…Kosten des Strafverfahrens in Höhe von 70,00 € zu ersetzen. 4. Gemäß §§ 136, 157 FinStrG wird das gegen die Bw wegen des Verdachtes der versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG anhängige Finanzstrafverfahren hinsichtlich der Umsatzsteuer 2010 und 2011 in Höhe von 1…
…Beginn der Abgabefrist für die Jahresumsatzsteuererklärung für 1993, ist offenkundig - dem Beschuldigten vernunft-orientiertes Verhalten unterstellt - kein Versuch einer Verkürzung der Jahresumsatzsteuer für 1993 vorgelegen. Überdies ist zwischenzeitlich - siehe oben - auch am 31. Dezember 2003 betreffend die Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen gemäß § 33 Abs.2 lit…
…für 1996 festsetzen würde. Eine versuchte Hinterziehung an Jahrsumsatzsteuer für 1996 durch E ist daher wohl wie auch betreffend die Vorjahre nicht erweislich. Der Beschuldigte hat daher neben den Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit. a FinStrG eine Hinterziehung von Vorauszahlungen gemäß § 33 Abs.2…
…eingeleitet, weil der Verdacht bestand, sie habe am 15. Dezember 2004 als verantwortliche Angestellte der S., versucht, bei der Anmeldung von drei Paletten Kurvenscheiben zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr beim Zollamt Tisis unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich…
…zu den Hinterziehungen betreffend die Veranlagungsjahre 2005 und 2006) auch schuldig, als Abgabepflichtige im Amtsbereich des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vorsätzlich unter Verletzung ihrer Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend das Veranlagungsjahr 2007 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von € 527,22 zu bewirken versucht zu…
…Abs. 1 FinStrG iVm § 13 FinStrG versuchte Hinterziehungen an Einkommensteuer in Höhe von € 10.105,50 (2005) + € 8.824,75 (2006) + € 5.000,00 (2007) zu verantworten. Das Fehlverhalten der Beschuldigten ist lediglich durch Zufall entdeckt worden, als nämlich ihr Sohn, welchem…
…den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder das Rechtsmittel als unbegründet abzuweisen. Auf Grund der im Berufungsverfahren durchgeführten Erweiterung der Entscheidungsgrundlagen ist der Berufungssenat zum Ergebnis gelangt, dass das im erstinstanzlichen Finanzstrafverfahren der Bestrafung zugrunde gelegte Delikt der versuchten Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer 2002 gemäß §…
…und die Einkommensteuer mit € 1.011,90 festgesetzt (Buchungsabfrage vom 30. Dezember 2005 betreffend das Abgabenkonto des Beschuldigten). G hat daher lediglich eine versuchte Hinterziehung an Umsatz- und Einkommensteuer betreffend 2001 zu verantworten, was als Milderungsgrund bei der Strafbemessung zu berücksichtigen ist. Für die…
… 5 Abs. 2 StGB ein Täter, wenn es ihm darauf ankommt, den Umstand oder Erfolg zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt. Eine allenfalls lediglich versuchte Hinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG betreffend die anlässlich der UVA-Prüfung festgestellten strafrelevanten Sachverhalte kommt…
…von der Finanzstrafbehörde erster Instanz dem Beschuldigten jeweils Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit a FinStrG vorgeworfen wurden, was ja auch dem Beschuldigten bekannt gewesen ist. Einer Qualifizierung des Verhaltens des Beschuldigten hinsichtlich der Zeiträume November und Dezember 2004 als versuchte Hinterziehung einer Jahresumsatzsteuer nach …
…auf die Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer gerichteten Tatvorsatzes des Beschuldigten, der sich in der Berufungsverhandlung glaubwürdig dahingehend verantwortet hat, dass ihm klar gewesen sei, dass auch allfällige Verluste einer entsprechenden Festsetzung der Jahresumsatzsteuer nicht hinderten, entgegen. Was schließlich den Schuldvorwurf betreffend die versuchte Hinterziehung der Einkommensteuer…
…in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich allenfalls als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu bestrafen wären. Im vorliegenden Fall wäre es aber unzulässig, N allenfalls eine (versuchte) Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer im…
…der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich allenfalls als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu bestrafen wären. Im vorliegenden Fall wäre es aber unzulässig, A.A. allenfalls eine (versuchte) Hinterziehung an Jahresumsatzsteuern im…
…Sicherheit nicht nachzuweisen, sodass zusammengefasst das Finanzstrafverfahren hinsichtlich des Vorwurfes einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für August 2007 einzustellen war. Eine allenfalls versuchte Hinterziehung der Umsatzsatzsteuer betreffend das Veranlagungsjahr 2007 nach § 33 Abs. 1 FinStrG durch F.G. jun. kommt schon…
…Umsatzsteuer das Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in objektiver Hinsicht verwirklicht wurden. Gegen zumindest versuchte Hinterziehungen von Jahresumsatzsteuern bei der R-KEG spricht, dass die USt-Sonderprüfungen bereits zu Zeitpunkten durchgeführt wurden (vgl. die Berichte zu AB-Nr. 202007/03 vom 24…
…Es liege daher hinsichtlich des Voranmeldungszeitraumes 01-12/2004 eine versuchte Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm 13 FinStrG vor, wobei sich jedoch der betreffende Verkürzungsbetrag infolge einer zeitgleich mit der Umsatzsteuer 2004 verbuchten Einkommensteuergutschrift 2004 auf 2.983,00 € (um Zahlungserleichterung…
…2000 bzw. in den Monaten Mai bis Oktober 2002 gesetzten Tathandlungen bereits als (versuchte) Hinterziehungen der anteiligen Jahresumsatzsteuer iSd. § 33 Abs. 1 iVm § 13 FinStrG zu qualifizieren seien, ergeben sich, schon angesichts der mangelnden zeitlichen Ausführungsnähe zu den in Frage kommenden (versuchten) Jahresumsatzsteuerdelikten, jedoch keinerlei…
…Betrag an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich allenfalls als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG zu bestrafen wären. Im gegenständlichen Fall kommt eine zumindest versuchte Hinterziehung an Umsatzsteuer gemäß …
…Der Beschuldigte hat daher betreffend die Monate Juli bis November 2001 Abgabenhinterziehungen im Sinne des § 33 Abs.2 lit.a FinStrG zu verantworten. Eine allenfalls lediglich versuchte Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer gemäß § 33 Abs.1 FinStrG kommt in Anbetracht der Handlungsweise des R nicht in Betracht…
…nicht vor, weshalb einem allenfalls fortzusetzendem Verfahren vor dem Landesgericht Klagenfurt betreffend die Beschuldigte der Umstand der res judicata entgegen stünde. Anzumerken ist auch, dass auf Grund der ständigen Prüfungsmaßnahmen offenkundig ein Vorsatz der Beschuldigten in Richtung einer versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer im Sinne der §§…