Zl. 89/14/0268…
…2006/15/0044, sowie VwGH 02.9.2009, 2008/15/0030). Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH muss ein lebender Betrieb, das ist ein in seinen wesentlichen Betriebsgrundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens, übertragen werden. Welche Betriebsmittel zu den wesentlichen Grundlagen des Betriebs gehören, richtet sich nach…
…übertragenen Wirtschaftsgüter die wesentlichen Betriebsgrundlagen gebildet haben und objektiv geeignet sind, dem Erwerber die Fortführung des (Teil-)Betriebes zu ermöglichen. Es muss ein lebender (Teil-)Betrieb, das ist ein in seinen wesentlichen Betriebsgrundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens, übertragen werden (z. B. VwGH 21.12.1993…
…vor, wenn die erworbenen Wirtschaftsgüter die wesentliche Grundlage des bisherigen Betriebs gebildet haben und an sich geeignet waren, dem Erwerber die Fortführung des übernommenen Betriebs zu ermöglichen. Es muss ein in seinen wesentlichen Grundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens übertragen werden, wobei es nicht entscheidend ist…
…der jeweilige Betriebstypus. Die Veräußerung eines (Teil-) Betriebes iSd § 24 EStG 1988 setzt einen lebenden wirtschaftlichen Organismus voraus; unter einem lebenden Betrieb ist nur ein in seinen wesentlichen Grundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu verstehen, welcher objektiv die Fortführung des Betriebes ermöglicht. Ob der Erwerber…
…Grundlage des bisherigen Betriebes gebildet haben und an sich geeignet waren, dem Erwerber die Fortführung des übernommenen Betriebes zu ermöglichen. Es muss ein in seinen wesentlichen Grundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens übertragen werden. Einen tauglichen Maßstab für die vorzunehmende Wertung, ob ein Betrieb übertragen wird…
…nur jene, welche die wesentliche Grundlage des Unternehmens bilden und den Erwerber in die Lage versetzen, das Unternehmen fortzuführen. Es muss ein lebender Betrieb, das ist ein in seinen wesentlichen Betriebsgrundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens übertragen werden (Hofstätter/ Reichel, Die Einkommensteuer-Kommentar, § 24, Tz 15…
…wesentliche Grundlage des bisherigen Betriebs gebildet haben und an sich geeignet waren, dem Erwerber die Fortführung des übernommenen Betriebs zu ermöglichen. Es muss ein in seinen wesentlichen Grundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens übertragen werden, wobei es nicht entscheidend ist, ob der Erwerber tatsächlich willens ist…
…wesentliche Grundlage des bisherigen Betriebs gebildet haben und an sich geeignet waren, dem Erwerber die Fortführung des übernommenen Betriebs zu ermöglichen. Es muss ein in seinen wesentlichen Grundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens übertragen werden, wobei es nicht entscheidend ist, ob der Erwerber tatsächlich willens ist…
…wesentliche Grundlage des bisherigen Betriebes gebildet haben und an sich geeignet waren, dem Erwerber die Fortführung des übernommenen Betriebes zu ermöglichen. Es muss ein in seinen wesentlichen Grundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens übertragen werden, wobei es nicht darauf ankommt, ob der Erwerber tatsächlich willens ist…
…Betriebes gebildet haben und an sich geeignet waren, dem Erwerber oder Pächter die Fortführung des übernommenen Betriebes zu ermöglichen. Es muss ein in seinen wesentlichen Grundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens übertragen werden, wobei es nicht entscheidend ist, ob der Erwerber oder Pächter tatsächlich willens ist…
…wesentliche Grundlage des bisherigen Betriebs gebildet haben und an sich geeignet waren, dem Erwerber die Fortführung des übernommenen Betriebs zu ermöglichen. Es muss ein in seinen wesentlichen Grundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens übertragen werden, wobei es nicht entscheidend ist, ob der Erwerber tatsächlich willens ist…